Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel II. Saint-Simon, die Saint-Simonisten u. d. Ursprung des Kollektivismus. 229 
in seinen Augen das Kapital ebensoviel Recht auf Entlohnung hat, wie 
die Arbeit. In dem einen wie in dem anderen sieht er einen sozialen „Ein 
satz“. Daher würde er sich auch ohne weiteres mit einer Reform be 
gnügen, die lediglich die Regierung beträfe. 
Wenn man als Ideal den „Industrialismus“ aufstellt, dessen Haupt 
züge er herausgearbeitet hat, ist es nicht schwierig, radikalere Reformen 
zu verlangen und das ganze soziale System anzugreifen. Das ist die Auf 
gabe der Saint-Simonisten. Wir werden nun versuchen, diese Entwick 
lung vom „Industrialismus“ zum „Kollektivismus“ zu zeigen. 
Simon das Glück der Arbeiter zu sichern? Indem er ihnen Anteil an der Macht gibt? 
Durchaus nichtl Im Organisateur (CEuvres IV, S. 158) sagt er: „Die Frage (der 
sozialen Organisation) wird für das Volk gelöst werden; es wird aber selbst außerhalb 
und passiv bleiben.... Das Volk ist von der Frage ausgeschlossen worden. 1 ' 
Das beste Mittel, ihm Gutes zu tun, besteht darin, „den Herren der industriellen 
Unternehmungen die Aufgabe anzuvertrauen ... die öffentliche Verwaltung zu 
leiten“, da „sie stets unmittelbar bestrebt sein werden, ihren Unternehmungen die 
größtmöglichste Ausdehnung zu geben, und aus ihren -Bemühungen in dieser Hinsicht 
wird sich die größtmögliche Menge von Arbeiten ergeben, die von den Leuten aus dem 
Wik ausgeführt werden“ (Syst. Indust., CEuvres, VI, S. 82—83). — Auch ein libe 
raler Volkswirtschaftler würde nicht anders sprechen. 
Was das Eigentum anbelangt, so hat Saint-Simon sicher seine Umwandlung für 
möglich gehalten. Zahlreiche Stellen seiner Bücher weisen hierauf hin. „Das Eigen 
tum muß neu gebildet und auf den Grundlagen aufgebaut werden, die es für die 
Produktion am günstigsten gestalten,“ sagt er im Organisateur (CEuvres, IV, 
K 69). An anderer Stelle, in einem Brief vom Jahre 1818 an den Redakteur des 
Journal g£n6ral de la France, sagt er, daß er sich mit der Entwicklung fol 
gender Ideen befasse: „1. Das Gesetz, das das Eigentum begründet, ist von allen das 
wichtigste; es allein dient als Grundlage des sozialen Gebäudes. ... 2. Das Eigentum 
ttuß so eingerichtet sein, daß der Eigentümer dazu angespornt wird, es so produktiv 
wie möglich zu gestalten (GSuvres, III, S. 43—44). Schon in den Lettres ä un 
Amßricain faßt er die Prinzipien, die er bei J.-B. Say findet, wie folgt zusammen 
(woraus hervorgeht, wie eng er sich an die liberalen Volkswirtschaftler anlehnt): „Die 
Erzeugung nützlicher Gegenstände ist der einzige, vernünftige und positive Zweck, 
uen die politischen Gemeinwesen sich vornehmen können, und daher ist der Grund- 
satz: Achtung vor der Produktion und den Produzenten unendlich viel 
fruchtbarer als der, der besagt: Achtung vor dem Eigentum und den Eigen-, 
tümern“ (CEuvres, II, S. 186—187). — Alles dies erscheint uns aber nichts 
anderes auszudrücken als den Gedanken, daß das Eigentum sich durch seine Nütz- 
'chkeit rechtfertigt und in Hinsicht auf den sozialen Nutzen organisiert werden muß. 
Wenn er eine bestimmte Reform des Eigentums ins Auge gefaßt hat, so .war es auf 
3®den Fall doch nur die des Grundbesitzes. Denn wie wir weiter oben gesehen haben, 
'‘trachtet er das Kapital als einen sozialen „Einsatz“, der ein Anrecht auf Entlohnung 
l.t. Auch findet man an anderer Stelle folgende Ausführung, die klar seine Sympathie 
Dir den beweglichen Besitz ausdrückt: „Der Reichtum ist im allgemeinen ein Beweis 
i er Fähigkeitder Fabrikanten, sogar wenn sie das Vermögen, das sie besitzen, 
ererbt haben, während in den anderen Klassen der Staatsbürger es stets wahrschein- 
"pn ist, daß die Reicheren denen an Fähigkeiten unterlegen sind, die eine gleiche Er 
ziehung genossen haben und nur über ein mittelmäßiges Vermögen verfügen. Diese 
Wahrheit wird in der positiven Politik eine bedeutende Rolle spielen“ (Syst. Indust., 
nvres, V, S. 49, Anm.).
	        
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