das zunehmende Wachstum der gewerkschaftlichen Organisationen der
Arbeiter. Solange die Gewerkschaften Berlins insgesamt wenig mehr als
50000 Mitglieder zählten, d. h. bis gegen 1897/98, ward das Einigungsamt
nur ausnahmsweise von Unternehmern, auch dann fast nur von Unternehmergruppen
an gerufen, die keine sonderliche Macht repräsentierten. Mit
dem um die Jahrhundertwende einsetzenden Aufschwung der Gewerkschaften
aber wird auch die Tätigkeit des Einigungsamts eine lebhaftere und erfolgreichere.
Es werden immer mehr Vereinbarungen erzielt und schließlich
auch mehr Schiedssprüche von beiden Parteien angenommen. Immer
mehr Tarifverträge werden vor dem Einigungsamt abgeschlossen. Von 1900
ab bis 1905 bewegt sich in Berlin die Mitgliederzahl der zentralisierten Gewerkschaften
wie folgt: 94758, 93562, 108729, 134092, 174194, 224177.
And folgendes war nach dem statistischen Jahrbuch der Stadt Berlin die
Tätigkeit des Berliner Gewerbegerichts als Einigungsamt in dieser Zeit:
Einigungsversuche
1900/01
1901/02
1902/03
1903/04
1904/05
1905/06
ohne Anrufung seitens
der Beteiligten . . .
2
2
2
10
13
14
auf Anrufung von einer
Seite
6
9
12
17
8
7
auf Anrufung von beiden
Seiten
15
5
13
10
12
32
Insgesamt 23 16 27 37 32 53
Bei den 87 Kämpfen, wo beide Parteien das Einigungsamt anriefen,
war das Resultat der Vermittlung das folgende:
Vereinbarung erzielt 56 Fälle
Schiedsspruch gefällt und von beiden Parteien angenommen 18 „
Schiedsspruch gefällt und nur von Arbeitern angenommen 3 „
Schiedsspruch gefällt und nur vonAnternehmern angenommen 1 „
Schiedsspruch gefällt und von beiden Parteien abgelehnt . 5 „
Kein Schiedsspruch gefällt 4 „
Zusammen 87 Fälle
Somit waren 85 Prozent der Vermittlungen positiv erfolgreich, was
als ein günstiges Resultat bezeichnet werden muß. In den Berichten der
Berliner Gewerkschaftskommission wird auch der vermittelnden Tätigkeit
des Einigungsamtes wiederholt anerkennend gedacht. Die Gewerkschaften
täuschen sich darüber nicht, daß das Einigungsamt allein ihnen keine
Verträge verschaffen kann, die das Papier wert wären, auf dem sie
geschrieben sind, sondern solche Verträge nur in dem Maße erwirken oder
festlegen kann, als leistungsfähige Organisationen der Arbeiter hinter
ihm stehen. Aber dieses Bewußtsein hindert sie nicht, den Nutzen dieser
Vermittlungsinstanz zu erkennen und auch öffentlich anzuerkennen. Obwohl
das Einigungsamt durchaus nicht einseitig die Sache der Arbeiter vertritt,
sondern sehr geneigt ist, den Darlegungen der Anternehmer über die
Bedürfnisse der gedeihlichen Fortführung ihrer Geschäfte Rechnung zu tragen,
kommt es nicht selten vor, daß Gewerkschaften die Forderung erheben, einen
Konflikt bezüglich der Lohnsätze, der Arbeitszeit und dergleichen vor dem
Einigungsamt zum Austrag zu bringen oder Abmachungen, die zwischen
einem Teil der Fabrikanten und Arbeiter des betreffenden Gewerbes vor
dem Einigungsamt getroffen sind, auf das ganze Gewerbe in Berlin zu