Full text: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Pacht und Leihen auf Zins. 
denn wäre es nicht ungerecht, wenn der Pächter umsonst aus 
des andern Land Nutzen ziehen sollte •— wenigstens wenn man 
die Rechtmäßigkeit des Eigentums zugibt? 
Und doch hat diese Einrichtung der Pacht den Sozialis 
mus in seiner früheren Form erzeugt, jener Form, die man die 
„Landfrage" genannt hat und die in der Geschichte Roms eine 
so bedeutende Rolle gespielt hat, wie übrigens auch in der Ge 
schichte aller Völker bis in die neueste Zeit. 
Warum? Zunächst, weil diese Trennung von Eigentum 
und Anbau dem Eigentumsrecht die Unterlage genommen hat, 
auf der es beruhte: die Arbeit. Ohne Zweifel, sogar wenn der 
Eigentümer selbst sein Land anbaut, steckt in dem Erzeugnis, 
in dem Ertrag an Getreide oder Wein, ein Teil, der als einzige 
Quelle nicht die Arbeit des Menschen hat, sondern der, wenn 
nicht der Mitarbeit der Natur, wenigstens doch der ungleichen 
Fruchtbarkeit der Ländereien zu verdanken ist: das ist, was die 
Volkswirtschaftler die „Grundrente" nennen, die für sie 
eit länger als einem Jahrhundert ein unerschöpflicher Gegen- 
tand des Nachdenkens und der Erörterungen bildet. Aber 
wenn auch diese „unverdiente" Ernte, wie die Engländer 
sagen, sich der wissenschaftlichen Analyse enthüllt, so unter 
scheidet sie sich doch durch kein äußeres Zeichen von dem 
Arbeitserzeugnis, wenn der Eigentümer zugleich der Anbauer 
ist. Dahingegen springt sie jedem aufs krasseste ins Auge, 
sobald das Land verpachtet ist. Und im selben Augenblick 
sieht man die Klassenscheidung hervortreten: auf der einen 
Seite diejenigen, welche das Land bearbeiten, ohne seine 
Früchte zu ernten, auf der andern diejenigen, welche die 
Früchte einheimsen ohne Arbeit — eine Scheidung, die nicht 
nur wirtschaftlich ist, sondern die auch politisch geworden ist, 
indem die besitzende Klasse die regierende, gesetzgebende, 
lehrende geworden ist durch die bloße Tatsache der Muße, die 
ihr die Rente verschafft; indem die erste arm, unwissend und 
abhängig bleibt, einfach auf Grund der Tatsache der täglichen 
Arbeit, der sie unterworfen ist. 
Doch haben sich diese unheilvollen Folgen nicht sofort und 
auch nicht für alle Länder fühlbar gemacht. Solange es in 
einem Lande zur Genüge Boden gibt, „freies" Land, wie z. B. 
in einem neuen Erdteil, in Amerika, oder in den Kolonien, 
solange hat in der Tat der Pachtvertrag nur die eben ange- 
sührten Vorteile. Aber allmählich bleiben durch die Wirkung 
der geschichtlichen Ursachen der Eroberung, oder durch die zum 
Vorteil der besitzenden Klasse gemachten Gesetze, oder auch
	        
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