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Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise.
. Stützung der Kriegsgefangenen und deren Familien, ebenso für die Unterstützung
der Mobilisierten oder aller derjenigen, die in den Armeen der Alliierten dienten.
Diese Kosten zu 2 sollen kapitalisiert und Deutschland als Kapitalschuld be
lastet werden.
3. Ferner ausdrücklich: Übernahme der bis 11. November 1918 von Belgien bei
den Alliierten aufgenommenen Schulden.
4. Die Kosten der während 15 Jahren in deutschen Gebieten verbleibenden Be
satzungstruppen.
Die Gesamtsumme dieser Lasten sollte ursprünglich bis spätestens am 1. Mai
1921 ziffernmäßig festgestellt werden. Auch sollte bis dahin der genaue Zahlungs
plan bestimmt werden, nach dem Deutschland seine Schuld in 30 Jahren zu tilgen
habe. Nach der Antwort vom 22. Juni 1919 ist die Entente bereit, von Deutsch
land Vorschläge zur Festsetzung der Gesamtsumme entgegenzunehmen, auf die sie
in kürzester Frist antworten will. Unabhängig von der noch nicht feststehenden
Gesamtsumme sieht der Friedensvertrag für die nächsten Jahre gewisse
Mindestzahlungen, die Deutschland der Art und Menge nach zu leisten hat, vor
(vgl. unten).
B. Im Zusammenhang mit der Gesamtschadenssumme steht die zweite Rech
nung, die der größeren Übersichtlichkeit wegen von der eigentlichen Schuldrech
nung (A) abzusondern und vor den Gutschriften in dieser Rechnung (unten) zu
betrachten ist. „Als Bürgschaft und Anerkenntnis seiner Schuld“, nämlich auf Rech
nung A, wird Deutschland verpflichtet, der Entente sofort einen Posten von 20 Mil
liarden Goldmark in Schuldverschreibungen auszuhändigen, die bis zum 1. Mai 1921
durch die Zahlungen auf dem Hauptkonto getilgt sein sollen, jedoch bis dahin
unverzinslich sind. Sofern die tatsächlichen Zahlungen die Höhe von 20 Milliarden
Goldmark nicht erreichen, werden die restlichen Schuldverschreibungen in solche
der zweiten Art umgewandelt. Diese in einem Posten von 40 Milliarden Goldmark
gleichfalls sofort zu übergebenden Schuldverschreibungen sind vom 1. Mai 1921
an mit 2V2% und von 1926 an mit 5% zu verzinsen und mit 1% zu tilgen. Sofort
ist ferner das schriftliche Versprechen abzugeben, daß Deutschland einen dritten
Posten Schuldverschreibungen in weiterer Höhe von 40 Milliarden Goldmark ab
liefert, wenn das Hauptkonto am 1. Mai 1921 noch einen entsprechenden Fehl
betrag aufweist und die Entente die Überzeugung gewinnt, „daß Deutschland die
Zinsen und Tilgungsraten der vorgenannten Schuldverschreibungen sicher auf
bringen kann“. Die sofortige Auslieferung von 60 bzw. 100 Milliarden Goldmark
deutscher Reichsschuldverschreibungen bedeutet insofern eine ganz sinnreiche
Einrichtung, als sie der Entente die Möglichkeit gibt, die Wertpapiere an die
entschädigungsberechtigten Mitglieder der Entente weiterzugeben, die sich darauf
in irgendeiner Weise Geld beschaffen können.
Oben ist angedeutet worden, welche Posten Deutschland in der Hauptrechnung
(A) zur Last geschrieben werden. Die nachfolgenden Posten werden Deutschland
auf diesem Konto gul geschrieben,
a) Einmalige Gutschriften in Rechnung A:
1. Der Erlös aus der Liquidierung deutschen Eigentums in den ehemals feindlichen
Ländern (die von Deutschland beschlagnahmten und sequestrierten Gegenstände
aller Art sind an die Entente zurückzuerstatten).
2. Der Wert des Besitzes und Eigentumes des Deutschen Reiches (einschließlich
des Kronvermögens) in den abgetretenen Gebieten (mit Ausnahme des in Elsaß-
Lothringen und in den an Belgien abzutretenden Gebieten gelegenen Besitzes).
3. Der Gegenwert der ausgelieferten und noch auszuliefernden deutschen Handels
schiffe, der Lokomotiven und Güterwagen sowie der landwirtschaftlichen Ma
schinen.