Für die Unterstützung ihrer arbeitslosen Mitglieder hatten vor
der Zeit, die wir hier behandeln, nur erst ganz wenige Gewerkschaften Vorkehrungen
getroffen. Die Meinung überwog, daß für die Arbeitslosen
der Staat und die Gemeinden aufzukommen hätten; es sei nicht Sache der
Gewerkschaften, jenen ihre Pflicht abzunehmen. Indes, Staat und Gerneinden
rührten sich nicht, und so folgten von Mitte der achtziger Jahre
ab langsam eine Gewerkschaft nach der andern dem Beispiel, das in
Deutschland der Pionier dieses Zweiges der Gewerkschaftstätigkeit, der
deutsche Buchdruckerverband, gegeben hatte, und richteten die Arbeitslosenuntersttitzung
ein. Bis Anfang 1891 waren es 4, bis Anfang 1894
12 Gewerkschaften, die Arbeitslosenunterstützung zahlten. Die Statistik
der Generalkommission stellt für dieses letztere Jahr eine Gesanttausgabe
der Gewerkschaften in ganz Deutschland von 239 750 Mk. für Arbeitslose
fest. Ein noch sehr bescheidener Betrag. Von da ab geht es jedoch in
rascherem Zeitmaß, Ende 1905 haben 41 Gewerkschaften Arbeitslosenunterstützung,
und die Gesamtausgabe für diese ist, obwohl 1905 ein Jahr
mit überwiegender Nachfrage nach Arbeitern war, auf 1991924 Mk.
gestiegen. Ein sehr bedeutender Teil davon entfällt auf die Berliner Ortsstellen
dieser Gewerkschaften. Seit 1902 werden darüber zusammenfassende
Sonderaufftellungen veröffentlicht, und aus ihnen geht hervor, daß von
jenem Jahre ab in den Berliner Ortsstellen für Arbeitslose verausgabt
wurden:
1902 . . . 452 404 Mk. 44 Pf. 1904 . . . 567 704 Mk. 45 Pf.
1903 . . . 489 022 „ 37 „ 1905 . . . 639130 „ 88 „
So ansehnlich diese Beiträge sind, so konnten sie doch immer nur
einen kleinen Teil der Not lindern, die durch Arbeitslosigkeit verursacht
wird. Noch heute fühlt sich ein Teil der Gewerkschaften außerstande, die
Arbeitslosenunterstützung bei sich einzuführen, und wo sie eingeführt ist,
sind die Anterstützungssatze immerhin so mäßige, daß die Unterstützung dem
Arbeiter wohl hilft, die schlimmste Not von sich abzuwehren, aber nicht das
Aufhören von Entbehrungen bedeutet. Sie machen sich namentlich in
Zeiten schlechten Geschäftsgangs um so stärker fühlbar, als dann jedesmal
die Nichtorganisierten mit besonderem Druck den Arbeitsmarkt belasten.
Die gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung macht staatliche und kommunale
Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und ihre Folgen nicht überflüssig.
Die Gewerkschaften Berlins haben denn auch jedesmal, wenn stärkerer
Geschäftsdruck das Leer der Arbeitslosen übermäßig anschwellen machte,
das Einschreiten der öffentlichen Verwaltungsorgane verlangt. Im Kapitel
über die Demonstrationen ist von den Versammlungen berichtet worden, die
sie, je nachdem allein oder gemeinsam mit der politischen Bewegung für
diesen Zweck abhielten. Aber die Gewerkschaften haben es nicht bei den
Versammlungen bewenden lassen. Selbst wenn Staats- und Gemeindebehörden
die Notstände nicht leugnen können, pflegen sie doch ihre Stärke
zu leugnen oder sonst Unkenntnis der wahren Köhe des Notstandes vorzuschützen.
So sind denn, sobald sie sich einigermaßen dazu imstande
fühlen, die Gewerkschaften selbst daran gegangen, die Stärke der Arbeitslosigkeit
statistisch festzustellen.
Über das erste Unternehmen dieser Art gibt der Bericht für 1894
Auskunft. In diesem Jahr hatte die Krise, die 1891 eingesetzt hatte, zwar