Abschn. 23. Fernverkehr der Privatleute.
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Ernte, durch Girozalilung an den Speicher in Kerkeesis. Der Speicher
in Kerkeesis überweist die Zahlung an denjenigen in Autodike.
Die Überweisung geschieht durch den vorliegenden Dienstscheck.
Der Dienstscheck wird nicht vom Vorsteher des Staatsspeichers,
sondern von einem Bürobeamten (tpappaTeúç) desselben ausgefertigt.
Während die Speicher-Quittungen vom Vorsteher selber oder
in seinem Kamen durch einen Vertreter vollzogen werden, genügt
hier der Bürobeamte \ denn der Dienstscheck ist keine öffentliche
Urkunde, sondern nur ein für den inneren Dienstbetrieb zwischen
Speicher und Speicher laufendes Schriftstück.
Im Zusammenhänge lautet nunmehr die Übersetzung: „Pto-
lemaios, Bürobeamter (des Staatsspeichers in Kerkeesis), an Pto-
lemaios) den Vorsteher des Staatsspeichers in Autodike. Zahle
an Poseidonios für Rechnung^ des Herakleides den Pachtszins für
seinen (des Poseidonios) Acker, belegen in der Gemarkung von
Kerkeesis, den er (Herakleides) bewirtschaftet hat, im Betrage von
fünfundvierzig (Artaben) Weizen, gemessen mit dem Maße des
Tempelvorhofes^, schreibe 45 Art. usw.“
Man kann einwenden, daß TTToXepaîoç nur als Tpujapareúg,
nicht als -fpappctTeùç (TitoXótuuv, sich bezeichnet, und daß er darum
ein beliebiger anderer YpappaTEÚç sein kann; damit fiele dann die
Voraussetzung, daß die Urkunde von einem Staatsspeicher aus
geht, und daß dieser Staatsspeicher deijenige in Kerkeesis ist.
Indessen bleibt als sichere Grundlage bestehen, daß der Pächter,
der die 45 Artaben Pacht zahlt, in Kerkeesis wirtschaftet, und
daß die 45 Artaben in Autodike zur Auszahlung gelangen als Pacht
zins für den Acker in Kerkeesis. Der Pächter kann die 45 Ar
taben nur aus der Ernte seines Pachtackers entnehmen 4^, daher
‘ Über die ypaiainaTei^ aiToXÓTWv vgl. oben S. 57.
* Über die Bedeutung von úirép im Sinne von „für Rechnung des
Zahlers“ vgl. Abschn. 34.
^ Wahrscheinlich war die Tempelartabe in eherner Ausführung auf
dem bpó|uoç der Tempel öffentlich zur allgemeinen Ansicht aufgestellt. In
ptolemäischer Zeit stimmen die Tempelmaße mit dem staatlichen Normal
maße nicht überein (GrenfeU u. Hunt, P. Teb. I S. 44), sie scheinen aber auch
unter sich nicht durchweg übereingestimmt zu haben (GrenfeU u. Hunt, P. Hib. I
S. 230). Zur Zeit unserer Urkunde aber wird das pérpov bpópou von Ker
keesis mit demjenigen in Autodike übereingestimmt haben, denn sonst wäre
eine ordnungsmäßige Überweisung der 45 Artaben im Girowege nicht mög
lich gewesen, es sei denn, daß man jedesmal umrechnete.
* Falls man nicht weit abgelegene Vermutungen anderer Art gelten
lassen will.