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Viertes Buch. Die Abtrünnigen.
gegen jede Verwechslung mit den „Gelben“, d. h., sie erklären sich ebenso
unabhängig von den Arbeitgebern wie von den Sozialisten.
Die Einmischung des Staates wird am Anfang nötig sein, um die
berufsmäßige Organisation aufzubauen; sobald sie aber einmal fertig
dastehen wird, wird sie nach und nach, wie wir gesehen haben, die Macht
der gesetzgebenden Gewalt und der Verwaltungspolizei an sich ziehen,
wenigstens im Bereich der Arbeitergesetzgebung, und besonders in bezug
auf den Hauptpunkt, nämlich die Festsetzung des Lohnes 1 ) und alles
was davon abhängt, wie die Organisation der Altersversorgung. Die
gesetzgebende Macht wird aber reichlichen Stoff zur Betätigung außerhalb
der beruflichen Interessen finden, wie besonders in der Regelung
der Eigentumsrechte, dem Wucherverbot, dem Schutz der Landwirtschaft
usw. 2 ).
Der Staat, sagt die Encyklika Immortale Dei Leo’s XIII. —
der hierin übrigens nur eine Stelle des Apostel Paulus wiederholt, —
ist „der Diener Gottes zum Guten“. Paulus sagt aber an einer anderen
Stelle, daß das Gesetz der Zuchtmeister sei, der uns zu Christum führen
solle, und wenn man das Wort so versteht, daß es die Aufgabe des Gesetzes
sei, zur brüderlichen Solidarität zu führen, so hat man eine ziemlich
genaue Vorstellung davon, wie der soziale Katholizismus die Rolle des
Staates auffaßt.
Der soziale Katholizismus hat manchmal sehr fortgeschrittene Bestrebungen
bekundet, die sich stark dem eigentlichen Sozialismus näherten-Doch
sind sie nur individuelle Kundgebungen geblieben und übrigens
formell von Rom verdammt worden; gewöhnlich haben sich die, die sie
geäußert hatten, löblich unterworfen.
Zunächst griff 1888 Lcesewitz in der Association Catholique
die sogenannte Produktivität des Kapitals heftig an 3 ): dies erregte einen
J ) „Über ihrem freien Willen (dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in
dem Arbeitsvertrag) steht ein höheres und ein älteres Gesetz natürlicher Gerechtigkeit
daß nämlich der Lohn nicht ungenügend sein darf, um einen ruhigen und ehrlichen
Arbeiter bestehen zu lassen . . . Aber in der Befürchtung, daß in diesem Falle und
in anderen ähnlichen, wie z. B. mit Hinsicht, auf den Arbeitstag die öffentliche Gewalt
sich nicht zur richtigen Zeit einmischen möchte, und angesichts besonders der Mannigfaltigkeit
der zeitlichen und örtlichen Umstände würde es vorzuziehen sein, daß i®
Prinzip die diesbezügliche Lösung den Korporationen und Borufsverbänden vorbehalten
wird“ (Encyklika: „Rerum novarum“, auch: „Über die Lage der Arbeiter“
genannt, 1891).
s ) Die Katholisch-Sozialen sind gewöhnlich und in allen Ländern Schutzzöllner,
weil sie glauben, daß „ihr korporatives Regime sich nicht ohne wirksamen Schutz
gegen die ausländische Konkurrenz halten könne“, (Programme de DCEuvre des
cercles ouvriers, § 7) — und auch deshalb, weil sie in den landwirtschaftlichen
Syndikaten die meisten Anhänger haben.
s ) „Die angebliche Produktivität des Kapitals, die die große Ungerechtigkeit
der heidnischen Gesellschaften, und vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt die letzte