Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Schneider  und  Näherinnen!

Wer  dein  Arbcikcr  seinen  Lohn
nicht  giebt,  ist  e!»  Bluthund,

Montag,  den  11.  Mai  1896,  Abends  8V-  Uhr

2  große  öffentliche  Protest-Versammlungen

der  in  der  Herren-  und  Knaben*
KonfeFtionsbrancbe  beschäftigten  Schneider  und  Näherinnen
für  den  Osten:  Joel'»  Festsälr»  Andreas-Slraße  21;
kür  den  Norden:  Gründek's  Salon.  Beiinnen-Straße  188.
Tages  -  Ordnung  in  beiden  Versammlungen:
Der  perfide  Vertragsbruch  und  die  unerhörte  Treulosigkeit  der
Herren-  und  Knaben-Konfektionäre.

Nesercnicn:  I.  Timm  und  Frau  Ihrer.

Kollegen  und  Kolleginnen!  Durch  unerhörten  Treubruch  haben  die  Protzen  der
Konfettion  sich  der  von  ihnen  übernommenen  Verpflichtungen  entledigt.  Eure  Pflicht
ist  es,  in  dielen  Versammlungen  vollzählig  z»  crlcheinen,  um  Stellung  zu  dem  brutalen  Akt
der  Unternehmer  zu  nehmen.

Die  Mnser-Kominission

L-  A.:  I.  Timm»  Vertrauensmann,  .

Honst,«wskl  ä,  Quill.  Berlin  S.  DreSdenersti.  LÄ.-143.

  "Aufforderung  zum  Besuch  der  gegen  den  Wortbruch  der  Konfektionäre
protestierenden  Versammlungen
den  Streikenden  kräftigst  beizustehen.  Für  diese  selbst  fanden  am  folgenden
Tage,  nachmittags  2  Ahr,  13  öffentliche  Versammlungen  statt,  in  denen
ihnen  Bericht  über  die  Situation  erstattet  ward  und  über  den  Fortgang
des  Kampfes  gesprochen  wurde.  Die  Meldungen  lauteten  durchaus  ermutigend. ­
  Während  in  den  Reihen  der  Fabrikanten  Ansicherheit  sich  einzustellen ­
  begann,  war  die  Stimmung  der  Arbeiter  noch  ungebrochen.
In  der  Tat  hatten  die  Fabrikanten  der  Herrenkonfektion,  die  es  mit
der  widerstandskräftigsten  Arbeitergruppe  zu  tun  hatten,  sich  schon  dazu  entschlossen, ­
  die  Vermittelung  des  Gewerbegerichts  offiziell  anzurufen,  und
nachdem  sie  diesen  Schritt  getan,  folgten  ihnen,  durch  das  Verhalten  ihrer
Zwischenmeister  ettvas  aus  dem  Geleise  geworfen,  noch  am  gleichen  Tage
die  Fabrikanten  der  Damenmäntel-Konfektion.  Kaum  hatte  man  auf  dem
Gewerbegericht  deren  Anmeldung  in  Länden,  als  man  sofort  die  Fünferkommission ­
  der  Arbeiter  telephonisch  davon  unterrichtete,  die  nun  ihrerseits
ebenfalls  unverzüglich  das  Gericht  offiziell  anrief.
Waren  diese  Vorgänge,  und  ganz  besonders  die  Art,  wie  die  Streikkommission
  der  Arbeiter  von  Anfang  an  von  den  Behörden  offiziell  als
Instanz  für  Verhandlungen  anerkannt  worden  war,  schon  ungewöhnlich,
so  sollte  dies  auch  mit  der  Verhandlung  vor  dem  als  Einigungsamt  kon ­
            
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