Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Anschluß an die Sozialdemokratie öffentlich kundgab, und am 27. und 
28. Dezember 1900 tagte in Berlin die zweite Konferenz der sozialdemo 
kratischen Gemeindevertreter der Provinz Brandenburg. 
Von Fragen, die im Jahre 1901 die Sozialdemokratie Berlins stärker 
beschäftigten, steht im Vordergrund der Entscheid eines vom Parteivorstand 
eingesetzten Schiedsgerichts in Sachen von fünfzig Parteimitgliedern in 
Hamburg, die sich in ihrem Gewerbe — es waren Maurer — gegen ihre 
Berufsorganisation vergangen hatten und gegen die daraufhin Anträge auf 
Ausschluß aus der Partei gestellt worden waren. Die Betreffenden hatten im 
Gegensatz zu einer von den organisierten Maurern Hamburgs unternommenen 
Aktion zur Unterdrückung der Akkordarbeit zuerst fortgefahren, im Akkord 
lohnsystem zu arbeiten, und hatten dann, von ihrer Organisation bedrängt, 
zu ihrer Verteidigung eine Sonderverbindung geschaffen, deren Mitglieder 
auf Bauten arbeiteten, die vom Maurerverband für gesperrt erklärt wurden. 
Das Schiedsgericht, dem die Sache unterbreitet wurde und dem Ignaz 
Auer präsidierte, hatte das Verhalten der Akkordmauer zwar für tadelns 
wert erklärt, aber das vom Parteistatut für den Ausschluß aus der 
Partei erforderte Moment der Ehrlosigkeit nicht in ihm finden und daher 
auch dem Ausschlußantrag nicht Folge geben können. In Gewerkschafts- 
kreisen nahm man diesen Entscheid nun begreiflicherweise sehr übel auf, 
aber auch sonst stieß er in der Sozialdemokratie auf Opposition. Es erschien 
vielen als ein unhaltbarer Zustand, daß gewerkschaftlich organisierte Arbeiter 
in die Lage kommen sollten, in der Partei mit Leuten als Kameraden 
zusanimen arbeiten zu muffen, die sie in der Gewerkschaft als Sonderbündler 
aufs schärfste zu bekämpfen hätten. In den Parteiversammlungen, die sich 
mit dem für 1901 nach Lübeck einberufenen Parteitag befaßten, ward in 
ganz Berlin wie in den Nachbarorten diese Frage eingehend diskutiert. 
Im allgemeinen bedauerte man den Spruch des Schiedsgerichts, verkannte 
aber nicht, daß dieser nach dem Wortlaut des Parteistatuts nicht anders 
hatte ausfallen können. Nur der erste Wahlkreis und die Kreisversamm 
lung von Teltow-Beeskow-Charlottenburg faßten Beschlüsse gegen den 
Schiedsspruch, im zweiten und vierten Wahlkreis wurden bestimmt 
formulierte Anträge hinsichtlich seiner überhaupt nicht gestellt, im dritten und 
sechsten Wahlkreis wurden Anträge, die sich gegen ihn aussprachen, abge 
lehnt, und der fünfte Wahlkreis sowie der Wahlkreis Niederbarnim stellten 
es ihren Delegierten anheim, gemäß ihrer auf dem Parteitag geivonnenen 
Überzeugung ihre Abstimmung einzurichten. In Lübeck stimmten die 
Delegierten Berlins dann mit einer Ausnahme für die dort beschlossene 
Kompromiß-Resolution, die anerkannte, daß den schiedsrichterlichen Instanzen 
keinerlei Vorwurf gemacht werden könne, und es den örtlichen Mitglied 
schaften überließ, selbst die Mittel anzuwenden, die ihnen notwendig 
erschienen, um den Maurerverbaud in feinem Kampf gegen die Hamburger 
Akkordmaurer zu unterstützen. 
In einigen der erwähnten Versammlungen — Berlin IV, Berlin VI 
und Niederbarnim — wurden auch Beschlüsse gegen Ed. Bernstein wegen 
eines Vortrags „Wie ist wissenschaftlicher Sozialismus möglich?" gefaßt, 
den der Genannte im Sozialwissenschaftlichen Studentenverein gehalten 
hatte. In Berlin IV (Süd-Ost) fand ferner eine Resolution Annahme, 
die eine Aussprache des Parteitages über diejenigen gewerkschaftlichen
	        
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