Full text : Ursachen und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe

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handen  sein,  oder  eine  monopolartige  Stellung,  die  genügend  Sicherheit
bietet,  daß  in  das  Absatzgebiet  des  Kartells  nicht  außenstehende  Unternehmungen ­
  eindringen.  Das  beschränkte  natürliche  Vorkommen  einiger
Stoffe  z.  B.  des  Kalis  oder  des  Petroleums  schützt  ein  umfassendes  Kartell
dieser  Produktionszweige  vor  der  Entstehung  neuer  Konkurrenzunternehmungen; ­
  ein  vollkommenes  Monopol  ist  hier,  sobald  die  Produzenten
einig  sind,  am  leichtesten  zu  erlangen.  Ein  leidlich  gesichertes  lokales
Absatzgebiet  können  sich  durch  die  Errichtung  eines  Kartells  die  Produzenten ­
  derjenigen  Produkte  verschaffen,  die  infolge  ihres  geringen  Wertes
und  ihres  großen  Gewichtes  oder  ihrer  sperrigen  Natur  die  Kosten  eines
weiten  Transportes  nicht  zu  tragen  vermögen.  Zu  diesen  Produkten  gehören ­
  z.  B.  Zement,  Ziegel  und  vor  allem  die  Kohle.  Selbstverständlich
können  auch  fremde  Kohlen  in  das  rheinisch-westfälische  Kohlengebiet
eindringen;  aber  es  handelt  sich  dann  um  Kohlen  von  ganz  besonderer
Qualität,  die  das  Kohlengebiet  nicht  oder  nicht  in  genügendem  Maße  besitzt, ­
  oder  um  die  Produkte  solcher  Zechen,  die  wesentlich  günstigere  Produktionsverhältnisse ­
  als  die  rheinisch-westfälischen  Zechen  haben,  so  daß
sie  trotz  der  Frachtkosten  zu  niedrigeren  Preisen  auf  dem  Markte  erscheinen
können.  Im  großen  ganzen  kann  man  aber  sagen,  daß  die  Zechen  innerhalb ­
  eines  gewissen  Umkreises  eine  marktbeherrschende  Stellung  besitzen,
die  als  Unterlage  eines  festgefügten  Kartells  dienen  kann.
Die  Kartelle  der  Produzenten  aller  Produkte,  die  eine  solche  natürliche ­
  Vorzugsstellung  in  ihrem  Absatzgebiet  nicht  besitzen,  sind  gegen
die  Konkurrenz  von  auswärts  nur  dann  gesichert,  wenn  sie  entweder
mit  niedrigeren  Produktionskosten  als  die  ausländischen  Unternehmungen
arbeiten,  oder  durch  Zölle  geschützt  sind.  Die  Stärke  ihrer  marktbeherrschenden ­
  Stellung  hängt  im  einen  Falle  von  der  Größe  des  Produktionskostenunterschiedes,
  im  anderen  von  der  Höhe  der  Zollschranken  ab.  Die
Wirkung  der  Zölle  ist  verschieden,  je  nachdem  es  sich  um  Prohibitivzölle ­
  oder  um  Ausgleichszölle  handelt.  Vermittels  der  Prohibitivzölle
sucht  man  das  Eindringen  fremder  Waren  gänzlich  zu  unterbinden,  während ­
  die  Ausgleichszölle  nur  die  Produktionskostenunterschiede  zwischen
dem  Inlande  und  Auslande  ausgleichen  sollen,  im  Falle  das  Ausland  aus
irgendwelchen  Gründen  dauernd  mit  einem  niedrigeren  Aufwand  zu
rechnen  hat.
Ausgleichszölle  können  den  Kartellmitgliedern  keine  nennenswerte
Sicherheit  gegen  fremde  Konkurrenz  gewähren.  Nehmen  wir  an,  daß  der
Warenpreis  der  ausländischen  Konkurrenz  sich  auf  ioo  Mark  pro  Mengeneinheit ­
  in  normalen  Jahren  belaufe,  und  der  Produktionskostenunterschied
  sich  zwischen  der  inländischen  und  ausländischen  Industrie  auf
io  M.  stelle,  so  würde  sich  die  Erzeugung  im  Inlande  erst  bei  einem  Preise
            
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