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Eigentum und Erblichkeit.
irgendeiner Zeit einmal Kolonien gewesen sind — Gallien
war eine römische Kolonie, dann eine fränkische — und die
selbe Geschichte hat zehnmal von vorn angefangen.
Dieser Ursprung des Grundeigentums belastet nicht die
gegenwärtigen Besitzer, denn er ist seit langem wieder ver
deckt und geläutert durch eine Reihe von Besitzübertra
gungen, Käufen, Erbschaften, jedoch unter der Überschrift
„Eigentumstitel", wie man es im Rechtswesen nennt, und
vor allem unter dem Titel, der „Verjährung" heißt; aber
wenn man weit genug zurückgeht, steht die Eroberung nichts
destoweniger am Anfang des ganzen Grundeigentums.
Könnte man irgendwo in der Welt, sogar in Frankreich,
wo vielleicht mehr als in allen anderen Ländern das Grund
eigentum das am besten gesicherte ist, ein Stück Land finden,
das vom ersten Tag, an dem der Mensch seinen Fuß hin
gesetzt und es urbar gemacht hat, in dieser Gestalt in den
Händen des Bearbeiters und seiner Erben als treuer Genosse
der Arbeit des Mannes geblieben wäre, so würde das eine
Kuriosität darstellen, die man mit einer Inschrift versehn
unter Glas setzen müßte, denn das wäre das seltenste ge
schichtliche Denkmal.
Aber das Eigentum hat sich nicht auf die Eroberung des
Landes beschränkt. Es soll noch einen Sprung weiter machen:
es soll das immaterielle Eigentum werden, sehr verschieden
von dem soeben besprochenen Ureigentum, von jenen Pro
dukten, die mit Händen zu fassen sind. Es wird das werden,
was man „beweglichen Wert" nennt.
Es bildet heutzutage das Vermögen der meisten unter
uns. Ohne Zweifel gibt es heute noch einige Leute, die Be
sitzer von Häusern, Ländereien, Grundstücken sind. Aber die
meisten von denen, die die sogenannte bürgerliche oder
Kapitalistenklasse bilden, haben ihr Eigentum in „der Brief
tasche", wie man zu sagen pflegt, das heißt in Gestalt von
bunten Papierstücken, die mit Zahlen und Bildern bedeckt
sind. Die einen stellen einen Besitzanteil an den Bergwerken
von Anzin dar oder an den Eisenbahnen der Gesellschaft Paris-
Lyon-Marseille, oder am Suezkanal, oder an entfernten Berg
werken, wie denen von Transvaal oder Rio-Tinto. Haben
die Eigentümer diese Bergwerke oder Kanäle gesehn? Niemals-
Wissen Sie auch nur, wo sie sich befinden? Nicht alle. Und
diese Besitztitel sind nicht einmal auf ihren Namen ausgestellt.
Sie gehören dem Inhaber, wie man sagt. Sie sind namenlos.