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das Einigungs - Amt das
Zeugnis ausstellte, daß nur
sie ihm gegenüber ihre
volle Pflicht getan
hätten. Aber moralische
Siege sind ein schwacher
Trost, sie schützen nicht vor
übermäßiger Abrackcrung
und füllen keine leeren
Mägen.
So lag es nahe, sich
die Frage vorzulegen, ob
man den Kampf bei nächster
Gelegenheit unter Beob
achtung der Lehren des
Feldzuges wieder aufneh
men solle. Diese Lehren
ließen jedoch keine Täu
schung darüber, daß ein
erneuter Streik nur erneute
Opfer heißen würde, daß
beim damaligen Stand der
Organisation gegenüber den
Schäden der Leimarbeit der
Streik eine unzulängliche
Waffe war. Lier war
ohne gesetzgeberische Ein
griffe vorläufig wenig zu
machen, und die Gesetz
gebung anzurufen, war um
so mehr angezeigt, als die
Bewegung immerhin die
Regierung und die politischen Parteien veranlaßt hatte, sich um die Ver
hältnisse in der Konfektionsindustrie zu kümmern. In diesem Sinne
veranstaltete der deutsche Schneiderverband im Kerbst 1896 Massen
demonstrationen, und im Mai 1897 kam die Regierung mit einem
Gesetzentwurf an den Reichstag, wonach der Bundesrat bevollmächtigt
werden sollte, u. a. für bestimmte Gewerbe Lohnbücher und Arbeits
zettel vorzuschreiben, das Mitgeben von Arbeiten an Arbeiterinnen
und jugendliche Arbeiter, die über sechs Stunden täglich in der Fabrik
arbeiten, zu verbieten und Anternehmern, die durch Zwischcnpersonen Keim-
arbeit vermitteln lassen, die Zahlung des Beitrags zur Krankenversicherung
der von diesen beschäftigten Leimarbeiter aufzuerlegen. Der Entwurf ward
erst im Jahre 1900 Gesetz, vorher erließ noch Ende Mai 1897 der Bundes
rat eine Verfügung, welche die Vorschriften der Gewerbeordnung über den
Schutz von Arbeiterinnen, jugendlichen Arbeitern und Kindern, sowie die
Gewerbeaufsicht auf die Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion aus
dehnt. Das blieb freilich alles weit hinter dein zurück, was die Arbeiter und die
vorgeschrittenen Sozialpolitiker verlangten. Aber wenn es auch nur kleine
in der Zeitung sucht, wird ein Sperrinscra« ausgegeben. Einige Streikende müssen.
zu diesem Zweck jeden Morgen die Zeituich einsehen und auch zu Beginn der Arbeit
schon poslcustehen.
Die Arbeiter anderer Werkstätten in demselben Fabrikgebäude sind non der
Arbeitseinstellung zn unterrichten.
Die Leitung des Streiks übt der Vertrauensmann aus. Er stell« eine Liste
der Streikenden aus. die am dritten Strriktoge an daS BcrbandSbnrcau abgeliesert
wird. Darin sind alle streikenden Arbeiter, auch die anders organisierten und un
organisierten einzutragen. Bon den Vcrbandsinitgsiedern ist anzugeben, ob sie roll
berechtigt <86 Beiträge), halbberechttg« <13 Beiträge) oder nicht «ntcrstüßuiigsberechligk
sind, ferner ob sie verheiratet sind und wieviel Kinder unter 14 Jahren sie haben.
Auch alle übrigen Fragen sind richtig zu beanlivortrn.
Die Namen der Streikbrecher, die stehengeblieben sind, werden aus der Rückseite
ber Liste vermerkt. Bon der Strcikliste behält der Vertrauensmann eine Abschrift,
die er bei der Beendigung des Streiks abliefern muß und in die er vermerk«, wie
lange jeder einzelne Kollege streikt, wieviel Streikbrecher und welche hinzugekommen
sind, wenn der Streik beendet wird und welche neuen Bedingungen dabei festgesetzt
iverdcn. Ueber alle Vorgänge während der Dauer deS Streiks mutz der VeNranens-
niann auf dem Bureau berichte», aber nicht telephonisch, sondern «üiudlich beim
abstempeln der Strcikkarlcn.
Ans Privalgcspräche mit de» Arbeitgeber» fallen sich die einzelnen Streikenden
nicht einlassen, jedoch kann der WerkflotlauSschiiß im Beisein oder im Einverständnis
deS BertrauenSmanncS mit dem Arbeitgeber i» Unterhandlung treten. Dir Ab
machungen müssen aber niedergeschrieben iverdcn und ist eine Abschrift an das Bureau
abzuliefern. Wird ein neuer Tarif festgesetzt. so is, auch davon eine Abschrift an
das Bureau einzusenden.
Die Streikunterstützung kann der DerkrauenSinana und zwei andere Kollege»
für alle Streikende» vom Bureau abholen. Er muh aber schon tags zuvor eine
OuiltungSliste. Slreikkarlen und DerbandSbücher bei», Kassierer abgeben. I» dies»
Liste quittieren die Kollegen im Boraus. Die Eintragung tn diese Lüte erfolgt in
der Weise, das: zuerst die verheirateten und dann die ledigen Kollegen eingetragen
werden, ferner ivird mit de» älteste» Mitgliedern begonnen und mit den zuletzt ein
getretenen geendet.
Die Unterstützungssätze der Hanptknsse betragen nass) emer Milgsiedfchaft vor,
26 Wochen 12 Mark pro Woche und für jedes Kind 1 Mark, jedoch darf die Unler-
slützuntz 15 Mark nicht übersteigen. Hierzu zahlt die Lnkalkasse folgende Zuschläge.
Nach einer Mitgliedschaft von 36 Wochen . . . 3 Mark pro Woche
. 52 . 4 .
.. 156 . . . - 5 . ..
„ . „ 260 6 „
Für den Lokalzufchlag kommen nur die tn Berlin oder in xiner Zahlstelle nnt gleichen
Beiträgen gezahlten Marken in Betracht.
Den Streikenden wird empfohlen, sich vor Schlich der ersten Streikwoche u,
der Krankenkasse als Sclbstzohler zu melden, dainit ihnen die Ansprüche a» dir
Kasse nicht verloren gehen-
Dir Ortsvrrwaitung
151 und 152. Anweisungen des Äolz-
arbeiterverbandes für die Vertrauens
leute streikender Werkstätten