Steuerpolitische Maßnahmen.
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Vom Standpunkt des Abbaus der Inflation besteht gar kein
Interesse daran, daß etwa das Reich in den Besitz von Unter
nehmungen gelangt, da mit dem bloßen Wechsel des Eigentümers
keine Änderung in der Kaufkraft dieser Unternehmungen verbunden
zu sein braucht. Es würde höchstens der Unternehmergewinn
nicht mehr in einem großen Einkommen einer einzigen Person,
sondern in den Gesamteinnahmen des Reiches erscheinen, die sich
dann auf eine größere Zahl von kleinen Ausgaben verteilen. Für
den Abbau der Inflation ist vielmehr erwünscht, daß möglichst
große Beträge von der in Noten, Depositen und Kriegsanleihe
aufgespeicherten Kaufkraft zum Verschwinden gebracht würden.
Es ist deshalb anzustreben, daß auch der illiquide Steuer
pflichtige durch Kreditaufnahme möglichst viel Papierwerte an
sich bringt, um sie bei der Steuerentrichtung zu verwenden. Die
Schmälerung seiner Kaufkraft besteht dann in der Belastung seines
Vermögens (seines Unternehmens) mit Kredit und in der Abtragung
dieses Kredits aus späteren Einkommensüberschüssen. Da es
mit Rücksicht auf die besondere Art und Zusammensetzung des
Vermögens nicht jedem Steuerpflichtigen möglich sein wird, den
erforderlichen Kredit zu erhalten, so sollte an Stelle der Sachüber
nahme eine durch Prämien zu fördernde Ratenzahlung zugelassen
werden, die gleichfalls eine Schmälerung der Kaufkraft der be
treffenden Einzelwirtschaft herbeiführt. (Vgl. jedoch S. 92.)
b) Grundsätzlich genau so liegen die Dinge bei der zweiten Steuer,
die das Vermögen treffen soll, bei dem sogenannten Vermögensopfer,
der einmaligen Abgabe vom Vermögen. Wenn diese Vermögens
abgabe einen Ertrag von 40—SO Milliarden Mark erbringen soll,
dann müssen nicht nur bis zu 40% von den großen Vermögen,
sondern auch geringere Teile von allen mittleren und selbst von
kleinen Vermögen genommen werden. Berücksichtigt man ferner,
daß die Vermögensabgabe erhoben wird, nachdem der Vermögens
zuwachs während des Krieges durch die oben erwähnte Steuer
weggesteuert worden ist, und daß die Vermögensabgabe ferner von
den Vermögen erhoben wird, die durch den Krieg unmittelbar oder
durch die Geldentwertung allgemein verringert worden sind, so
ist klar, daß mit einer solchen die Vermögen in weitestem Umfange
treffenden Steuer eine außerordentlich weitgehende Beschneidung
der aufgeblähten Kaufkraft der Einzelwirtschaften verbunden ist.
Vom Standpunkt der Inflation ist die Vermögensabgabe daher das