Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

   
    
   
  
  
     
      
       
      
    
    
    
       
        
  
     
    
    
    
   
   
    
    
     
     
   
    
       
       
      
   
     
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über die Durchführung des Ge- 
  
seizes wird durch das eidgenössische Fabrikinspek- 
Lö 
spektoren und ihr Hilfspersonal wer- 
e rate ernannt; ihre Pflichten und Be- 
ugnisse sind durch die Vollziehungsverordnung 
S ustellen 
Amtsgeheimnis. 
„Sämtlichen, mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten 
Urganen ist zu jeder Stunde der Eintritt in alle Räume einer 
und der mit ihr verbundenen Anstalten 
    
ikationsgeheimnisse sind von den betreffenden 
strengstens zu wahren.“ 
Dieser Artikel 21 des Inspektoratsentwurfes ist neı 
haben nichts dagegen einzuwenden, dass allen mit dem 
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des Gesetzes DEAN Urganen der Eintritt in die Fab 
  
zu jeder Stunde zu gestatten sei. Bloss möchten wir an die ge- 
setzliche Eintänn ung dieser Befugnis einige Bedingungen knü 
Erstens sollen sich € diese Beamten vor dem Eintritt gehörig 
  
an und für sich selbstverständliche Vorschrift 
icht immer beobachtet. Zweitens stellen wir das 
lass diese Beamten verpilichtet sein sollen, ihre Be- 
ıur den zuständigen Amtsstellen einerseits und dem 
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haber oder seinem Stellvertreter anderseits mitzuteilen: 
vor, dass Bemerkungen über den Fabrikbetrieb. 
  
die einzig den Fabrikinhaber angehen, den Arbeitern hingeworfen 
werden; das ist ungehörig. Drittens können wir uns mit der ı OT- 
geschlagenen Fassung des Amtsgeheimnisses nicht begnügen. Die 
hier und in unserm Artikel 23, Absatz 2, den eidgenössischen und 
kantonalen Beamten eingeräumten weitgehenden Befugnisse machen 
es dringend wünschbar, zu sagen, dass „über das Fabrikations- 
verfahren, die zur Verwendung kommenden SUDSTAHZEN und -die 
Fabrikate der besuchten Fabriken“ das Amtsgeheimnis zu wahren 
Sei. Die Fabrikinspektoren und die kantonalen Organe können 
zumeist gar nicht wissen, was am besondern Orte Fabrikgeheimnis 
1 er nicht. Deswegen sollen sie keinerlei Mitteilungen über 
die besuchten Fabriken machen, ausser da, wo sie das von Ge- 
Seizes wegen zu tun haben. Unser Antrag lautet: 
  
A a 
NEE 
  
  
  
  
 
	        
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