Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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bedeute.  Die  sozialdemokratischen  Stadtverordneten  haben  es  von  Anfang
an  für  verkehrt  erklärt,  sich  auf  solche  Weise  selbst  die  Lände  zu  binden.
Ein  unbeschränktes  Selbstverwaltungsrecht  der  Gemeinde  gibt  es  in  Preußen
überhaupt  nicht,  und  vielen  Beschränkungen  ihrer  Verwaltungsfreiheit  hat  sich
die  Stadt  Berlin  widerstandslos  gefügt.  Außerdem  aber  heißt  es  sachlich
schon  auf  sein  Recht  der  Ansehung  einer  höheren  Steuerrate  verzichten,
wenn  man  im  Linblick  auf  die  mögliche  Einmischung  der  Behörde  sich  an
eine  fixierte  Grenze  bindet.  Das  Recht,  sein  Gefängnis  nicht  verlassen  zu
müssen,  macht  aus  einem  Gefangenen  noch  keinen  freien  Menschen.  Erst
wenn  er  nach  Belieben  ein-  und  ausgehen  kann,  ist  er  wirklich  frei.  Wollte
die  Stadtverordnetenversammlung  ihr  unbeschränktes  Ausgabenrecht  feststellen
oder  erkämpfen,  so  müßte  sie  durch  die  Tat  zeigen,  daß  die  100  Prozent-Grenze
  für  sie  keine  Schranke  bilde,  und  das  Weitere  kampfbereit  abwarten.
Sie  hat  aber  das  Gegenteil  getan  —  die  Einen  aus  Angst  vor  einem
ernsthaften  Konflikt,  die  Andern,  weil  ihnen  diese  Beschränkung  in  der
Frage  der  Einkommensteuer  gerade  recht  ist,  und  bei  den  Meisten  wird
beides  zusammenwirkend  das  bestimmende  Motiv  bilden.  Am  so  weniger
konnte  die  Sozialdemokratie  das  Spiel  mitmachen,  und  so  hat  sie  wiederholt
ihre  Stimme  dafür  erhoben,  die  Einkommensteuer  auf  über  100  Prozent
der  Staatssteuer  anzusetzen.  In  diesem  Punkt  war  der  Widerstand  der
Freisinnigen  jedoch  „eisenfest".
Ein  anderer  Kampf  der  Sozialdemokratie  in  der  Steuerftage  richtete
sich  gegen  die  Erhebung  der  Einkommensteuer  von  den  Zensiten  mit  unter
900  Mark  Einkommen.  Lier  war  der  Widerstand  der  Mehrheit  lange
Zeit  fast  ebenso  hartnäckig  und  wurde  mit  ebenso  formalistischer  Auslegung
eines  Prinzips  begründet,  als  in  der  Frage  der  Zuschlagsrate.  Befreiung
von  der  Steuer  bedeute  Aufhebung  des  Anspruchs  auf  das  Wahlrecht,
mit  dieser  Erklärung  lehnte  man  es  wiederholt  ab,  auf  Erhebung  der  Steuer
von  denen  zu  verzichten,  die  noch  nicht  einmal  das  Nötigste  zum  Leben
haben.  Aber  die  Arbeitervertreter  ließen  nicht  locker,  und  da  es  für  diesen
Fall  kein  Staatsgeseh  gab,  das  die  Rolle  des  Tischs  übernahm,  unter  den
man  „grundsätzlich"  kriechen  konnte,  um  seine  Anabhängigkeit  zu  beweisen,
der  Staat  vielmehr  seinerseits  die  Einkommen  unter  900  Mark  ruhig  von
der  an  ihn  zu  zahlenden  Steuer  befreit  hatte,  gelang  es  schließlich  doch,
den  Widerstand  der  bürgerlichen  Stadtverordneten  zu  brechen.  Eine  Minderheit ­
  kam  zu  der  Ansicht,  daß  inan  sich  in  Punkto  Rücksicht  auf  die  Armen
nicht  vom  Staat  beschämen  lassen  dürfe,  und  am  24.  März  1902  wurde
in  namentlicher  Abstimmung  mit  49  gegen  43  Stimmen  eine  Resolution
angenommen,  wonach  vom  1.  April  1903  ab  auch  die  städtische  Einkommensteuer ­
  für  Einkommen  bis  zu  900  Mark  nicht  mehr  erhoben  wird.  Die
Vertreter  der  Arbeiter  konnten  einen  Sieg  verzeichnen.
Auch  in  der  Frage  der  Besteuerung  des  Bodens  nach  dem  gemeinen  Wert
drang  die  von  den  Sozialdemokraten  verfochtene  Auffassung  nach  vielen
Kämpfen  durch,  dagegen  hat  in  der  Frage  der  Wertzuwachssteuer  der
Widerstand  des  durch  das  Wahlsystem  gedeckten  städtischen  Agrariertums
bisher  noch  nicht  endgültig  besiegt  werden  können.
Mit  großer  Energie  kämpfte  die  Sozialdemokratie  von  Anfang  an  für
den  Punkt  ihres  Kommunalprogramms,  der  den  Betrieb  gewinnbringender
Anternehmungen  durch  die  Stadt  verlangte.  Lier  war  ein  nicht  minder
            
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