Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Für  die  Unterstützung  ihrer  arbeitslosen  Mitglieder  hatten  vor
der  Zeit,  die  wir  hier  behandeln,  nur  erst  ganz  wenige  Gewerkschaften  Vorkehrungen ­
  getroffen.  Die  Meinung  überwog,  daß  für  die  Arbeitslosen
der  Staat  und  die  Gemeinden  aufzukommen  hätten;  es  sei  nicht  Sache  der
Gewerkschaften,  jenen  ihre  Pflicht  abzunehmen.  Indes,  Staat  und  Gerneinden
  rührten  sich  nicht,  und  so  folgten  von  Mitte  der  achtziger  Jahre
ab  langsam  eine  Gewerkschaft  nach  der  andern  dem  Beispiel,  das  in
Deutschland  der  Pionier  dieses  Zweiges  der  Gewerkschaftstätigkeit,  der
deutsche  Buchdruckerverband,  gegeben  hatte,  und  richteten  die  Arbeitslosenuntersttitzung
  ein.  Bis  Anfang  1891  waren  es  4,  bis  Anfang  1894
12  Gewerkschaften,  die  Arbeitslosenunterstützung  zahlten.  Die  Statistik
der  Generalkommission  stellt  für  dieses  letztere  Jahr  eine  Gesanttausgabe
der  Gewerkschaften  in  ganz  Deutschland  von  239  750  Mk.  für  Arbeitslose
fest.  Ein  noch  sehr  bescheidener  Betrag.  Von  da  ab  geht  es  jedoch  in
rascherem  Zeitmaß,  Ende  1905  haben  41  Gewerkschaften  Arbeitslosenunterstützung, ­
  und  die  Gesamtausgabe  für  diese  ist,  obwohl  1905  ein  Jahr
mit  überwiegender  Nachfrage  nach  Arbeitern  war,  auf  1991924  Mk.
gestiegen.  Ein  sehr  bedeutender  Teil  davon  entfällt  auf  die  Berliner  Ortsstellen ­
  dieser  Gewerkschaften.  Seit  1902  werden  darüber  zusammenfassende
Sonderaufftellungen  veröffentlicht,  und  aus  ihnen  geht  hervor,  daß  von
jenem  Jahre  ab  in  den  Berliner  Ortsstellen  für  Arbeitslose  verausgabt
wurden:
1902  .  .  .  452  404  Mk.  44  Pf.  1904  .  .  .  567  704  Mk.  45  Pf.
1903  .  .  .  489  022  „  37  „  1905  .  .  .  639130  „  88  „
So  ansehnlich  diese  Beiträge  sind,  so  konnten  sie  doch  immer  nur
einen  kleinen  Teil  der  Not  lindern,  die  durch  Arbeitslosigkeit  verursacht
wird.  Noch  heute  fühlt  sich  ein  Teil  der  Gewerkschaften  außerstande,  die
Arbeitslosenunterstützung  bei  sich  einzuführen,  und  wo  sie  eingeführt  ist,
sind  die  Anterstützungssatze  immerhin  so  mäßige,  daß  die  Unterstützung  dem
Arbeiter  wohl  hilft,  die  schlimmste  Not  von  sich  abzuwehren,  aber  nicht  das
Aufhören  von  Entbehrungen  bedeutet.  Sie  machen  sich  namentlich  in
Zeiten  schlechten  Geschäftsgangs  um  so  stärker  fühlbar,  als  dann  jedesmal
die  Nichtorganisierten  mit  besonderem  Druck  den  Arbeitsmarkt  belasten.
Die  gewerkschaftliche  Arbeitslosenunterstützung  macht  staatliche  und  kommunale
Maßnahmen  gegen  die  Arbeitslosigkeit  und  ihre  Folgen  nicht  überflüssig.
Die  Gewerkschaften  Berlins  haben  denn  auch  jedesmal,  wenn  stärkerer
Geschäftsdruck  das  Leer  der  Arbeitslosen  übermäßig  anschwellen  machte,
das  Einschreiten  der  öffentlichen  Verwaltungsorgane  verlangt.  Im  Kapitel
über  die  Demonstrationen  ist  von  den  Versammlungen  berichtet  worden,  die
sie,  je  nachdem  allein  oder  gemeinsam  mit  der  politischen  Bewegung  für
diesen  Zweck  abhielten.  Aber  die  Gewerkschaften  haben  es  nicht  bei  den
Versammlungen  bewenden  lassen.  Selbst  wenn  Staats-  und  Gemeindebehörden ­
  die  Notstände  nicht  leugnen  können,  pflegen  sie  doch  ihre  Stärke
zu  leugnen  oder  sonst  Unkenntnis  der  wahren  Köhe  des  Notstandes  vorzuschützen. ­
  So  sind  denn,  sobald  sie  sich  einigermaßen  dazu  imstande
fühlen,  die  Gewerkschaften  selbst  daran  gegangen,  die  Stärke  der  Arbeitslosigkeit ­
  statistisch  festzustellen.
Über  das  erste  Unternehmen  dieser  Art  gibt  der  Bericht  für  1894
Auskunft.  In  diesem  Jahr  hatte  die  Krise,  die  1891  eingesetzt  hatte,  zwar
            
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