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Pacht und Leihen auf Zins.
denn wäre es nicht ungerecht, wenn der Pächter umsonst aus
des andern Land Nutzen ziehen sollte •— wenigstens wenn man
die Rechtmäßigkeit des Eigentums zugibt?
Und doch hat diese Einrichtung der Pacht den Sozialis
mus in seiner früheren Form erzeugt, jener Form, die man die
„Landfrage" genannt hat und die in der Geschichte Roms eine
so bedeutende Rolle gespielt hat, wie übrigens auch in der Ge
schichte aller Völker bis in die neueste Zeit.
Warum? Zunächst, weil diese Trennung von Eigentum
und Anbau dem Eigentumsrecht die Unterlage genommen hat,
auf der es beruhte: die Arbeit. Ohne Zweifel, sogar wenn der
Eigentümer selbst sein Land anbaut, steckt in dem Erzeugnis,
in dem Ertrag an Getreide oder Wein, ein Teil, der als einzige
Quelle nicht die Arbeit des Menschen hat, sondern der, wenn
nicht der Mitarbeit der Natur, wenigstens doch der ungleichen
Fruchtbarkeit der Ländereien zu verdanken ist: das ist, was die
Volkswirtschaftler die „Grundrente" nennen, die für sie
eit länger als einem Jahrhundert ein unerschöpflicher Gegen-
tand des Nachdenkens und der Erörterungen bildet. Aber
wenn auch diese „unverdiente" Ernte, wie die Engländer
sagen, sich der wissenschaftlichen Analyse enthüllt, so unter
scheidet sie sich doch durch kein äußeres Zeichen von dem
Arbeitserzeugnis, wenn der Eigentümer zugleich der Anbauer
ist. Dahingegen springt sie jedem aufs krasseste ins Auge,
sobald das Land verpachtet ist. Und im selben Augenblick
sieht man die Klassenscheidung hervortreten: auf der einen
Seite diejenigen, welche das Land bearbeiten, ohne seine
Früchte zu ernten, auf der andern diejenigen, welche die
Früchte einheimsen ohne Arbeit — eine Scheidung, die nicht
nur wirtschaftlich ist, sondern die auch politisch geworden ist,
indem die besitzende Klasse die regierende, gesetzgebende,
lehrende geworden ist durch die bloße Tatsache der Muße, die
ihr die Rente verschafft; indem die erste arm, unwissend und
abhängig bleibt, einfach auf Grund der Tatsache der täglichen
Arbeit, der sie unterworfen ist.
Doch haben sich diese unheilvollen Folgen nicht sofort und
auch nicht für alle Länder fühlbar gemacht. Solange es in
einem Lande zur Genüge Boden gibt, „freies" Land, wie z. B.
in einem neuen Erdteil, in Amerika, oder in den Kolonien,
solange hat in der Tat der Pachtvertrag nur die eben ange-
sührten Vorteile. Aber allmählich bleiben durch die Wirkung
der geschichtlichen Ursachen der Eroberung, oder durch die zum
Vorteil der besitzenden Klasse gemachten Gesetze, oder auch