Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Noch  zur  Zeit  der  Amtierung  Böttichers  kam  im  Reichstag  die  von
Eulenburg  ausgearbeitete  Am  stürz  vorläge  in  der  von  Caprivi  gemilderten
Form  zur  Verhandlung.  Aber  nicht  Bötticher  verfocht  sie  vom  Regierungslisch, ­
  sondern  der  Iustizminister  von  Schönstedt,  der  Polizeiminister  von
Köller  und  —  bezeichnenderweise  —  am  lebhaftesten  der  Kriegsminister,
Lerr  Bronsart  von  Schellendorf.  Während  der  Reichskanzler  zur  Verteidigung ­
  des  reaktionären  Machwerks  nur  zweimal  kurz  das  Wort  nahm,
ließ  der  Vertreter  der  Bajonette  sich  nicht  weniger  als  neunmal  vernehmen.
Den  Geist  des  Entwurfs,  den  von  sozialdemokratischer  Seite  Auer,  Bebel,
Frohme  und  Singer  wirksam  zerzausten,  kann  man  daraus  ersehen,  daß
er  dem  Paragraph  130  des  Strafgesetzbuchs  einen  Zusatz  geben  wollte,
wonach  „beschimpfende  Angriffe"  auf  die  Religion,  die  Ehe,  die  Familie
und  das  Eigentum  mit  bis  zu  zwei  Jahren  Gefängnis  zu  bestrafen
sein  sollten.  So  die  schon  gemilderte  Vorlage,  womit  zur  Genüge  angezeigt
ist,  wie  der  ursprüngliche  Text  beschaffen  war.  Die  Vorlage  fiel,  weil  die
Nationalliberalen  sich  die  Kulturkämpferei  gegen  die  katholische  Kirche  nicht
unbequem  machen  lassen  wollten,  das  Zentrum  aber  auf  Bestimmungen  zum
Schutz  der  Kirche  bestand.  Als  es  in  der  zweiten  Lesung  zur  Abstimmung
kam,  konnte  nicht  ein  einziger  Paragraph  eine  Mehrheit  finden,  und  es
blieb  von  der  Vorlage  nichts  übrig,  als  die  Überschrift  und  die  leer
gelassene  Schlußphrase.  Dafür  veranlaßte  Lerr  von  Köller  das  Berliner
Polizeipräsidium,  den  Vorstand  der  Sozialdemokratischen  Partei  für  einen
politischen  Verein  zu  erklären,  und  ihn,  die  sechs  sozialdemokratischen
Wahlvereine  von  Berlin,  sowie  die  Preßkommission,  die  Agitationskommission
  und  die  Lokalkommission  samt  dem,  was  man  den  „Verein
öffentlicher  Vertrauensmänner  der  Sozialdemokratie"  zu  nennen  beliebte,
polizeilich  zu  schließen,  weil  sie  gegen  die  Paragraphen  8  und  16  des
preußischen  Vereinsgesehes  verstoßen  hätten.  Der  Erlaß  trug  das  Datum
des  29.  November  1895.  Er  war  die  Abschiedsgabe  des  Äerrn  von  Köller,
der  am  8.  Dezember  1895  aus  dem  Amt  schied  und  durch  den  Regierungspräsidenten ­
  von  der  Recke  ersetzt  wurde,  eine  keineswegs  bessere  Nummer.
Die  Gerichte,  vor  die  der  Polizeierlaß  kam,  stimmten  dessen  Auslegungen
nur  zum  Teil  zu  und  verurteilten  nur  einen  Teil  der  „Leiter"  der  gegcschlossenen
  „Vereine".  Die  Sozialdemokratie  aber  betrieb  nun  als  Antwort
im  Reichstag  die  Schaffung  eines  Reichsvereinsgesetzes  und  erreichte  es  auch,
daß  aufGrund  ihres  Antrags  ein  Kommissionsentwurf  desReichstags  zustandekam, ­
  der  trotz  großer  Mängel  doch  immerhin  erträgliche  Zustände  geschaffen
hätte.  Aus  dem  Entwurf  wurde  jedoch  nichts,  er  schmolz  zu  einem  „Notgesetz" ­
  zusammen,  das  vom  Reichstag  am  17.  Juni  1896  gegen  die
Stimmen  der  Konservativen  angenommen  wurde  und  dessen  einziger  Artikel
lautete:  „Inländische  Vereine  jeder  Art  dürfen  mit  einander  in  Verbindung
treten.  Entgegenstehende  landesgesetzliche  Bestimmungen  sind  aufgehoben."
Es  gelang,  der  Reichsregierung  das  Versprechen  abzudrängen,  wenigstens
dieses  Stückchen  Vereinsrecht  in  dieRcichsgesetze  aufzunehmen,  doch  dauerte  es
noch  über  drei  Jahre,  bis  der  Zusage  die  Ausführung  folgte.  Am  13.  Dezember
1899  ward  das  Notvereinsgesetz  amtlich  verkündet,  nachdem  sich  inzwischen
gezeigt  hatte,  daß  die  Sozialdemokratie  auch  ohne  es  auskam.
Einen  Druck  auf  seine  Annahme  hatte  die  sozialdemokratische  Reichstagsfraktion ­
  bei  den  Verhandlungen  über  das  Bürgerliche  Gesetzbuch
            
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