Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Höhepunkt  und  Niedergang  der  klassischen  Schule.  StuaA.  „„«.»»-tu,
Vi
kleinen  Besitz  zuschreibt,  sind  die  Neutralisation  der  Ungerechtigkeiten
der  Bodenrente  durch  ihre  Zersplitterung,  der  Schutz  der  unabhängigen
Produktion  gegen  ein  Versinken  in  die  Lohnarbeit,  die  Entwicklung  der
individuellen  Initiative  und  der  Intelligenz  der  Bauern,  und  hauptsächlich
der  energische  Zügel,  den  sie  dem  natürlichen  Streben  nach  einer  unüberlegten ­
  Bevölkerungsvermehrung  anlegt.
Man  muß  darauf  hinweisen,  daß  Stüart  Mm.  seine  Vorliebe  für
den  kleinbäuerlichen  Besitz  —  für  die  herrliche  französische  Bauernschaft,
„the  beautiful  French  peasantry“  wie  man  sie  seitdem  genannt  hat
—  der  ganzen  radikalen  Partei  in  England  eingeimpft  hat.  Die  Gesetze,
die  in  England  seit  dem  Ende  des  19.  Jahrhunderts  fortlaufend  gegeben
worden  sind,  um  mitten  in  den  großen  Latifundienbezirken  Inseln  des
Kleinbesitzes  zu  schaffen  (Small  Holding  Acts),  sind  seinem  Einfluß
zuzuschreiben.
3.  Schließlich  lehnt  sich  Stuart  Mill  nicht  weniger  stark  als  gegen
die  Bodenrente  auch  gegen  das  alte  Erbrecht  auf,  das  Reichtiimer  an
solche  gibt,  die  sie  nicht  erzeugt  haben.  —  Wie  wir  gesehen  haben,  machte
Senior  hier  keine  Unterscheidung,  sondern  faßte  beides  unter  demselben
Namen  „Rente“  zusammen.  —  Das  Erbrecht  erschien  Stuart  Mill
dem  wohlverstandenen  individualistischen  Prinzip  ebenso  sehr  zuwiderzulaufen ­
  wie  die  Bodenrente  und  sogar  im  Gegensatz  zu  dem  Gesetz  der
freien  Konkurrenz  zu  stehen,  da  es  die  Konkurrenten  unter  durchaus
ungleichen  Bedingungen  kämpfen  läßt.  Hierin  unterliegt  Stuart  Mill,
was  er  auch  nicht  verbirgt,  dem  Einfluß  der  Saint-Simonisten  und
Ihrer  Verachtung  für  den  „Zufall  der  Geburt“.
Jedoch  stieß  er  hier,  soweit  die  testamentarische  Erbfolge  in  Betracht ­
  kommt,  auf  eine  große  Schwierigkeit:  denn  das  freie  Verfügungsrecht ­
  über  seinen  Besitz  zu  Lebzeiten,  und  sogar  nach  dem  Tode  ist  vielleicht ­
  der  hervorragendste  Ausdruck  der  Individualität,  da  er  eine  Art
von  Fortleben  des  Willens  darstellt.  Stuart  Mill  entzieht  sich  dieser
Schwierigkeit  in  höchst  geistreicher  Weise:  er  achtet  das  Verfügungsrecht ­
  des  Besitzers,  aber  begrenzt  das  Erwerbsrecht  bei  den  Erben;  der
|vbe  darf  über  ein  bestimmtes  Vermögen  hinaus  nichts  erhalten.  Der
Krblasser  besitzt  die  volle  Freiheit,  sein  Vermögen  jedem,  dem  er  will,
7AI  geben  oder  zu  hinterlassen,  aber  nicht  dem,  der  schon  einen  genügenden
Allteil  am  Reichtum  hat.  Von  allen  von  Stuart  Mill  vorgeschlagenen
Lösungen  ist  diese  offenbar  die  am  stärksten  sozialistische:  daher  schlägt
er  sie  auch  mehr  in  der  Form  einer  Anregung  als  eines  positiven  Projekts ­
  vor 1 ).

x )  „Wenn  ich  einen  Gesetzeskodex  formulieren  sollte,  der  mir  an.
s 'ch  als  der  beste  erscheint,  so  würde  ich  vorziehen,  nicht  die  Quote  festzulegen,
die  ein  jeder  testamentarisch  vermachen  kann,  sondern  die  Hohe  dei  Erbschaft,  die
«in  jeder  durch  erblasserische  Zuwendung  oder  als  Erbschaft  erhalten  darf.  Es  soll
            
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