Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  23.  Fernverkehr  der  Privatleute.

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lungen,  die  sämtlich  am  28.  Payni  durch  jene  Verwalter  im
Speicher  zu  Bakchias  ausgeführt  worden  sind.  Daß  die  Erledigung
Iv  GncTaupiîii  BuKXiáòoç  stattfand,  wird  deshalb  besonders  betont,
weil  dieselben  Speicherverwalter  noch  einen  anderen  Speicher  ^
unter  sich  hatten,  nämlich,  wie  aus  ihrem  Titel  hervorgeht,  denjenigen ­
  in  'HqpaiaTiúç.  Die  Empfänger  der  drei  Auszahlungen ­
  sind:
1.  *Ovvüùq)piç,  mit  30  Artaben  Weizen.  Er  führt  den  Zusatz
BaKx(iáboç)  òrm(ocriujv),  ist  also  Mitglied  der  Grenossenschaft  der
òripócTioi  TttupYoi  zu  Bakchias.  Seine  Ortsangehörigkeit  ist  auch
der  Grund,  weshalb  die  Zahlung  im  Speicher  zu  Bakchias  stattfindet, ­
  nicht  im  Speicher  zu  Hephaistias.
2.  ZTOTofjTiç,  mit  30  Artaben  Weizen.  Er  sowohl  wie  der
folgende  Empfänger  führen  nicht  den  Beisatz  BuKxiáòoç  brnaoorimv,
doch  wird  man  diesen  Beisatz  stillschweigend  zu  ergänzen  haben.
3.  TTaKÛcriç,  mit  9  Artaben  Weizen.
Die  Einzahlung  der  drei  Beträge  geschieht  bi(à)  [Ye]ujpT(ú»v)
ZoKVOTT(aíou)  Niíctou,  d.  i.  durch  die  Genossenschaft  der  Staatsbauem
im  Dorfe  Soknopaiu  Nesos.  Wenn  bei  der  dritten  Zahlung  die
Worte  bid  tôiv  aÙTÔiv,  wie  bei  der  zweiten,  nicht  nochmals  wiederholt ­
  werden,  so  ist  dem  keine  Bedeutung  beizulegen.  Solche  Zahlungen ­
  der  Staatsbauern  in  Soknopaiu  Nesos  an  drei  Staatsbauem
in  Bakchias  können  schon  in  Anbetracht  der  großen  Entfernung
nur  auf  dem  Girowege  vor  sich  gehen,  und  unsere  Urkunde  ist
die  Benachrichtigung  des  Speichers  in  Bakchias  an  denjenigen  in
Soknopaiu-Nesos,  daß  der  Dienstscheck  richtig  erledigt  worden  sei.
Win  man  annehmen,  daß  unsere  Urkunde  keine  Dienst-Rückmeldung,
sondern  eine  Erledigungsbescheinigung  unmittelbar  zu  Händen  der
Staatsbauern  in  Soknopaiu  Nesos  sei,  so  wird  auch  in  solchem
Falle  die  Urkunde  zunächst  an  den  Staatsspeicher  in  Soknopaiu
Nesos  gewandert  sein,  wo  sie  den  dienstmäßigen  Beweis  für  die
Erledigung  zu  erbringen  hatte.
Auch  die  Urkunde  P.  Grenf.  H  47  (140  n.  Chr.)  wird  eine
Dienst-Rückmeldung  des  zweiten  Speichers  an  den  ersten
Speicher  sein:
"Eroug  rpírou  AÒTOKpÚTopoç  Kaíaapoç  Tirou  AîXiou  'Abpiavoû
  ’AvTUJveív[o]u  Zeßauioö  Eù(T[€poO]ç,  '  Eu[€i(p]  C-  Aiôcr-Kopo{ç)
  Kui  01  péTOx(oi)  criTo\(ÔToi)  Bouß(acrTou).  [Mepejipn-‘
  Über  die  Verwaltung  mehrerer  Staatsspeicher  durch  ein  und  dasselbe ­
  Kollegium  von  oitoXóyoi  vgl.  oben  S.  öl  f.
            
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