Full text : Inflation und Geldentwertung

Friedensbedingungen  und  Geldentwertung.

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Aussicht  auf  weitere  Preissteigerungen  bleibt  kaum  etwas  anderes
übrig,  als  diese  Bedenken  zurückzustellen  —  es  sei  denn,  daß
im  letzten  Augenblick  noch  ein  letzter  Versuch  gemacht  wird,  die
vorgenannten  Ursachen  ganz  oder  teilweise  zu  beseitigen.  Sonst
bleibt  nur  die  Hoffnung  bestehen,  daß  die  ausländische  Beteiligung,
die  der  deutschen  Volkswirtschaft  die  benötigten  Rohstoffe  bringen
würde,  nach  und  nach  wieder  abgelöst  wird.
Allerdings  läßt  der  Friedensvertrag  auch  diese  Hoffnung  einstweilen ­
  nur  schwach  keimen.  Sollte  nämlich  die  deutsche  Volkswirtschaft ­
  wirklich  ein  wenig  zu  Atem  kommen,  dann  ist  die  Kommission ­
  der  Alliierten  berechtigt,  die  Leistungsfähigkeit  Deutschlands ­
  von  neuem  zu  prüfen  und  dementsprechend  die  endgültige  Entschädigungssumme ­
  über  den  Betrag  hinaus  zu  erhöhen,  den  sie  vorsichtigerweise ­
  offengelassen  hat.  Der  Kommission  wird  es  ein  leichtes
sein,  den  Wilsonschen  Entschädigungsparagraphen  so  auszulegen,
daß  Deutschland  auch  die  letzte  entbehrliche  oder  unentbehrliche
Mark  abliefern  muß.  So  hat  die  Kommission  die  Schlinge  in  der
Hand,  mit  der  Deutschlands  Wiedergesundung  und  Wiedererstarkung ­
  sowie  die  Heilung  seines  zerrütteten  Geld-  und  Finanzwesens
jederzeit  verhindert  oder  hinausgeschoben  werden  kann.  Daher
muß  am  Anfang  der  neuen  deutschen  Friedenswirtschaft  stehen:
Abgrenzung  der  Deutschland  endgültig  aufzuerlegenden  Schadenersatzverpflichtungen. ­
  Ohne  diese  Abgrenzung  wird  es  auf  die
Dauer  unmöglich  sein,  das  deutsche  Volk  an  die  Rückkehr  zur
Arbeit  zu  gewöhnen,  zu  einer  Arbeit,  von  der  es  weiß,  daß  sie  in
unabsehbarer  Zeit  zum  großen  Teil  fremden  Volkswirtschaften
zugute  kommt.  Aber  auch  im  neutralen  Ausland  kann  das  Vertrauen ­
  zur  Zahlungsfähigkeit  Deutschlands  nur  bestehen  bleiben,
wenn  die  zukünftige  Zahlungsbilanz  Deutschlands  einigermaßen
übersehbar  wird.  Endlich  hegt  es  im  Literesse  der  Entente  selbst,
an  Stelle  der  Unsicherheit  vager  Entschädigungssummen  —  die
Gewißheit  zu  haben,  daß  sich  Deutschland  auf  die  Bezahlung  einer
bestimmten  Summe  einstellt.  In  ihrer  Antwort  vom  22.  Juni  1919
hat  sich  die  Entente  zwar  bereit  erklärt,  diesbezügliche  Vorschläge
Deutschlands  auf  Festsetzung  der  Entschädigungssumme  entgegenzunehmen. ­
  Wenn  aber  diese  Vorschläge  damit  eingeleitet  und
vorbereitet  werden  sollen,  daß  französischerseits  (Dubois  in  der
Kammersitzung  vom  19.  Juli  1919)  Summen  von  200  Milliarden
Francs  genannt  werden,  die  Frankreich  allein  für  sich  beansprucht,
            
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