Full text: Ursachen und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe

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elendere Wirkungen zeitigen können. Er wird also einer solchen Preis 
politik zugänglicher sein als die Privatbetriebe und ganz besonders dann, 
wenn eine den Kartellen ungünstige Parlamentskonstellation einen Druck 
ausübt. Nur als Unus inter pares sollte der Staat an der Preisfestsetzung 
des Kartells mitwirken, wobei er auch vermeidet, daß sich die Klagen 
speziell gegen ihn richten. 
Nicht wesentlich günstiger steht es mit der Möglichkeit, indirekt 
auf die Preisbildung einzuwirken. Da die Kartelle und Trusts die Kon 
kurrenz gänzlich auszuschalten suchen, liegt es nahe, ihre Preispolitik 
durch Verstärkung des Angebotes zu durchkreuzen. Durch Zollherab 
setzung oder Zollaufhebung soll die Konkurrenz vom Auslande herange 
lockt werden; durch Einführung eines Ausfuhrzolles soll die Verschleude 
rung nach dem Ausland verhindert, also ein größeres Angebot zu niedrigen 
Preisen im Inlande erzwungen werden. Der zollfreie Veredlungsverkehr 
soll durch Erlaß des Zolles die Einfuhr billiger Rohstoffe und Zwischen 
produkte aus dem Auslande für jene Produkte, die für die Ausfuhr be 
stimmt sind, ermöglichen, um auf diesem Wege die inländischen Weiter 
verarbeiter auf gleiche Stufe mit den ausländischen zu stellen. Einem 
ähnlichen Zwecke dienen die Einfuhrscheine. Sie werden beim Export 
ausgehändigt und erlauben, die gleiche Menge Rohstoffe zollfrei einzu 
führen, die in den ausgeführten Waren enthalten ist. Die Wirkung dieses 
Mittels hängt wesentlich davon ab, ob die Aushändigung der Ausfuhr 
scheine an die Ausfuhr ganz bestimmter Waren geknüpft ist. Würden 
■■Ua-6 z. B. für sämtliche emgeführten Eisenwaren Einfuhrscheine auf Roheisen 
bewilligt, so würde diese Maßregel einer Aufhebung des Roheisenzolles 
nahezu gleich kommen. Wird dagegen auf Grund einer Ausfuhr von 
Eisenblechen ein Einfuhrschein über eine entsprechende Menge Halb 
zeug, nämlich Platinen oder Brammen, ausgestellt, so ist die Wirkung 
der Einfuhrscheine der des zollfreien Veredlungsverkehres gleich zu setzen. 
Durch Änderung der Zollpolitik sollen die Monopole zu einer ange 
messenen Preispolitik gezwungen werden. Geht die Wirkung über dieses 
Ziel hinaus, führt sie zur Sprengung des Kartells — die Existenz des 
Trusts wird durch solche Maßnahmen nicht so leicht vernichtet — dann 
ist durch diese Zollpolitik eine Preisgestaltung zum Nutzen der Abnehmer, 
der Weiterverarbeiter und letzten Konsumenten erzwungen, aber zum 
Nachteil der Anbieter. Gesunde Marktverhältnisse sind nicht erreicht; 
im Gegenteil: kommt das Kartell nicht wieder zustande, so ist ein dauern 
der Nachteil die Folge eines Eingriffes, der einen vorübergehenden Nach 
teil beseitigen sollte. In der Regel wird sich die Preispolitik eines Kar 
tells im Auf und Ab des Wirtschaftslebens nur zeitweise als unange 
messen erweisen. Zur Bekämpfung dieser gelegentlichen und zeitweisen
	        
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