Full text: Inflation und Geldentwertung

Steuerpolitische Maßnahmen. 
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Vom Standpunkt des Abbaus der Inflation besteht gar kein 
Interesse daran, daß etwa das Reich in den Besitz von Unter 
nehmungen gelangt, da mit dem bloßen Wechsel des Eigentümers 
keine Änderung in der Kaufkraft dieser Unternehmungen verbunden 
zu sein braucht. Es würde höchstens der Unternehmergewinn 
nicht mehr in einem großen Einkommen einer einzigen Person, 
sondern in den Gesamteinnahmen des Reiches erscheinen, die sich 
dann auf eine größere Zahl von kleinen Ausgaben verteilen. Für 
den Abbau der Inflation ist vielmehr erwünscht, daß möglichst 
große Beträge von der in Noten, Depositen und Kriegsanleihe 
aufgespeicherten Kaufkraft zum Verschwinden gebracht würden. 
Es ist deshalb anzustreben, daß auch der illiquide Steuer 
pflichtige durch Kreditaufnahme möglichst viel Papierwerte an 
sich bringt, um sie bei der Steuerentrichtung zu verwenden. Die 
Schmälerung seiner Kaufkraft besteht dann in der Belastung seines 
Vermögens (seines Unternehmens) mit Kredit und in der Abtragung 
dieses Kredits aus späteren Einkommensüberschüssen. Da es 
mit Rücksicht auf die besondere Art und Zusammensetzung des 
Vermögens nicht jedem Steuerpflichtigen möglich sein wird, den 
erforderlichen Kredit zu erhalten, so sollte an Stelle der Sachüber 
nahme eine durch Prämien zu fördernde Ratenzahlung zugelassen 
werden, die gleichfalls eine Schmälerung der Kaufkraft der be 
treffenden Einzelwirtschaft herbeiführt. (Vgl. jedoch S. 92.) 
b) Grundsätzlich genau so liegen die Dinge bei der zweiten Steuer, 
die das Vermögen treffen soll, bei dem sogenannten Vermögensopfer, 
der einmaligen Abgabe vom Vermögen. Wenn diese Vermögens 
abgabe einen Ertrag von 40—SO Milliarden Mark erbringen soll, 
dann müssen nicht nur bis zu 40% von den großen Vermögen, 
sondern auch geringere Teile von allen mittleren und selbst von 
kleinen Vermögen genommen werden. Berücksichtigt man ferner, 
daß die Vermögensabgabe erhoben wird, nachdem der Vermögens 
zuwachs während des Krieges durch die oben erwähnte Steuer 
weggesteuert worden ist, und daß die Vermögensabgabe ferner von 
den Vermögen erhoben wird, die durch den Krieg unmittelbar oder 
durch die Geldentwertung allgemein verringert worden sind, so 
ist klar, daß mit einer solchen die Vermögen in weitestem Umfange 
treffenden Steuer eine außerordentlich weitgehende Beschneidung 
der aufgeblähten Kaufkraft der Einzelwirtschaften verbunden ist. 
Vom Standpunkt der Inflation ist die Vermögensabgabe daher das
	        
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