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Leistungen hinter denjenigen der anderen Werke nicht zurückge
blieben. Ebenso ist beim Erzgeb. Steinkohlenbau-Verein vom
18. d. Mts. ab die achtstündige Schichtzeit wieder eingeführt wor
den, angeblich wegen Einsenbahnwagenmangel. Es wird sich
aber auch hier zeigen, daß die Leistungen dadurch nicht zurück
gehen, sobald die Belegschaft sich an die kürzere Schichtzelt ge-
wöhnt hat. Denir erfahrungsgemäß wird bei achtstündiger Ar
beitszeit exakter und intensiver gearbeitet, bei langer Arbeits
zeit dagegen lax und obendrein noch häufig mehr oder weniger
lange pausiert, zumal bei der jetzt höchst unzureichenden Er-
nährungsweise. Der größte Teil der Belegschaften ist sich voll
bewußt, daß ein Nachlassen der Kohlenförderung in jetziger Zeit
verhängnisvolle Folgen haben müßte. Deshalb wird die Ein-
führung der achtstündigen Schichtzeit als unerläßliches Erfor
dernis erachtet.
Von gleicher Wichtigkeit ist für die Bergarbeiter die zeitge
mäße Erhöhung der Krankenunterstützungen. Von der durch die
diesbezügliche Bundesratsverordnung vom 22. November 1917
den Krankenkassen gewährten Möglichkeit einer solchen Erhöhung
haben die Knappschaftskrankenkassen der beiden Reviere meistens
nur in äußerst unzureichendem Maße Gebrauch gemacht. Trotz
den auf Grund dieser Bundesratsverordnung in den Knapp
schaftskrankenkassen erfolgten Erhöhungen der Krankenunter
stützungen betragen diese für die.höchstentlohnten Arbeiter im
allgemeinen nicht mehr wie drei bis vier Mark täglich; nur bei
der Kasse des Zwickau-Lberhohndorfer Steinkohlenbau-Vereins
betragen sie bis zu 4,80 Mark, und bei zwei Werken im Lugau-
Delssiitzer Revier bis zu 6 Mark und bis zu 4,30 Mark der der
Kasse der Gewerkschaft Morgenstern im Zwickauer Revier. Diese
geringen Krankenunterstützungen sind die Folge davon, daß die
Grundlöhne bei den meisten Knappschaftskrankenkassen nicht nach
dem vom höheren sozialen Geiste getragenen Wortlaute des 8 180
der Reichsversicherungsordnung und der vorerwähnten Bundes
ratsverordnung festgesetzt worden sind. In den Knappschafts-
Krankenkassen im Zwickauer Reviere sind nämlich die Grundlöhne
nicht nach dem Tagesentgelt, sondern nach den Schichtlöhnen
festgesetzt, mit Ausnahme in der Kasse des Zwickau-Oberhohn-
dorfer Steinkohlenbau-Vereins; in dieser sind die Grundlöhne
nach den Tagesarbeitsverdiensten festgesetzt, und die Folge davon
ist, baß die Mitglieder dieser Kasse täglich rund eine Mark mehr
Krankenunterstützung erhalten, wie die Mitglieder der anderen
Kassen des Zwickauer Reviers. Die Bergarbeiterlöhne bestehen
bekanntlich nicht in festen einheitlichen Sätzen, sondern in soge
nannten Schichtlöhnen und Gewinnen (Ausbeuten). Die Schicht
löhne betragen selten über 4 Mark. Die Grundlöhne bei den
Knappschaftskrankenkassen des Zwickauer Reviers (mit Ausnahme
derjenigen des Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbau-Vereins)