Full text: Die deutsche Zigarettenindustrie

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die erste Fermentation durchmachen. Der Bauer muß hierbei durch 
oftmaliges Umstapeln der Ballen ein Verbrennen des Tabaks zu 
verhindern suchen. Die Fermentation zieht sich bis Januar/Februar 
des nächstfolgenden Jahres hin; erst dann ist der Tabak soweit 
fertig, um dem Käufer überliefert zu werden. 
B. Der Rohtabakhandel in der Türkei. 
Da seit einigen Jahren infolge des enormen Wachstumes des 
Zigarettenkonsums, namentlich aber auch infolge Aufkaufes gewal 
tiger Quantitäten seitens der Amerikaner, die Nachfrage nach 
türkischem Tabak das Angebot vielfach übersteigt und die Kauf 
lustigen besondere Anstrengungen machen müssen, um sich überhaupt 
ein gewisses Quantum zu sichern, hat sich neben dem bisher allein 
üblichen Kauf disponibler Ware in weitem Umfange das Vorkauf 
system eingebürgert. 
Schon längere oder kürzere Zeit vor der Ernte, meistens schon 
vor der Aussaat, gewährt der Händler dem Tabakbauer einen zinslosen 
Vorschuß 1 ) und erwirbt hierdurch das Vorkaufsrecht an der in Aus 
sicht stehenden Ernte. 
Der Bauer ist nunmehr verpflichtet, dem Händler, der ihm den 
Vorschuß gewährt hat, die Ernte, sobald sie verkaufsfertig ist, 
zuerst anzubieten. Über den Preis des Tabaks wird bei Abschluß 
des Vorkaufvertrages nichts vereinbart. Dieser wird vielmehr 
vom Bauer — je nach der Konjunktur — in dem Zeitpunkt fest 
gesetzt, in dem der Tabak verkaufsfertig ist. Nimmt der Händler 
zu dem vom Bauer festgesetzten Preise die Ware ab, so hat er so 
fort bei Übergabe des Tabaks den Kaufpreis abzüglich des Vor 
schusses zu entrichten. Können sich dagegen die beiden Parteien 
über den Preis nicht einigen und sieht der Händler von einem Ge 
schäft ab, so kann der Bauer seinen Tabak nunmehr anderweitig 
verkaufen. Von dem Kaufpreis, den er von dem Dritten erhält, muß 
er dann aber in erster Linie den ihm vom bevorrechteten Händler 
gewährten Vorschuß zurückzahlen. 
Es kann auch Vorkommen, daß dem Händler, der sich das 
Vorkaufsrecht gesichert hat, nur der Preis für die eine der beiden 
Sorten des Bauers annehmbarerscheint; in diesem Falle nimmt er 
dann nur diese eine Sorte ab. Ist damit der Vorschuß getilgt, so 
ist das Geschäft erledigt; schuldet der Bauer dem Händler dagegen 
1) Zum Teil sind die Bauern wirtschaftlich so schwach, daß sie ohne Ge- 
Währung eines Vorschusses den Tabakbau gar nicht würden betreiben können. Der 
Vorschuß dient also zugleich als Antriebsmittel zum Tabakbau überhaupt.
	        
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