Object: Die Reichseisenbahnen

IV. Das klembahnwesen. 
Sobald das Reich die dem allgemeinen Verkehr dienenden Eisen 
bahnen übernimmt, entsteht die Frage, was aus dem übrigen Bahn 
verkehr wird, d. h. aus den dem Lokaloerkehr dienenden Schienenwegen. 
Hier wird nach dem bisherigen Gange der Dinge der Grundsatz gelten, 
daß für diesen Lokalverkehr die Landesgesetzgebung zuständig bleibt. 
Ohne Schwierigkeiten wird sich die Trennung der dem allgemeinen 
Verkehr dienenden Eisenbahnen von den Lokalbahnen nicht überall 
vollziehen. Es wäre vielleicht daher auch den bundesstaatlichen Ver 
waltungen das Recht zu geben, die Übernahme des gesamten Staats 
bahnnetzes durch das Reich zu fordern. Macht der Einzelstaat von diesem 
Recht Gebrauch, so verliert er damit auch die Eisenbahnverwaltung im 
lokalen Verkehr: er wird also von dieser Befugnis nur aus zwingenden 
Gründen Gebrauch machen. Im übrigen würden gesetzlich in Zukunft 
nur zwei Gattungen von Eisenbahnen zu unterscheiden sein: 
a.) Reichsbahnen, die der Gesetzgebung des Reiches 
unterstehen, 
b) Lokalbahnen oder Kleinbahnen, die dem Landesrecht 
unterliegen. 
Einer besonderen Betrachtung verdient der Lokalverkehr in Preußen, 
schon wegen der außerordentlichen Bedeutung, die hier der Lokal 
verkehr hat: 
In Preußen wird der Lokalverkehr nicht in einer einheitlichen 
Form bedient, wie dies z. B. in Belgien durch die Vizinalbahnen geschieht. 
In Belgien kann man im wesentlichen den allgemeinen Verkehr mit den 
Staatsbahnen, den Lokalverkehr mit den Vizinalbahnen gleichsetzen. Das 
ist in Preußen nicht der Fall. In großem Umfange hat die Staats 
eisenbahnverwaltung, namentlich in den weniger volkreichen Landesteilen 
des Ostens wie-des Westens,- Nebenbahnen gebaut, die durchaus 
Bestandteile des Staatsbahnnetzes sind, der Sache nach aber die Be 
deutung von Lokalbahnen haben. Im übrigen wird der Lokalverkehr 
durch Kleinbahnen bedient, deren Rechtsverhältnisse durch das Ge 
setz vom 28. Juli 1892 geordnet sind. Sie zerfallen nach dem Sprach 
gebrauch der Verwaltung in nebenbahnähnliche Klein 
bahnen und in Straßenbahnen. Daneben kommen auch unter
	        
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