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die erste Fermentation durchmachen. Der Bauer muß hierbei durch
oftmaliges Umstapeln der Ballen ein Verbrennen des Tabaks zu
verhindern suchen. Die Fermentation zieht sich bis Januar/Februar
des nächstfolgenden Jahres hin; erst dann ist der Tabak soweit
fertig, um dem Käufer überliefert zu werden.
B. Der Rohtabakhandel in der Türkei.
Da seit einigen Jahren infolge des enormen Wachstumes des
Zigarettenkonsums, namentlich aber auch infolge Aufkaufes gewal
tiger Quantitäten seitens der Amerikaner, die Nachfrage nach
türkischem Tabak das Angebot vielfach übersteigt und die Kauf
lustigen besondere Anstrengungen machen müssen, um sich überhaupt
ein gewisses Quantum zu sichern, hat sich neben dem bisher allein
üblichen Kauf disponibler Ware in weitem Umfange das Vorkauf
system eingebürgert.
Schon längere oder kürzere Zeit vor der Ernte, meistens schon
vor der Aussaat, gewährt der Händler dem Tabakbauer einen zinslosen
Vorschuß 1 ) und erwirbt hierdurch das Vorkaufsrecht an der in Aus
sicht stehenden Ernte.
Der Bauer ist nunmehr verpflichtet, dem Händler, der ihm den
Vorschuß gewährt hat, die Ernte, sobald sie verkaufsfertig ist,
zuerst anzubieten. Über den Preis des Tabaks wird bei Abschluß
des Vorkaufvertrages nichts vereinbart. Dieser wird vielmehr
vom Bauer — je nach der Konjunktur — in dem Zeitpunkt fest
gesetzt, in dem der Tabak verkaufsfertig ist. Nimmt der Händler
zu dem vom Bauer festgesetzten Preise die Ware ab, so hat er so
fort bei Übergabe des Tabaks den Kaufpreis abzüglich des Vor
schusses zu entrichten. Können sich dagegen die beiden Parteien
über den Preis nicht einigen und sieht der Händler von einem Ge
schäft ab, so kann der Bauer seinen Tabak nunmehr anderweitig
verkaufen. Von dem Kaufpreis, den er von dem Dritten erhält, muß
er dann aber in erster Linie den ihm vom bevorrechteten Händler
gewährten Vorschuß zurückzahlen.
Es kann auch Vorkommen, daß dem Händler, der sich das
Vorkaufsrecht gesichert hat, nur der Preis für die eine der beiden
Sorten des Bauers annehmbarerscheint; in diesem Falle nimmt er
dann nur diese eine Sorte ab. Ist damit der Vorschuß getilgt, so
ist das Geschäft erledigt; schuldet der Bauer dem Händler dagegen
1) Zum Teil sind die Bauern wirtschaftlich so schwach, daß sie ohne Ge-
Währung eines Vorschusses den Tabakbau gar nicht würden betreiben können. Der
Vorschuß dient also zugleich als Antriebsmittel zum Tabakbau überhaupt.