Full text: Die deutsche Zigarettenindustrie

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gewährt, weil dann der Akkordlohn Mk. 5,— in der Regel 
übersteigt. 
5. Nach Ablauf der Lehrzeit treten die Bestimmungen der 
Arbeitsordnung der Firma X. im vollen Umfange in Kraft. 
Die Arbeitsordnung gilt auch bereits während der Lehrzeit, 
insoweit als sie nicht den Bestimmungen dieses Lehrvertrages 
entgegenstehende Punkte enthält. 
6. Die Firma X. stellt freiwillig in Aussicht, sofern die 
Arbeiterin nach Beendigung der Lehrzeit noch 1 l [i Jahre bei 
ihr verblieben ist und sich gut geführt hat, das Lehrgeld zurück 
zuzahlen. Hierzu ist die Firma X. jedoch nicht verpflichtet, 
und die Rückzahlung kann unter keinen Umständen gefordert 
werden. 
Dresden, den 190 
Für die Firma X., Dresden: Unterschrift der Lernenden: 
Unterschrift des Vaters, der Mutter oder 
des Vormundes: 
Die Echtheit der Unterschrift de beglaubigt: 
Die Zigarettenmacherinnen sind die einzigen Personen, die eine 
wirkliche Lehrzeit in der Zigarettenfabrik durchmachen müssen. Im 
übrigen bedient sich die Zigarettenindustrie außer einer großen An 
zahl ungelernter Arbeiter und Arbeiterinnen, die das Verpacken 
der Zigaretten, Banderolieren, Tabakschneiden, Tabakaufreißen, 
Bedienen der Maschinen usw. übernehmen, noch einer Anzahl von 
Handwerkern als Schlosser, Buchbinder und Mechaniker; doch finden 
sich letztere Arbeiterkategorien nur in großen Betrieben, die mit 
Maschinen arbeiten. 
Welch’ große Anzahl von Spezialarbeitern übrigens in solchen 
maschinellen Großbetrieben beschäftigt ist, zeigt nachstehende Auf 
stellung, die die Verhältnisse einer der von mir besuchten Zigaretten 
fabriken wiedergibt. In diesem Betriebe, der seine Kartonnagen 
nicht selbst anfertigt, waren zur Zeit der Beobachtung insgesamt 
466 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt. Diese verteilten sich 
auf die verschiedenen Betriebsabteilungen und Arbeiterkategorien 
in folgender Weise:
	        
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