Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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stituierten  Gewerbegericht  geschehen.  Während  sonst  solche  Einigungsverhandlungen ­
  womöglich  in  engster  Abgeschlossenheit  gepflogen  werden,  ward
für  diese  mit  Rücksicht  auf  das  große  Interesse,  welches  die  Öffentlichkeit
an  dem  Streik  nahm,  der  Bürgersaal  des  Rathauses  gewählt,  den  dann
auch  am  festgesetzten  Tage,  dem  19.  Februar,  eine  Zuhörerschaft  von  gegen
500  Personen  aus  den  verschiedensten  Bevölkerungsklassen  füllte.  Gelehrte
und  Handwerker,  Studenten  und  Arbeiter,  Fabrikanten  und  Kaufleute,
Männer  und  Frauen  folgten,  nicht  nach  ihrer  Klassenzugehörigkeit,  sondern
fast  streng  nach  ihrer  Parteinahme  für  die  Kampfparteien  getrennt,  gespannt
den  Verhandlungen,  die  nahezu  zehn  Stunden  —  von  10  Ahr  vormittags,
mit  einer  Stunde  Anterbrechung,  bis  8 1 / 2  Ahr  abends  —  dauerten.  Das
Einigungsamt  bestand  aus  dem  Magistratsassessor  von  Schulz  als  Vorsitzenden, ­
  den  Fabrikanten  Weigert  und  Gerschel  als  Beisitzern  sowie
dem  Rentier  Brock,  einem  früheren  Konfektionär,  als  Vertrauensmann  der
Arbeitgeber,  den  Arbeitern  Ad.  Schulz  und  £.  Stubbe  als  Beisitzern  und
dem  Schneider  Witte  als  Vertrauensmann  der  Arbeiter.  Vor  Gericht  vertreten ­
  waren  die  Fabrikanten  durch  9,  die  Zwischenmeister  durch  17  und
die  Arbeiter  durch  7  Personen:  die  um  zwei  Berufskollegen  verstärkte  Fünferkommission. ­
  Das  Ergebnis  der  langen  und  eingehenden  Verhandlungen  war
ein  Kompromiß,  über  das  für  die  Herrenkonfektion  vom  Einigungsamt  ein
Protokoll  aufgenommen  wurde.  Es  erhielt  auf  diese  Weise  einen  amtlichen
Charakter  und  ward  von  allen  Beteiligten  unterzeichnet.  Die  Fabrikanten
der  Damenmäntel-Konfektion  zogen  es  vor,  die  Abmachung  als  freie  Vereinbarung ­
  abzuschließen,  über  die  indes  auch  ein  schriftlicher  Vertrag  aufgesetzt
und  von  den  Vertretern  der  drei  Parteien  unterzeichnet  wurde.  Die  Bedingungen ­
  waren  in  beidenFällen:  1.  die  Zusage  einer  Erhöhung  der  Lohnsätze;
2.  Gegenseitigkeitsverpflichtungen  in  bezug  auf  allseitige  Durchführung  der
Tarife  (die  Fabrikanten  sollten  nur  tariftreuen  Meistern  Arbeiten  geben,
Meister  und  Arbeiter  nur  für  tariftreue  Firmen  arbeiten);  3.  Bestimmungen
über  Schlichtung  von  Tarifstreitigkeiten  durch  paritätische  Schiedskommissionen
und  4.  bessere  Regelung  der  Abfertigung  der  Heimarbeiter.  Die  Lohnerhöhung ­
  sollte  in  der  Herrenkonfektion  in  12 T / 3  Prozent  Aufschlag  auf  alle
vor  dem  Streik  bezahlten  Lohnsätze  bestehen,  die  unterhalb  eines  provisorisch
aufgestellten  Mindesttarifs  stünden;  in  der  Damenmäntel-Konfektion  verpflichteten ­
  sich  die  Vertreter  der  Fabrikanten,  bei  ihren  Mandatgebern  Lohnerhöhungen ­
  für  Meister  und  Arbeiter  zu  befürworten,  die  sich  bei  den  ganz
niedrigen  Löhnen  auf  30  Prozent,  bei  den  besten  Löhnen  auf  10  Prozent
Zuschlag  berechneten.  Die  endgültige  Festsetzung  der  Mindcsttarife  in  der
Herren-  und  Knabenkonfeftion  sollte  erfolgen,  nachdem  das  Einigungsamt
auf  Grund  von  Erhebungen  über  die  Arbeitsvcrhältnisse  in  der  Berliner
Konfektionsschneiderei  ein  Gutachten  abgegeben  hätte,  und  diese  Erhebungen
sollten  unter  Hinzuziehung  von  Vertretern  der  Beteiligten  unverzüglich  ihren
Anfang  nehmen.
Da  an  Aufbringung  so  großer  Mittel,  um  30000  Streikende  längere
Zeit  zu  unterstützen,  nicht  zu  denken  war,  und  cs  sich  bei  der  großen  Mehrheit
dieser  um  sehr  arme  und  widerstandsschwache  Elemente  handelte,  konnte
man  diese  Abmachungen  als  einen  schönen  Erfolg  der  Bewegung  betrachten.
Bei  loyaler  Durchführung  bedeuteten  sie,  wenn  sie  auch  nicht  alles  brachten,
was  die  Arbeiter  verlangt  hatten,  einen  wesentlichen  Schritt  vorwärts
            
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