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Schneider und Näherinnen!
Wer dein Arbcikcr seinen Lohn
nicht giebt, ist e!» Bluthund,
Montag, den 11. Mai 1896, Abends 8V- Uhr
2 große öffentliche Protest-Versammlungen
der in der Herren- und Knaben*
KonfeFtionsbrancbe beschäftigten Schneider und Näherinnen
für den Osten: Joel'» Festsälr» Andreas-Slraße 21;
kür den Norden: Gründek's Salon. Beiinnen-Straße 188.
Tages - Ordnung in beiden Versammlungen:
Der perfide Vertragsbruch und die unerhörte Treulosigkeit der
Herren- und Knaben-Konfektionäre.
Nesercnicn: I. Timm und Frau Ihrer.
Kollegen und Kolleginnen! Durch unerhörten Treubruch haben die Protzen der
Konfettion sich der von ihnen übernommenen Verpflichtungen entledigt. Eure Pflicht
ist es, in dielen Versammlungen vollzählig z» crlcheinen, um Stellung zu dem brutalen Akt
der Unternehmer zu nehmen.
Die Mnser-Kominission
L- A.: I. Timm» Vertrauensmann, .
Honst,«wskl ä, Quill. Berlin S. DreSdenersti. LÄ.-143.
"Aufforderung zum Besuch der gegen den Wortbruch der Konfektionäre
protestierenden Versammlungen
den Streikenden kräftigst beizustehen. Für diese selbst fanden am folgenden
Tage, nachmittags 2 Ahr, 13 öffentliche Versammlungen statt, in denen
ihnen Bericht über die Situation erstattet ward und über den Fortgang
des Kampfes gesprochen wurde. Die Meldungen lauteten durchaus ermutigend.
Während in den Reihen der Fabrikanten Ansicherheit sich einzustellen
begann, war die Stimmung der Arbeiter noch ungebrochen.
In der Tat hatten die Fabrikanten der Herrenkonfektion, die es mit
der widerstandskräftigsten Arbeitergruppe zu tun hatten, sich schon dazu entschlossen,
die Vermittelung des Gewerbegerichts offiziell anzurufen, und
nachdem sie diesen Schritt getan, folgten ihnen, durch das Verhalten ihrer
Zwischenmeister ettvas aus dem Geleise geworfen, noch am gleichen Tage
die Fabrikanten der Damenmäntel-Konfektion. Kaum hatte man auf dem
Gewerbegericht deren Anmeldung in Länden, als man sofort die Fünferkommission
der Arbeiter telephonisch davon unterrichtete, die nun ihrerseits
ebenfalls unverzüglich das Gericht offiziell anrief.
Waren diese Vorgänge, und ganz besonders die Art, wie die Streikkommission
der Arbeiter von Anfang an von den Behörden offiziell als
Instanz für Verhandlungen anerkannt worden war, schon ungewöhnlich,
so sollte dies auch mit der Verhandlung vor dem als Einigungsamt kon