■60 Aiifangsgründe der Volkswirtschaftslehre.
durch den aus dem Anwachsen der Bevölkerung sich ergebenden
Druck keine verfügbaren Ländereien mehr übrig außer den
von den Grundbesitzern mit Beschlag belegten, und unter
diesen Umständen wird das Grundeigentum ein Monopol.
Seine Besitzer können den Preis festsetzen, wie sie wollen, und
die Ackerbau treibende Bevölkerung, die nur mit ihrer Erlaub
nis Zugang zum Lande haben kann, muß den geforderten
Preis zahlen. Der Pachtpreis kann sich dann in einem Aus
maß erhöhen, daß fast das ganze Erzeugnis des Landes und
der Arbeit des Pächters von dem Eigentümer in der Form des
Pachtgeldes vorweggenommen ist und daß dem Bauern kaum
das zum Leben Nötige bleibt.
Um das berühmteste Beispiel zu nehmen --- da ist Irland,
wo die Großgrundbesitzer, die luncklorcks, die seit der Er
oberung zur Zeit Cromwell's sich dort niedergelassen haben,
alle Ländereien in Besitz genommen hatten, und das Volk
konnte dort nur zu völlig vernichtenden Preisen Pachtland
finden. Diese Lage ist sicherlich die Ursache des schrecklichen
irischen Problems gewesen, das England nicht lösen kann.
Doch ist die Pachtfrage schließlich gelöst worden durch den
Rückkauf der Ländereien von seiten der Pächter mit Hilfe von
Geldmitteln, die ihnen die Regierung vorschoß — aber das
Unglück war geschehn.
Doch hat die Agrarfrage heutzutage viel von ihrer
Schärfe in den sogenannten demokratischen Ländern, und vor
allem in Frankreich, verloren. Weshalb? Weil es nicht mehr
ein Ansichreißen von Land im eigentlichen Wortsinne gibt.
Durch das Gesetz über die gleichmäßige Teilung bei der Erb
schaft, durch die Erleichterungen bei Veräußerung des Landes,
wie auch und ganz besonders infolge der geringen Dichte der
französischen Bevölkerung und infolge der ländlichen Abwan
derung, ist genug verfügbares Land vorhanden, wenn auch
nicht für jedermann, so doch wenigstens für die, welche Land
wünschen; und das sind heutzutage nicht soviele wie einstmals.
Unter diesen Umständen genießen die Eigentümer des
Landes, die es verpachten wollen, kein Monopol, weder ein
tatsächliches noch ein rechtliches, und sie sind nicht in der Lage,
den Pächtern das Gesetz vorzuschreiben — manchmal schreiben
die Pächter es ihnen vor. Deshalb artet auch in Frankreich
im allgemeinen die Pacht nicht in Ausbeutung aus.
Nicht ebenso war es in den Ländern Osteuropas, wo es
große Besitzungen gab, wo das Land noch den Gegenstand
eines Monopols bildet, und wo folglich der Pächter in einem