Full text: Inflation und Geldentwertung

24 
Die Finanzwirtschaft während des Krieges usw. 
vorher bei der ersten Kreditbeanspruchung neue, zusätzliche Kauf 
kraft geschaffen hätte, die zwar durch die Zeichnung auf die An 
leihe auf das Reich zurückübertragen worden wäre, aber nunmehr 
— eben in dieser Form der Anleihe — einem durch die Kriegs 
handlungen verringerten Sachgüterbestande gegenüberstehen würde. 
Die aufgeblähte Kaufkraft, die Inflation, hätte sich in dem Anleihe 
stück niedergeschlagen, und dieser in dem Anleihestück verkörperten 
Kaufkraft hätte ein zu kaufendes Gut als Gegenstück gefehlt. 
Darauf ist unter 5 zurückzukommen. 
3. Zahlenmäßig scheint der hier theoretisch angenommene Fall: 
Aufsaugung der Kaufkraft durch die Kriegsanleihen in der ersten 
Zeit des Krieges tatsächlich eingetreten zu sein. Ja, bis einschließ 
lich der 4. Kriegsanleihe, also bis zum Frühjahr 1916, kamen aus 
den Zeichnungen auf die Kriegsanleihen mehr Mittel herein, als 
vorher durch Schatzanweisungskredite verausgabt worden waren. 
Nach der Denkschrift über die Finanzen des Deutschen Reiches in 
den Rechnungsjahren 1914—1918 1 ) ergibt sich folgende Gegen 
überstellung : 
Kriegsanleihe und Schatzanweisungen. 
Bei Auflegung der Kriegs 
anleihen 
waren Schatz- 
anweisungen 
im Umlauf 
Der Zeichnungs 
erlös betrug 
Mithin ein 
Mehrerlös + 
Mindererlös - 
in 
Milliarden Mark 
1. Kriegsanleihe 1914 . . 
2,6 
4,5 
+ 1,9 
2. „ i 1915 . . 
7,2 
9,1 
+ 1,9 
3. „ 1915 . . 
9,6 
12,1 
+ 2,5 
4. „ 1916. . 
10,4 
10,7 
~r 0,3 
5. „ 1916 . . 
12,8 
10,7 
-2,1 
6. „ 1917 . . 
19,8 
13,1 
— 6,5 
7. „ 1917 . . 
27,2 
12,6 
— 14,6 
8. „ 1918 . . 
38,9 
15,0 
— 23,9 
9. „ 1918 . . 
49,4 
10,4 
— 39,0 
Insgesamt standen am 31. Dezember 1918 einem Anleiheerlös 
von 89,0 Milliarden Mark bei 9 Anleihen nicht weniger als 55 Milli 
arden Mark übriggebliebener Reichschatzanweisungen gegenüber. 
Da bis zum Frühjahr 1916 auch der Notenumlauf verhältnis 
mäßig nur wenig gestiegen war (wenn man die besonderen Gründe 
für die Ausdehnung des Notenumlaufes in Deutschland — vgl. I — 
1 ) VgL Nr. 158 der Drucksachen der Verfassung gebenden deutschen National 
versammlung vom 12. März 1919.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.