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Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise.
dann hat es für Deutschland keinen Wert, vorzeitig die Gesamtentschädigungssumme
kennen zu lernen . . .
Mit der Ablieferung der Kohlen, Schiffe, Chemikalien, der Materialien
und der Gestellung von Arbeitskräften zum Wiederaufbau
der zerstörten Gebiete ist es nicht allein getan. Die Besitzer der
abzuliefernden Werte, die Unternehmer und Arbeiter, die die verlangten
Güter hersteilen und Dienstleistungen verrichten, müssen
für die Hingabe ihres Besitzes, für ihre Arbeit entschädigt, bezahlt
werden. Indem das Reich an diese unmittelbar an den Zwangslieferungen
beteiligten Personen jene Summe Geldes bezahlt, verauslagt,
übernimmt in Wirklichkeit die Gesamtheit der Bevölkerung
die Tragung der Kosten, zu denen der Friedensvertrag das Deutsche
Reich verpflichtet hat. So entsteht für die Reichsfinanz Verwaltung
die weitere Notwendigkeit, den Gegenwert der bis zum 1. Mai 1921
in ausländischen Kapitalanlagen, Waren und Arbeit zu entrichtenden
20 Milliarden Goldmark im Inland in Papiermark aufzubringen,
um damit die Besitzer oder Erzeuger der abzuliefernden Werte zu
bezahlen. 60—80 Milliarden Mark bis zum 1. Mai 1921 heißt: etwa
30—40 Milliarden Mark für ein Jahr, um die sich die Ausgabenrechnung
des Reichshaushaltes erhöht. Wie soll diese Summe neben
den 25 Milliarden Mark, die zur Deckung der inneren öffentlichen
Lasten bereits erforderlich sind und schon jetzt zu außerordentlichen
Steuermaßnahmen zwingen, wie sollen weitere 30 bis 40 Milharden
Mark in Geld aufgebracht werden ? Das ist die große und
bange Frage, die auf der Zukunft der deutschen Finanzen lastet.
Nur ein kleiner Teil der Entschädigungssummen kann unmittelbar
auf dem Steuerwege aufgebracht werden, indem das Einkommen aus
den Wiederaufbauarbeiten und den sonstigen Lieferungen an die
Entente von den einzuführenden Steuern erfaßt wird. Nach den
Kriegsgewinnen und den Revolutionsgewinnen wird man den dritten
außergewöhnlichen Gewinn, den Wiederaufbaugewann, sicher zu
vermeiden wissen. Nichtsdestoweniger wird eine Summe von mindestens
20—25 Milliarden Mark jährlich auf Anleihe zu nehmen sein,
bis bessere Zeiten ihre Abtragung ermöglichen. Bei einem Umlauf
von bereits 80 Milharden Mark schwebenden Schulden ist natürlich
an eine Unterbringung dieser neuen 20 oder 25 Milliarden Mark in
feste langfristige Anleihen vor der Hand nicht zu denken. Die
Zinsen der Anleihemehrung erhöhen hingegen sofort die ordentlichen
Ausgaben des Reiches und zwingen zur Erschließung neuer