Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Saint-Simon,  die  Saint-Simonisten  u.  d.  Ursprung  des  Kollektivismus.  229

in  seinen  Augen  das  Kapital  ebensoviel  Recht  auf  Entlohnung  hat,  wie
die  Arbeit.  In  dem  einen  wie  in  dem  anderen  sieht  er  einen  sozialen  „Einsatz“. ­
  Daher  würde  er  sich  auch  ohne  weiteres  mit  einer  Reform  begnügen, ­
  die  lediglich  die  Regierung  beträfe.
Wenn  man  als  Ideal  den  „Industrialismus“  aufstellt,  dessen  Hauptzüge ­
  er  herausgearbeitet  hat,  ist  es  nicht  schwierig,  radikalere  Reformen
zu  verlangen  und  das  ganze  soziale  System  anzugreifen.  Das  ist  die  Aufgabe ­
  der  Saint-Simonisten.  Wir  werden  nun  versuchen,  diese  Entwicklung ­
  vom  „Industrialismus“  zum  „Kollektivismus“  zu  zeigen.

Simon  das  Glück  der  Arbeiter  zu  sichern?  Indem  er  ihnen  Anteil  an  der  Macht  gibt?
Durchaus  nichtl  Im  Organisateur  (CEuvres  IV,  S.  158)  sagt  er:  „Die  Frage  (der
sozialen  Organisation)  wird  für  das  Volk  gelöst  werden;  es  wird  aber  selbst  außerhalb
und  passiv  bleiben....  Das  Volk  ist  von  der  Frage  ausgeschlossen  worden. 1 '
Das  beste  Mittel,  ihm  Gutes  zu  tun,  besteht  darin,  „den  Herren  der  industriellen
Unternehmungen  die  Aufgabe  anzuvertrauen  ...  die  öffentliche  Verwaltung  zu
leiten“,  da  „sie  stets  unmittelbar  bestrebt  sein  werden,  ihren  Unternehmungen  die
größtmöglichste  Ausdehnung  zu  geben,  und  aus  ihren  -Bemühungen  in  dieser  Hinsicht
wird  sich  die  größtmögliche  Menge  von  Arbeiten  ergeben,  die  von  den  Leuten  aus  dem
Wik  ausgeführt  werden“  (Syst.  Indust.,  CEuvres,  VI,  S.  82—83).  —  Auch  ein  liberaler ­
  Volkswirtschaftler  würde  nicht  anders  sprechen.
Was  das  Eigentum  anbelangt,  so  hat  Saint-Simon  sicher  seine  Umwandlung  für
möglich  gehalten.  Zahlreiche  Stellen  seiner  Bücher  weisen  hierauf  hin.  „Das  Eigentum ­
  muß  neu  gebildet  und  auf  den  Grundlagen  aufgebaut  werden,  die  es  für  die
Produktion  am  günstigsten  gestalten,“  sagt  er  im  Organisateur  (CEuvres,  IV,
K  69).  An  anderer  Stelle,  in  einem  Brief  vom  Jahre  1818  an  den  Redakteur  des
Journal  g£n6ral  de  la  France,  sagt  er,  daß  er  sich  mit  der  Entwicklung  folgender ­
  Ideen  befasse:  „1.  Das  Gesetz,  das  das  Eigentum  begründet,  ist  von  allen  das
wichtigste;  es  allein  dient  als  Grundlage  des  sozialen  Gebäudes.  ...  2.  Das  Eigentum
ttuß  so  eingerichtet  sein,  daß  der  Eigentümer  dazu  angespornt  wird,  es  so  produktiv
wie  möglich  zu  gestalten  (GSuvres,  III,  S.  43—44).  Schon  in  den  Lettres  ä  un
Amßricain  faßt  er  die  Prinzipien,  die  er  bei  J.-B.  Say  findet,  wie  folgt  zusammen
(woraus  hervorgeht,  wie  eng  er  sich  an  die  liberalen  Volkswirtschaftler  anlehnt):  „Die
Erzeugung  nützlicher  Gegenstände  ist  der  einzige,  vernünftige  und  positive  Zweck,
uen  die  politischen  Gemeinwesen  sich  vornehmen  können,  und  daher  ist  der  Grundsatz:
  Achtung  vor  der  Produktion  und  den  Produzenten  unendlich  viel
fruchtbarer  als  der,  der  besagt:  Achtung  vor  dem  Eigentum  und  den  Eigen-,
tümern“  (CEuvres,  II,  S.  186—187).  —  Alles  dies  erscheint  uns  aber  nichts
anderes  auszudrücken  als  den  Gedanken,  daß  das  Eigentum  sich  durch  seine  Nütz-'chkeit
  rechtfertigt  und  in  Hinsicht  auf  den  sozialen  Nutzen  organisiert  werden  muß.
Wenn  er  eine  bestimmte  Reform  des  Eigentums  ins  Auge  gefaßt  hat,  so  .war  es  auf
3®den  Fall  doch  nur  die  des  Grundbesitzes.  Denn  wie  wir  weiter  oben  gesehen  haben,
'‘trachtet  er  das  Kapital  als  einen  sozialen  „Einsatz“,  der  ein  Anrecht  auf  Entlohnung
l.t.  Auch  findet  man  an  anderer  Stelle  folgende  Ausführung,  die  klar  seine  Sympathie
Dir  den  beweglichen  Besitz  ausdrückt:  „Der  Reichtum  ist  im  allgemeinen  ein  Beweis
i  er  Fähigkeitder  Fabrikanten,  sogar  wenn  sie  das  Vermögen,  das  sie  besitzen,
ererbt  haben,  während  in  den  anderen  Klassen  der  Staatsbürger  es  stets  wahrschein-"pn
  ist,  daß  die  Reicheren  denen  an  Fähigkeiten  unterlegen  sind,  die  eine  gleiche  Erziehung ­
  genossen  haben  und  nur  über  ein  mittelmäßiges  Vermögen  verfügen.  Diese
Wahrheit  wird  in  der  positiven  Politik  eine  bedeutende  Rolle  spielen“  (Syst.  Indust.,
nvres,  V,  S.  49,  Anm.).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.