Full text: Inflation und Geldentwertung

Steuerpolitische Maßnahmen. §3 
•wirtschaften in Handel, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft 
von weitreichender Bedeutung ist. 
Genau so verhält es sich, wenn der Steuerpflichtige nicht in der 
Lage ist, die zur Tilgung bestimmten Stücke der Anleihe aus 
seinem Vermögen zu nehmen und sie als Steuerzahlung einzureichen, 
sondern den Steuerbetrag in barem Gelde leistet. Entweder schmä 
lert er um diesen Betrag sein Vermögen, seine Kaufkraft, und der 
Besitzer der Anleihe erhält statt seiner Forderung an den Anleihe 
schuldner das bare Geld, also nur eine andere Form seines Ver 
mögens, oder der Steuerpflichtige nimmt Kredit in Anspruch, der 
letzten Endes mit dem Tilgungsbetrag der Anleihe mittelbar oder 
unmittelbar durch Vermittlung der Banken zur Auszahlung ge 
langt. Das Anleihestück ist aus dem Vermögen des ehemaligen 
Besitzers ausgeschieden; an seine Stelle ist die mittelbare oder 
unmittelbare Forderung an den Kreditnehmer getreten, dessen 
Kaufkraft um den in Anspruch genommenen Kredit geschmälert ist. 
Wenn jedoch der Steuerpflichtige den in Anspruch genommenen 
Kredit aus Einkommensüberschüssen tilgt, dann hat er entweder 
für andere Zwecke weniger verausgabt (Einschränkung seiner 
Kaufkraft), oder er hat seine Einkommen durch vermehrte Arbeit 
erhöht. Dadurch kann er seine Einbuße an Kaufkraft wieder aus- 
gleichen, so daß letzten Endes trotz Steuern und Schuldentilgung 
die alte Kaufkraftgröße wiederhergestellt sein kann. Da sich in 
diesem Falle auch die Produktion gesteigert hat, mehr umsatz 
fähige Güter vorhanden sind, so ist durch die neue Kaufkraft das 
Verhältnis zum Gütervorrat nicht gestört worden, worauf es 
ankommt. Ebenso braucht eine Veränderung in der Kaufkraft 
menge nicht einzutreten, wenn infolge der Tilgungen weniger 
Steuern erhoben werden und an ihre Stelle die durch den Wegfall 
der Steuern freiwerdenden Einkommensteile treten. Voraus 
setzung ist freilich, daß trotz der verringerten Steuerlasten die Ein 
kommen unverändert bleiben, eine Voraussetzung, die Terhalle 
ohne weiteres zur Begründung seiner Auffassung als gegeben ansieht. 
3. Diese theoretischen Überlegungen geben eine Grundlage für 
die Beurteilung der für die Schuldentilgung in Aussicht ge 
nommenen einmaligen Vermögenssteuern vom Standpunkt ihrer 
Rückwirkung auf die Inflation und die Preise. 
a) Von den vom Reichsfinanzminister Schiffer angekündigten 
Steuerplänen sind bis zum 1. Juli 1919 genaue Einzelheiten von 
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