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Erstes Buch. Die Begründer.
wegs als Parasit, nicht einmal als ein sein Einkommen aus zweiter
Hand erhaltender Stipendiat, wie der Fabrikant. Sein Anteil gebührt
ihm optimo jure, kraft eines Eechtes, das älter und höher ist als das
des Landwirtes. Denn wenn der Landwirt das Erzeugnis macht, so
hat er, der Besitzer, den Boden gemacht. Man könnte die drei Ge
sellschaftsklassen der Physiokraten mit drei Personen vergleichen,
die sich in das Wasser eines Brunnens teilen: Die produktive Klasse
zieht das Wasser in Eimern aus dem Brunnen. Die besitzende Klasse
erhält es aus ihren Händen, ohne etwas dafür zu geben, da sie es
war, die den Brunnen gegraben hat. Die sterile Klasse hält sich in
respektvoller Entfernung und muß das Wasser des Brunnens mit ihrer
Arbeit bezahlen.
Nur liegt hierin ein Widerspruch, den die Physiokraten nicht
bemerkt zu haben scheinen. Wenn das Einkommen des Besitzers
S. 85t), d. h. solange als der Boden nicht instand gesetzt ist, beschränkt sich das
Eigentum auf die einfache Okkupation.
Die Physiokraten unterschieden drei Arten von Vorschüssen:
1. Die jährlichen Vorschüsse (avances annuelles), die die Kosten der Be
stellung in jedem Jahr vorstellen, — wie Saat, Dünger, Arbeitsleistungen und,
natürlich, die Unterhaltskosten der Arbeiter. Diese Vorschüsse müssen jährlich
vollständig durch die Jahresproduktion ersetzt werden. Wir nennen das heute Be
triebskapital.
2. Die primären Vorschüsse (avances primitives), wie Ankauf von Vieh und
Geräten, die eine mehr oder weniger lange Reihe von Erzeugungsarbeiten aushalten
und daher in einem Jahr nur zu einem Bruchteil wieder eingebracht werden müssen.
Jüan sieht hier sehr gut die seitdem klassisch gewordene Unterscheidung zwischen
fixem Kapital und Betriebskapital, die Amortisation des ersteren gegenüber der
völligen Rückerstattung des zweiten. Es war ihnen auch nicht entgangen, daß eine
verständige Erhöhung der primären Vorschüsse eine Verminderung der jährlichen
Vorschüsse gestattet.
Diese Gedanken waren damals sehr neu und sind der Wissenschaft vollständig
einverleibt worden, nur mit dem Unterschied, daß sie, anstatt allein auf die land
wirtschaftliche Produktion beschränkt zu sein, auf alle Produktion überhaupt aus
gedehnt wurden. -
3. Die grundlegen den Vorschüsse (avances foncieres) sind die, deren Zweck
die Vorbereitung des Bodens für die Bearbeitung ist (offenbar hätten sie besser
primäre Vorschüsse —.avances primitives — genannt werden sollen).
Die beiden ersten Arten von Vorschüsse sind die, die dem Landwirt zufallen
und ihm ein Anrecht auf einen Lohn schaffen, der wenigstens genügen muß, um sie
znrückzuerstatten.
Die dritte Art fällt dem Besitzer zu und sie ist es, die ihm ein Recht auf den
Grundbesitz gibt. „Ehe man einen Pächter einsetzen und, eine jährliche, regel
mäßige und fortlaufende Feldbestellung vornehmen kann, sind Gebäude, Scheunen und
Ställe, Wege, Pflanzungen, Bodenbearbeitung - , Entfernung von Steinen, Stämmen und
Wurzeln, Wasserlaufregulierungen und Schutzstätten nötig. — Das sind, werter Herr,
die grundlegenden Vorschüsse, die wahren Arbeiten des Besitzers, die wahre Be
gründung seines Besitzrechtes“ (Baudeau, Ephemerides, Mai 1776. Antwort an
Gondillac).