Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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das Einigungs - Amt das 
Zeugnis ausstellte, daß nur 
sie ihm gegenüber ihre 
volle Pflicht getan 
hätten. Aber moralische 
Siege sind ein schwacher 
Trost, sie schützen nicht vor 
übermäßiger Abrackcrung 
und füllen keine leeren 
Mägen. 
So lag es nahe, sich 
die Frage vorzulegen, ob 
man den Kampf bei nächster 
Gelegenheit unter Beob 
achtung der Lehren des 
Feldzuges wieder aufneh 
men solle. Diese Lehren 
ließen jedoch keine Täu 
schung darüber, daß ein 
erneuter Streik nur erneute 
Opfer heißen würde, daß 
beim damaligen Stand der 
Organisation gegenüber den 
Schäden der Leimarbeit der 
Streik eine unzulängliche 
Waffe war. Lier war 
ohne gesetzgeberische Ein 
griffe vorläufig wenig zu 
machen, und die Gesetz 
gebung anzurufen, war um 
so mehr angezeigt, als die 
Bewegung immerhin die 
Regierung und die politischen Parteien veranlaßt hatte, sich um die Ver 
hältnisse in der Konfektionsindustrie zu kümmern. In diesem Sinne 
veranstaltete der deutsche Schneiderverband im Kerbst 1896 Massen 
demonstrationen, und im Mai 1897 kam die Regierung mit einem 
Gesetzentwurf an den Reichstag, wonach der Bundesrat bevollmächtigt 
werden sollte, u. a. für bestimmte Gewerbe Lohnbücher und Arbeits 
zettel vorzuschreiben, das Mitgeben von Arbeiten an Arbeiterinnen 
und jugendliche Arbeiter, die über sechs Stunden täglich in der Fabrik 
arbeiten, zu verbieten und Anternehmern, die durch Zwischcnpersonen Keim- 
arbeit vermitteln lassen, die Zahlung des Beitrags zur Krankenversicherung 
der von diesen beschäftigten Leimarbeiter aufzuerlegen. Der Entwurf ward 
erst im Jahre 1900 Gesetz, vorher erließ noch Ende Mai 1897 der Bundes 
rat eine Verfügung, welche die Vorschriften der Gewerbeordnung über den 
Schutz von Arbeiterinnen, jugendlichen Arbeitern und Kindern, sowie die 
Gewerbeaufsicht auf die Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion aus 
dehnt. Das blieb freilich alles weit hinter dein zurück, was die Arbeiter und die 
vorgeschrittenen Sozialpolitiker verlangten. Aber wenn es auch nur kleine 
in der Zeitung sucht, wird ein Sperrinscra« ausgegeben. Einige Streikende müssen. 
zu diesem Zweck jeden Morgen die Zeituich einsehen und auch zu Beginn der Arbeit 
schon poslcustehen. 
Die Arbeiter anderer Werkstätten in demselben Fabrikgebäude sind non der 
Arbeitseinstellung zn unterrichten. 
Die Leitung des Streiks übt der Vertrauensmann aus. Er stell« eine Liste 
der Streikenden aus. die am dritten Strriktoge an daS BcrbandSbnrcau abgeliesert 
wird. Darin sind alle streikenden Arbeiter, auch die anders organisierten und un 
organisierten einzutragen. Bon den Vcrbandsinitgsiedern ist anzugeben, ob sie roll 
berechtigt <86 Beiträge), halbberechttg« <13 Beiträge) oder nicht «ntcrstüßuiigsberechligk 
sind, ferner ob sie verheiratet sind und wieviel Kinder unter 14 Jahren sie haben. 
Auch alle übrigen Fragen sind richtig zu beanlivortrn. 
Die Namen der Streikbrecher, die stehengeblieben sind, werden aus der Rückseite 
ber Liste vermerkt. Bon der Strcikliste behält der Vertrauensmann eine Abschrift, 
die er bei der Beendigung des Streiks abliefern muß und in die er vermerk«, wie 
lange jeder einzelne Kollege streikt, wieviel Streikbrecher und welche hinzugekommen 
sind, wenn der Streik beendet wird und welche neuen Bedingungen dabei festgesetzt 
iverdcn. Ueber alle Vorgänge während der Dauer deS Streiks mutz der VeNranens- 
niann auf dem Bureau berichte», aber nicht telephonisch, sondern «üiudlich beim 
abstempeln der Strcikkarlcn. 
Ans Privalgcspräche mit de» Arbeitgeber» fallen sich die einzelnen Streikenden 
nicht einlassen, jedoch kann der WerkflotlauSschiiß im Beisein oder im Einverständnis 
deS BertrauenSmanncS mit dem Arbeitgeber i» Unterhandlung treten. Dir Ab 
machungen müssen aber niedergeschrieben iverdcn und ist eine Abschrift an das Bureau 
abzuliefern. Wird ein neuer Tarif festgesetzt. so is, auch davon eine Abschrift an 
das Bureau einzusenden. 
Die Streikunterstützung kann der DerkrauenSinana und zwei andere Kollege» 
für alle Streikende» vom Bureau abholen. Er muh aber schon tags zuvor eine 
OuiltungSliste. Slreikkarlen und DerbandSbücher bei», Kassierer abgeben. I» dies» 
Liste quittieren die Kollegen im Boraus. Die Eintragung tn diese Lüte erfolgt in 
der Weise, das: zuerst die verheirateten und dann die ledigen Kollegen eingetragen 
werden, ferner ivird mit de» älteste» Mitgliedern begonnen und mit den zuletzt ein 
getretenen geendet. 
Die Unterstützungssätze der Hanptknsse betragen nass) emer Milgsiedfchaft vor, 
26 Wochen 12 Mark pro Woche und für jedes Kind 1 Mark, jedoch darf die Unler- 
slützuntz 15 Mark nicht übersteigen. Hierzu zahlt die Lnkalkasse folgende Zuschläge. 
Nach einer Mitgliedschaft von 36 Wochen . . . 3 Mark pro Woche 
. 52 . 4 . 
.. 156 . . . - 5 . .. 
„ . „ 260 6 „ 
Für den Lokalzufchlag kommen nur die tn Berlin oder in xiner Zahlstelle nnt gleichen 
Beiträgen gezahlten Marken in Betracht. 
Den Streikenden wird empfohlen, sich vor Schlich der ersten Streikwoche u, 
der Krankenkasse als Sclbstzohler zu melden, dainit ihnen die Ansprüche a» dir 
Kasse nicht verloren gehen- 
Dir Ortsvrrwaitung 
151 und 152. Anweisungen des Äolz- 
arbeiterverbandes für die Vertrauens 
leute streikender Werkstätten
	        
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