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Diese Interpellation
ward auf die
'Tages - Ordnung der
Sitzung vom 12. Februar,
den zweiten Tag
des Streiks, gesetzt, und
in der Debatte beeilten
sich die Vertreter aller
Parteien, es als ihre
feste Überzeugung auszudrücken,
daß die Lage
derArbeiter inderKonfektionsindustrie
dringend
nach Verbesserung
schreie, und während
die einen zum
mindesten die Bewegung
der Arbeiter für
berechtigt erklärten, erklärten
andere dies auch
direkt vom Streik. Zu
diesen letzteren gehörte
kein geringerer als der
Vertreter der Regierung,
der Landelsminister
von Berlepsch.
Der Minister
führte aus, seines Erachtens
würde ein
Mittel, der Ausbeutung durch das Zwischenmeistersystem Grenzen zu sehen,
vielleicht darin bestehen, daß sich die Großunternehmer durch hohe Konventionalstrafen
verpflichteten, keinem Zwischenmeistcr Arbeit zu geben, der
sich nicht selbst wieder verpflichte, einen bestimmten Prozentsatz seiner Bezahlung
den Arbeitern als Lohn zu geben. Ein gesetzliches Mittel, das zu
erzielen, sei zurzeit nicht gegeben, ohne Druck würde es jedoch schwerlich
gehen, und einen moralischen Druck könne und solle auch der Reichstag ausüben.
„Wir haben es schon oft erlebt, daß lediglich die Stimmung der
öffentlichen Meinung dem Streik zum Siege verholfen hat in Fällen, wo
der Streik ebenso begründet war, wie er es in diesem Falle
meines Erachtens ist." So Lerr von Berlepsch.
Diese Erklärung gab, wie man weiß, seiner Ministerschaft den Rest-Es
dauerte kaum vier Monate, und die Scharfmacher der Industrie hatten seine
Entlassung durchgesetzt. (Vergl. Kapitel 1, S. 23.) Aber im Moment hatten
seine Worte auf die Lage des Streiks immerhin eine gewisse Einwirkung.
Nun sich zur Presse, zu den Ethikem und den Parlamentariern auch
ein Mann der Regierung gesellt hatte, mußten die Unternehmer in der
Tat eine weitere Stufe herabsteigen. Dazu hatten sie um so mehr Veranlassung,
als es nun auch bei den Zwischenmeistern zu gären anfing.
Nachdem der Streik, an den diese nicht geglaubt hatten, Wahrheit geworden
Bernstein, Berliner Geschichte. III. 20
142. Zuschrift einer die Forderungen der Konfektionsarbeitxr
bewilligenden Firma