Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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der Anleitung dieser Persönlichkeit wurden die Angeklagten Grüttefien, 
Paul und Schütte zu beträchtlichen Geldstrafen, Larnisch, Keßler, Schmidt, 
Wißberger und Zachau zu Gefängnis von zwei bis fünf Monaten ver 
urteilt, obwohl ihre Behauptungen durch Aussagen von Polizisten selbst 
als zutreffend erwiesen wurden. Übereifer und Ungeschick der Polizei 
waren schuld gewesen, daß viele gutwillige Passanten in der brutalsten 
Weise gemißhandelt worden waren. 
Mehr noch. Der von einigen der erwähnten Blätter geäußerte Ver 
dacht, daß Lockspitzelei bei der Sache im Spiel gewesen sei, hatte schon vorher 
Bestätigung erhalten durch das am 23. Januar 1894 in einer Anarchisten 
versammlung abgelegte Bekenntnis des Metalldrehers Emil Brandt, 
daß er sich vom Polizeikommissar Röber zu Spitzeldiensten scheinbar habe 
anwerben lassen, und daß das Geld, das er von diesem erhalten habe, 
unter anderem dazu benutzt worden, den — in sehr scharfen Ausdrücken 
gehaltenen — Aufruf zu der Arbeitsloscnversammlung zu drucken. Als 
Zeuge vernommen, bekannte Brandt weiterhin, daß er, von Röber nach 
Mitteilungen gedrängt, diesem allerhand abenteuerliche Dinge über den 
Zweck der Demonstration erzählt und Andeutungen von einem Zug durch die 
Straßen und dergleichen fallen gelassen habe. Ging nun daraus auch nicht 
hervor, daß Brandt im Aufträge des Röber den „Lockspitzel" gemacht 
hatte, so bestätigte es doch jedenfalls, daß Brandt mit Polizeigeld Auf 
rufe in die Welt gesetzt hatte, die auf jüngere Leute wie Lockspitzelarbeit 
wirken mußten, während die Polizei auf Grund der Angaben dieses unsicheren 
Kantonisten — und wahrscheinlich auch von Berichten berufsmäßiger Spitzel 
— Maßnahmen traf, die einen Plan voraussetzten, von dem die große 
Masse der Demonstrierenden nichts wußte. Außerdem gaben die Polizei- 
zeugen zu, daß Agenten der Polizei in Zivil sich unter die Menge gemischt 
hatten, um diese zu verwirren. Damit waren die tatsächlichen Unterlagen 
für die Behauptungen der Presse nachgewiesen; ihr Arteil strafen, hieß 
unter diesen Amständen Vergewaltigung der Freiheit der Meinungs 
äußerung. 
Vier Tage nach der Demonstration vom 18. Januar, am 22. Ja 
nuar 1894, kam im Deutschen Reichstag eine Interpellation der sozialdemo 
kratischen Fraktion in Sachen des Notstandes zur Verhandlung, bei welcher 
Gelegenheit vom Regierungsvertreter, Staatssekretär v. Bötticher, anerkannt 
wurde, daß ein Notstand vorhanden sei, der die Betroffenen „recht hart" 
bedrücke, aber jedes Eingreifen des Reichs abgelehnt wurde, da man über 
die Größe des Notstandes und seine Stärke in den einzelnen Industrien keine 
genügende Informationen habe. Am Abend des 22. Januar nahmen die 
Arbeiter Berlins in fünf großen Volksversammlungen Bericht über die 
Reichstagsdebatte entgegen, die sich übrigens noch am 23. Januar fort 
spann, und legten gegen die Antätigkeit der Regierung und der bürgerlichen 
Parteien scharfen Protest ein. In einer dieser Versammlungen, im großen 
Saal des Eiskeller, ließ der jugendliche Dr. Ladislaus Gumplowih, damals 
Anarchist, heute aber ein geschätztes Mitglied der polnischen sozialistischen 
Partei, in seiner Entrüstung über das lässige Verhalten der Vertreter von 
Staat und Gesellschaft gegenüber der Notlage großer Volksschichten scharfe 
Worte über den Staat als Polizist der Ausbeuter fallen, wofür er aus der 
Versammlung heraus verhaftet lind dann zu der ungeheuerlichen Strafe von
	        
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