Full text: Die Textilindustrie sämtlicher Staaten

Abschn. 23. Fernverkehr der Privatleute. 
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Ernte, durch Girozalilung an den Speicher in Kerkeesis. Der Speicher 
in Kerkeesis überweist die Zahlung an denjenigen in Autodike. 
Die Überweisung geschieht durch den vorliegenden Dienstscheck. 
Der Dienstscheck wird nicht vom Vorsteher des Staatsspeichers, 
sondern von einem Bürobeamten (tpappaTeúç) desselben ausgefertigt. 
Während die Speicher-Quittungen vom Vorsteher selber oder 
in seinem Kamen durch einen Vertreter vollzogen werden, genügt 
hier der Bürobeamte \ denn der Dienstscheck ist keine öffentliche 
Urkunde, sondern nur ein für den inneren Dienstbetrieb zwischen 
Speicher und Speicher laufendes Schriftstück. 
Im Zusammenhänge lautet nunmehr die Übersetzung: „Pto- 
lemaios, Bürobeamter (des Staatsspeichers in Kerkeesis), an Pto- 
lemaios) den Vorsteher des Staatsspeichers in Autodike. Zahle 
an Poseidonios für Rechnung^ des Herakleides den Pachtszins für 
seinen (des Poseidonios) Acker, belegen in der Gemarkung von 
Kerkeesis, den er (Herakleides) bewirtschaftet hat, im Betrage von 
fünfundvierzig (Artaben) Weizen, gemessen mit dem Maße des 
Tempelvorhofes^, schreibe 45 Art. usw.“ 
Man kann einwenden, daß TTToXepaîoç nur als Tpujapareúg, 
nicht als -fpappctTeùç (TitoXótuuv, sich bezeichnet, und daß er darum 
ein beliebiger anderer YpappaTEÚç sein kann; damit fiele dann die 
Voraussetzung, daß die Urkunde von einem Staatsspeicher aus 
geht, und daß dieser Staatsspeicher deijenige in Kerkeesis ist. 
Indessen bleibt als sichere Grundlage bestehen, daß der Pächter, 
der die 45 Artaben Pacht zahlt, in Kerkeesis wirtschaftet, und 
daß die 45 Artaben in Autodike zur Auszahlung gelangen als Pacht 
zins für den Acker in Kerkeesis. Der Pächter kann die 45 Ar 
taben nur aus der Ernte seines Pachtackers entnehmen 4^, daher 
‘ Über die ypaiainaTei^ aiToXÓTWv vgl. oben S. 57. 
* Über die Bedeutung von úirép im Sinne von „für Rechnung des 
Zahlers“ vgl. Abschn. 34. 
^ Wahrscheinlich war die Tempelartabe in eherner Ausführung auf 
dem bpó|uoç der Tempel öffentlich zur allgemeinen Ansicht aufgestellt. In 
ptolemäischer Zeit stimmen die Tempelmaße mit dem staatlichen Normal 
maße nicht überein (GrenfeU u. Hunt, P. Teb. I S. 44), sie scheinen aber auch 
unter sich nicht durchweg übereingestimmt zu haben (GrenfeU u. Hunt, P. Hib. I 
S. 230). Zur Zeit unserer Urkunde aber wird das pérpov bpópou von Ker 
keesis mit demjenigen in Autodike übereingestimmt haben, denn sonst wäre 
eine ordnungsmäßige Überweisung der 45 Artaben im Girowege nicht mög 
lich gewesen, es sei denn, daß man jedesmal umrechnete. 
* Falls man nicht weit abgelegene Vermutungen anderer Art gelten 
lassen will.
	        
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