Friedensbedingungen und Geldentwertung.
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Aussicht auf weitere Preissteigerungen bleibt kaum etwas anderes
übrig, als diese Bedenken zurückzustellen — es sei denn, daß
im letzten Augenblick noch ein letzter Versuch gemacht wird, die
vorgenannten Ursachen ganz oder teilweise zu beseitigen. Sonst
bleibt nur die Hoffnung bestehen, daß die ausländische Beteiligung,
die der deutschen Volkswirtschaft die benötigten Rohstoffe bringen
würde, nach und nach wieder abgelöst wird.
Allerdings läßt der Friedensvertrag auch diese Hoffnung einstweilen
nur schwach keimen. Sollte nämlich die deutsche Volkswirtschaft
wirklich ein wenig zu Atem kommen, dann ist die Kommission
der Alliierten berechtigt, die Leistungsfähigkeit Deutschlands
von neuem zu prüfen und dementsprechend die endgültige Entschädigungssumme
über den Betrag hinaus zu erhöhen, den sie vorsichtigerweise
offengelassen hat. Der Kommission wird es ein leichtes
sein, den Wilsonschen Entschädigungsparagraphen so auszulegen,
daß Deutschland auch die letzte entbehrliche oder unentbehrliche
Mark abliefern muß. So hat die Kommission die Schlinge in der
Hand, mit der Deutschlands Wiedergesundung und Wiedererstarkung
sowie die Heilung seines zerrütteten Geld- und Finanzwesens
jederzeit verhindert oder hinausgeschoben werden kann. Daher
muß am Anfang der neuen deutschen Friedenswirtschaft stehen:
Abgrenzung der Deutschland endgültig aufzuerlegenden Schadenersatzverpflichtungen.
Ohne diese Abgrenzung wird es auf die
Dauer unmöglich sein, das deutsche Volk an die Rückkehr zur
Arbeit zu gewöhnen, zu einer Arbeit, von der es weiß, daß sie in
unabsehbarer Zeit zum großen Teil fremden Volkswirtschaften
zugute kommt. Aber auch im neutralen Ausland kann das Vertrauen
zur Zahlungsfähigkeit Deutschlands nur bestehen bleiben,
wenn die zukünftige Zahlungsbilanz Deutschlands einigermaßen
übersehbar wird. Endlich hegt es im Literesse der Entente selbst,
an Stelle der Unsicherheit vager Entschädigungssummen — die
Gewißheit zu haben, daß sich Deutschland auf die Bezahlung einer
bestimmten Summe einstellt. In ihrer Antwort vom 22. Juni 1919
hat sich die Entente zwar bereit erklärt, diesbezügliche Vorschläge
Deutschlands auf Festsetzung der Entschädigungssumme entgegenzunehmen.
Wenn aber diese Vorschläge damit eingeleitet und
vorbereitet werden sollen, daß französischerseits (Dubois in der
Kammersitzung vom 19. Juli 1919) Summen von 200 Milliarden
Francs genannt werden, die Frankreich allein für sich beansprucht,