Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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nicht  weniger  als  das  Recht,  Vereine  oder  Versammlungen,  deren  „Zweck
oder  Tätigkeit  den  Strafgesetzen  zuwiderläuft  oder  die  öffentliche  Sicherheit, ­
  insbesondere  die  Sicherheit  des  Staates  oder  den  öffentlichen
Frieden  gefährdet",  aufzulösen,  bezw.  zu  schließen.  Mit  diesen  Kautschukbestimmungen ­
  hätte  es  ganz  von  dem  guten  Willen  der  Regierung  abgehangen, ­
  jeder  Oppositionspartei,  ob  bürgerlich  oder  sozialistisch,  das
Wirken  in  geregelten  Vereinen  unmöglich  zu  machen,  zumal  Beschwerden
nicht  vor  den  ordentlichen  Gerichten,  sondern  im  Verwaltungsstreitverfahren ­
  ihre  Erledigung  finden  sollten.  Daß  dieses  ungeheuerliche  Gesetz
noch  nicht  ein  Jahr  später  im  preußischen  Landtag  hatte  eingebracht  werden
können,  nachdem  im  deutschen  Reichstag  der  Reichskanzler  die  Freigabe
der  Verbindung  politischer  Vereine  für  das  ganze  Reich  in  Aussicht  gestellt
hatte,  und  daß  dieses  Gesetz,  welches  die  Freigabe  der  Verbindung  politischer
Vereine  zum  blutigsten  Lohn  geinacht  hätte,  sehr  nahe  daran  war,  im
Landtag  angenommen  zu  werden  —seine  Ablehnung  kam  schließlich  mit
nur  vier  Stimmen  Mehrheit  zustande!  —  dieser  Vorgang  war  es,  der  in
der  Stellung  der  Sozialdemokratie  zur  Frage  der  preußischen  Landtagswahlen ­
  eine  vollständige  Amwälzung  zustande  brachte.  Run  erkannte  ein
großer  Teil  ihrer  führenden  Vorkämpfer,  Auer  und  Bebel  voran,  daß  die
bis  dahin  gepflegte  Enthaltungspolitik  nicht  mehr  fortgesetzt  werden  dürfe,
sondern  daß  man,  statt  in  Presse  und  Versammlungen  zu  protestieren,  dem
Landtag  direkt  zu  Leibe  gehen  müsse,  und  es  kamen  nach  lebhaften  Debatten
in  Presse,  Versammlungen  und  Komitees  die  bezüglichen  weiter  oben  verzeichneten ­
  Beschlüsse  der  Kongresse  von  Lamburg  und  Stuttgart  zustande,
welche  die  Beteiligung  der  Sozialdemokratie  an  den  Landtagswahlen  in
Preußen  zur  Folge  hatten.
Im  Spätherbst  1897  legte  Lerr  Tirpitz  seinen  Flottenplan  dem  Reichstag ­
  vor.  Danach  sollten  nicht  weniger  als  7  neue  Linien-  (Schlacht-)
Schiffe,  2  große  und  7  kleine  Kreuzer  zu  den  schon  bewilligten  Schiffsbauten
hinzukommen,  neben  allerhand  Ersatzbauten  und  Verstärkungen  des  Torpedobootbestandes, ­
  dazu  sollte  das  Friedenspersonal  der  Flotte  um  nahezu  die
Lälste,  nämlich  von  18  138  auf  26  637  Mann,  erhöht  werden.  Für  die
Fertigstellung  der  Bauten  waren  7  Jahre  vorgesehen.  Das  alles  wurde  vom
Reichstag  bewilligt;  mit  Ausnahme  der  Bayern  und  eines  halben  Dutzend
anderer  Widerspenstigen  stinnnte  das  Zentrum  für  die  Vermehrung,  die  die
einmaligen  Ausgaben  für  die  Flotte  um  nicht  weniger  als  408  Millionen
Mark  erhöhte  und  für  die  fortdauernden  Ausgaben  des  Marineetats  eine
Steigerung  von  jährlich  49  Millionen  Mark  vorsah.  Ja,  man  ging  so
weit,  die  Periode  für  die  Bauten  auf  ein  Jahr  weniger  anzusetzen,  als  die
Regierung  verlangt  hatte,  nämlich  auf  sechs  statt  auf  sieben  Jahre,  was
die  Ausgabe  pro  Jahr  entsprechend  erhöhte.  And  dies,  obwohl  es  die
Spatzen  von  den  Dächern  pfiffen,  daß  die  Vorlage  nur  erst  den  Anfang
des  Programms  der  Regierung  brachte.  So  sehr  hatte  die  Stimmung
umgeschlagen.  Das  Zentrum  war  Regierungspartei  geworden.
Am  28.  März  1898  war  die  Schlußabstimmung  über  das  Flottengesetz ­
  erfolgt  und  am  6.  Mai  ward  der  Reichstag,  dessen  Mandat  abgelaufen ­
  war,  geschlossen  und  der  Termin  für  die  Neuwahlen  auf  den  16.  Juni
1898  angesetzt.  Der  nun  entbrennende  Wahlkampf  fand  die  Sozialdemokratie
in  jeder  Linsicht  gerüstet.  Sie  verfehlte  nicht,  der  Arbeiterschaft  klar-
            
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