Geldwerterhöhung oder Geldentwertung?
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im günstigen Falle nur langsam vor sich gehen können. Die
Geschichte bestätigt diese Widerstände gegen eine allzu schnelle
oder allzu weitgehende Beseitigung von eingetretenen Geldent
wertungen an vielen Beispielen.
Aber nicht nur das Interesse der Unternehmer oder überhaupt
aller Besitzer von realen Gütern steht einem Abbau der Preise
im Wege, sondern auch die Lage der Schuldner wird durch eine
Geldwerterhöhung verschlechtert. Diejenigen, die während der
Entwertungsperiode Schulden in schlechtem Gelde aufgenommen
haben, müßten später den gleichen Nennbetrag in gutem Gelde,
das sie sich mit größerer Mühe zu beschaffen hätten, zurückzahlen.
Sehr hart würden hiervon die zahlreichen Personen mit geringen
Einkommen (Beamte) getroffen werden, die während des Krieges
Schulden gemacht haben, um sich die Mittel für den Lebensunter
halt zu beschaffen. Im übrigen ist ja infolge der Kriegsfinanzierung
der geschäftliche Kreditverkehr im allgemeinen eingeschränkt, sind
sogar die meisten Schulden aus den Kriegsgewinnen zurückgezahlt
worden. Dagegen würde eine Klasse von Schuldnern von der
Geldwerterhöhung ganz besonders hart getroffen werden: die
öffentlichen Körperschaften, in erster Linie das Reich, in geringem
Maße die Einzelstaaten und Kommunen, die während des Krieges
Schulden auf Schulden gehäuft haben. So hatte allein das Reich
bis 1. April 1919 für etwa 180 Milharden Mark Schulden aufge
nommen. Für mindestens 2 / 3 dieser Summe hat das Reich ent
wertetes Geld erhalten, und zwar war dieses Geld um so stärker
entwertet, je später die Schuldaufnahme stattgefunden hat. Die
180 Milharden Mark dürften nicht viel mehr als 90 Milliarden
Mark Friedenswährung darstellen. Wenn aber das Reich diese
180 Milliarden Mark in gutem Gelde wieder zurückzahlen soll, so
würde das für die Gläubiger ein glänzendes Geschäft bedeuten.
Die Zinsen und Rückzahlungsquoten müssen aus Steuern aufge
bracht werden, werden also vom Reich eingenommen und ausge
geben. Aber die Aufbringung der Steuern wird schwieriger, wenn
bei geringeren Preisen, geringeren Umsatzsummen, geringeren
Nominaleinkommen der Einzelwirtschaften für die Schulden des
Reiches in der alten Nennwerthöhe von 180 Milharden Mark
allgemein höhere Abgaben und Steuern erhoben werden müssen.
Die Steuern würden drückender werden, und wenn auch auf der
anderen Seite die Ausgaben des Reiches für Zinsen und Tilgungen