Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Große  Arbeitslosendemonstrationen  gab  es  auch  in  den  Wintermonaten
  der  nun  folgenden  Jahre  1892/93,  1893/94  und  1894/95.  Teils
hielten  die  beschäftigungslosen  Angehörigen  bestimmter  Berufe  Arbeitslosenversammlungen ­
  ab,  teils  veranstalteten  die  Vertrauensmänner  der
politisch  organisierten  Arbeiterschaft  allgemeine  Arbeitslosenversammlungen.
3m  letzteren  Falle  mußten  nach  und  nach  immer  mehr  Säle  genommen
werden,  um  die  Zahl  der  zu  erwartenden  Teilnehmer  zu  fassen.  Dabei
war  es  Regel,  daß  man  die  Arbeitslosenversammlungen,  um  ihnen  ihren
wahren  Charakter  zu  sichern,  d.  h.  um  erkennen  zu  lassen,  daß  die  Besucher
wirklich  beschäftigungslos  waren,  in  die  Arbeitsstunden  eines  Werktages
verlegte,  so  daß  cs  in  Arbeit  stehenden  Personen  schwer  möglich  war,  an
ihnen  teilzunehmen.  Anfang  1893  fanden  an  zwei  Tagen  —  am  18.  und  am
25.  Januar  —  je  vier  solcher  Versammlungen  statt,  die  jedesmal  die  Säle
füllten.  Sie  waren  von  sozialdemokratischer  Seite  einberufen  und  nahmen
einen  ruhigen  Verlauf.  Anders  eine  im  Jahre  1894  von  anarchistischer
Seite  ebenfalls  auf  den  18.  Januar  einberufene  Arbeitsloscnversammlung.
Sie  sollte  im  Saale  der  Brauerei  Friedrichshain  stattfinden  und  hatte  so
starken  Besuch,  daß  der  mächtige  Saal  schon  lange  vor  der  Eröffnung  überfüllt ­
  war,  konnte  aber  nicht  eröffnet  werden,  weil  der  Einberufer,  der
Schlosser  Rodrian,  ausblieb.  Es  hieß  damals,  daß  er  kurz  vor  der  angesetzten ­
  Zeit  plötzlich  verhaftet  werden  sollte.  Die  Versammelten  wurdeir
nun  von  einem  Genossen  des  Einberufers  ersucht,  das  Lokal  in  aller  Ruhe
wieder  zu  verlassen.  Sie  kamen  dem  auch  willig  nach.  Als  aber  die  sich
langsam  aus  dem  Saal  entfernenden  Massen  draußen  nicht  schnell  genug
auseinandergingen,  ließen  die  an  verschiedenen  Stellen  postierten  Polizeioffiziere ­
  Berittene  in  sich  stauende  Laufen  hineinreiten  und  mit  Gummischläuchen ­
  und  flachen  Säbeln  Schläge  austeilen.  Selbst  die  Berichterstatter ­
  der  bürgerlichen  Blätter  hatten  übereinstimmend  den  Eindruck,
daß  für  die  Gewaltsamkeiten  der  Polizei  kein  zwingender  Anlaß  im
Verhalten  der  Menge  vorlag,  daß  im  Gegenteil  die  Polizeimaßnahmen ­
  meist  erst  Stauungen  verursachten,  und  daß  in  Einzelfällen  sogar
Arbeiter  und  sonstiges  Publikum  von  andrängenden  Polizisten  anderwärts
postierten  Polizeimannschaften  geradezu  wie  in  eine  Falle  entgegengetrieben
Wurden.  Liberale  Zeitungen  verschiedener  Schattierungen  äußerten  sich  kaum
weniger  scharf  wie  die  anarchistischen  und  sozialdemokratischen  Blätter  über
die  Polizei,  und  so  mußten  am  8.  und  9.  Mai  1894  die  Redakteure  Grüttefien
und  Paul  vom  „Berliner  Tageblatt",  der  Redakteur  Wißberger  von
der  „Berliner  Zeitung"  und  der  Redakteur  Wilhelm  Schütte  von  der
„Allgemeinen  Fahrzeitung"  neben  den  sozialistischen  Redakteuren  Robert
Schmidt  („Vorwärts"),  Max  Zachatl  („Sozialdemokrat")  und  Gustav
Keßler  (Volksblatt  für  Teltow-Beeskow)  sowie  dem  anarchistischen  Redakteur
Harnisch  vor  dem  Landgericht  Berlin  erscheinen,  um  sich  gegen  die  Anklage
zu  verteidigen,  die  Polizei  im  allgemeinen  und  den  Polizeipräsidenten  im
speziellen  schwer  beleidigt  zu  haben.  Bei  der  Verhandlung  legte  der  Vorsitzende, ­
  der  Landgerichtsdirektor  Brausewetter,  eine  so  hochgradige  Unfähigkeit ­
  an  den  Tag,  seine  Geringschätzung  der  Presse  und  Feindseligkeit
gegen  die  Sozialdemokratie  zu  bemeistern,  daß  dies  allein  ihn  als  untauglich ­
  zum  Richter  kennzeichnen  mußte.  Wahrscheinlich  war  aber  der  später
in  Wahnsinn  verfallene  Mann  schon  damals  nicht  normal.  And  unter
            
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