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Kapitalhypothekarkredites sichert das Zurgeltungkommerr dieser
Anforderung, nicht, da der über geringe Kapitalskraft verfügende
fachkundige Landwirth selbst mit der theilweisen Zahlung des
Kaufpreises seine Kraft dermassen erschöpft, dass er sich der
selbständigen Bewirtschaftung, inmitten des Kampfes gegen die
unproduktive Verschuldung, welche durch den drückenden Kaufs
schillingsrest verursacht wird, mit Aussicht auf Erfolg nicht wid
men kann, und in diesem Bewusstsein wird er entweder von der
Gründung einer selbständigen Wirtschaft absehen, oder aber
sollte er auch eine solche gründen, trotz seiner Fachkundigkeit
sich ständig nicht erhalten können. Zufolge der nothgedrunge-
nen Zurückhaltung des kapitalsarmen,Jim Uebrigen aber fachkundi-
digen Landwirthes, tritt hierin eine bedeutende Beschränkung des
gesunden Grundbesitzverkehrs in Erscheinung. Gegenüber die
sen Nachtheilen des thatsächlichen Zustandes, ist das Renten
gut ein kräftiger Beförderer des gesunden Grundbesitzverkehres,
ohne zur Quelle der übertriebenen Mobilisirurig des Grund und
Bodens zu werden. Denn für das Gut wird zu Gunsten des Ver
käufers statt der Leistung des! Kaufpreiskapitals nur ejine Renten
leistung ausbedungen, was den gesunden Grundbesitzverkehr be
deutend erleichtert.
Wenn in : dieser Weise der Grundbesitz in grösserem Masse in
die Hände von fachkundigen, fleissiigen, zur Arbeit gewohnten
Landwirthen gelangt, so ist die socialpolitische und volkswirt
schaftliche Bedeutung dieser witschafts- und kreditpolitischen
Aktion offenkundig. Dann hiedurch werden grössere Bodenflä
chen einer intensiveren Bewirtschaftung zugeführt; und mit der
Sicherung eines, durch die sorgfältigere Bearbeitung des Bodens
eintretender Mehrertrages nimmt die landwirthschaftliche Produk
tion zu und gleichzeitig wird vielen Arbeitern die Möglichkeit ge
boten, sich und ihren Familien eine selbstständige Existenz und
ein allmäliges gesellschaftliches, politisches und wirthschaftlicbes
Emporsteigen zu sichern.
In der Organisation der Rentengüter ist ein kräftiges Mittel
zur Vermehrung und Erhaltung der mittleren und kleinen Grund
besitze gegeben; hiedurch ist das aus höherem staatlichen und
socialpolitischen Interesse unumgänglich nothwendige Mittelglied
zwischen den Grossgrundbesitzern und den besitzlosen ländlichen
Arbeitern geschaffen, worin die ausgleichende, versöhnende und
deshalb aus sozialpolitischem Gesichtspunkte nicht zu unterschä
tzende Nebenwirkung der Rentengüter in Erscheinung tritt. Aber
es wird auch jenes Missverhältniss ausgeglichen, welches zwischen
der Ausdehnung der zur landwirtschaftlichen Nutzbarmachung