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Große Arbeitslosendemonstrationen gab es auch in den Wintermonaten
der nun folgenden Jahre 1892/93, 1893/94 und 1894/95. Teils
hielten die beschäftigungslosen Angehörigen bestimmter Berufe Arbeitslosenversammlungen
ab, teils veranstalteten die Vertrauensmänner der
politisch organisierten Arbeiterschaft allgemeine Arbeitslosenversammlungen.
3m letzteren Falle mußten nach und nach immer mehr Säle genommen
werden, um die Zahl der zu erwartenden Teilnehmer zu fassen. Dabei
war es Regel, daß man die Arbeitslosenversammlungen, um ihnen ihren
wahren Charakter zu sichern, d. h. um erkennen zu lassen, daß die Besucher
wirklich beschäftigungslos waren, in die Arbeitsstunden eines Werktages
verlegte, so daß cs in Arbeit stehenden Personen schwer möglich war, an
ihnen teilzunehmen. Anfang 1893 fanden an zwei Tagen — am 18. und am
25. Januar — je vier solcher Versammlungen statt, die jedesmal die Säle
füllten. Sie waren von sozialdemokratischer Seite einberufen und nahmen
einen ruhigen Verlauf. Anders eine im Jahre 1894 von anarchistischer
Seite ebenfalls auf den 18. Januar einberufene Arbeitsloscnversammlung.
Sie sollte im Saale der Brauerei Friedrichshain stattfinden und hatte so
starken Besuch, daß der mächtige Saal schon lange vor der Eröffnung überfüllt
war, konnte aber nicht eröffnet werden, weil der Einberufer, der
Schlosser Rodrian, ausblieb. Es hieß damals, daß er kurz vor der angesetzten
Zeit plötzlich verhaftet werden sollte. Die Versammelten wurdeir
nun von einem Genossen des Einberufers ersucht, das Lokal in aller Ruhe
wieder zu verlassen. Sie kamen dem auch willig nach. Als aber die sich
langsam aus dem Saal entfernenden Massen draußen nicht schnell genug
auseinandergingen, ließen die an verschiedenen Stellen postierten Polizeioffiziere
Berittene in sich stauende Laufen hineinreiten und mit Gummischläuchen
und flachen Säbeln Schläge austeilen. Selbst die Berichterstatter
der bürgerlichen Blätter hatten übereinstimmend den Eindruck,
daß für die Gewaltsamkeiten der Polizei kein zwingender Anlaß im
Verhalten der Menge vorlag, daß im Gegenteil die Polizeimaßnahmen
meist erst Stauungen verursachten, und daß in Einzelfällen sogar
Arbeiter und sonstiges Publikum von andrängenden Polizisten anderwärts
postierten Polizeimannschaften geradezu wie in eine Falle entgegengetrieben
Wurden. Liberale Zeitungen verschiedener Schattierungen äußerten sich kaum
weniger scharf wie die anarchistischen und sozialdemokratischen Blätter über
die Polizei, und so mußten am 8. und 9. Mai 1894 die Redakteure Grüttefien
und Paul vom „Berliner Tageblatt", der Redakteur Wißberger von
der „Berliner Zeitung" und der Redakteur Wilhelm Schütte von der
„Allgemeinen Fahrzeitung" neben den sozialistischen Redakteuren Robert
Schmidt („Vorwärts"), Max Zachatl („Sozialdemokrat") und Gustav
Keßler (Volksblatt für Teltow-Beeskow) sowie dem anarchistischen Redakteur
Harnisch vor dem Landgericht Berlin erscheinen, um sich gegen die Anklage
zu verteidigen, die Polizei im allgemeinen und den Polizeipräsidenten im
speziellen schwer beleidigt zu haben. Bei der Verhandlung legte der Vorsitzende,
der Landgerichtsdirektor Brausewetter, eine so hochgradige Unfähigkeit
an den Tag, seine Geringschätzung der Presse und Feindseligkeit
gegen die Sozialdemokratie zu bemeistern, daß dies allein ihn als untauglich
zum Richter kennzeichnen mußte. Wahrscheinlich war aber der später
in Wahnsinn verfallene Mann schon damals nicht normal. And unter