Full text: Inflation und Geldentwertung

Friedensbedingungen und Geldentwertung. 
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Aussicht auf weitere Preissteigerungen bleibt kaum etwas anderes 
übrig, als diese Bedenken zurückzustellen — es sei denn, daß 
im letzten Augenblick noch ein letzter Versuch gemacht wird, die 
vorgenannten Ursachen ganz oder teilweise zu beseitigen. Sonst 
bleibt nur die Hoffnung bestehen, daß die ausländische Beteiligung, 
die der deutschen Volkswirtschaft die benötigten Rohstoffe bringen 
würde, nach und nach wieder abgelöst wird. 
Allerdings läßt der Friedensvertrag auch diese Hoffnung einst 
weilen nur schwach keimen. Sollte nämlich die deutsche Volks 
wirtschaft wirklich ein wenig zu Atem kommen, dann ist die Kom 
mission der Alliierten berechtigt, die Leistungsfähigkeit Deutsch 
lands von neuem zu prüfen und dementsprechend die endgültige Ent 
schädigungssumme über den Betrag hinaus zu erhöhen, den sie vor 
sichtigerweise offengelassen hat. Der Kommission wird es ein leichtes 
sein, den Wilsonschen Entschädigungsparagraphen so auszulegen, 
daß Deutschland auch die letzte entbehrliche oder unentbehrliche 
Mark abliefern muß. So hat die Kommission die Schlinge in der 
Hand, mit der Deutschlands Wiedergesundung und Wiedererstar 
kung sowie die Heilung seines zerrütteten Geld- und Finanzwesens 
jederzeit verhindert oder hinausgeschoben werden kann. Daher 
muß am Anfang der neuen deutschen Friedenswirtschaft stehen: 
Abgrenzung der Deutschland endgültig aufzuerlegenden Schaden 
ersatzverpflichtungen. Ohne diese Abgrenzung wird es auf die 
Dauer unmöglich sein, das deutsche Volk an die Rückkehr zur 
Arbeit zu gewöhnen, zu einer Arbeit, von der es weiß, daß sie in 
unabsehbarer Zeit zum großen Teil fremden Volkswirtschaften 
zugute kommt. Aber auch im neutralen Ausland kann das Ver 
trauen zur Zahlungsfähigkeit Deutschlands nur bestehen bleiben, 
wenn die zukünftige Zahlungsbilanz Deutschlands einigermaßen 
übersehbar wird. Endlich hegt es im Literesse der Entente selbst, 
an Stelle der Unsicherheit vager Entschädigungssummen — die 
Gewißheit zu haben, daß sich Deutschland auf die Bezahlung einer 
bestimmten Summe einstellt. In ihrer Antwort vom 22. Juni 1919 
hat sich die Entente zwar bereit erklärt, diesbezügliche Vorschläge 
Deutschlands auf Festsetzung der Entschädigungssumme entgegen 
zunehmen. Wenn aber diese Vorschläge damit eingeleitet und 
vorbereitet werden sollen, daß französischerseits (Dubois in der 
Kammersitzung vom 19. Juli 1919) Summen von 200 Milliarden 
Francs genannt werden, die Frankreich allein für sich beansprucht,
	        
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