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2. Die Freie Volksbühne.
Mit weit geringeren materiellen Schwierigkeiten als die Arbeiterbildungsschule
hat die „Freie Volksbühne" zu kämpfen gehabt, deren
Gründung noch in die Zeit des Sozialistengesetzes entfällt und im zweiten
Band unserer Geschichte geschildert worden ist. Aber dafür hat die „Freie
Volksbühne" andere Krisen zu überstehen gehabt, und gerade sie ist während
einer längeren Zeitspanne in ihrem Bestand unterbrochen worden.
Das Datum der ersten Theatervorstellung der „Freien Volksbühne" entfällt
in unsere Epoche, nämlich in den Oktober 1890. Das gewählte
Stück war Ibsens „Stützen der Gesellschaft", ein Drama, das, ohne
direkt sozialistisch zu sein, schärfere Töne in der Gesellschaftskritik anschlägt
und in der Charakteristik moderner Menschen größere Wahrheit an den
Tag legte als die überlieferte Dramatik. Gespielt wurde das Drama im
Ostend-Theater, einer bescheidenen Vorstadtbühne des östlichen Berlin, und
selbstverständlich von Berufsschauspielern. Denn nicht die Ausbildung von
Proletariern zu Schauspielern war der Zweck dieses Unternehmens, sondern
die Lebung des Arteils und Geschmacks der Arbeiter durch Vorführung
der besten Produkte der dramatischen Dichtung. Aber von Anbeginn an
wurden jedesmal möglichst gute Kräfte aus Berliner Theatern für diese
Vorstellungen geworben und durch einen Regisseur von Fach für das
Zusammenspiel eingeübt. Von der ersten Vorstellung an wurde ferner das
Prinzip durchgeführt, durch Erhebung eines Einheitspreises und Verteilung
der Plätze durch das Los den Einfluß des Geldes auf die Besetzung der
Plätze auszuschalten, ein Prinzip, das sich so gut bewährt hat, daß zu
keiner Zeit der Wunsch aufgetaucht ist, von ihm abzugehen oder an ihm
zu ändern. In gleicher Weise hat sich die Ansetzung der Vorstellungen
auf den frühen Sonntagnachmittag bewährt, und ebenso auch die Überwachung
der Verlosung der Plätze und Aufrechterhaltung der Ordnung bei
Vorstellungen, Vorträgen und Festen durch von den Mitgliedern selbst
gewählte Ordner und Obleute.
An alledem ist nichts Wesentliches geändert worden. Dagegen mußte
die ursprünglich getroffene Einrichtung, die ausgewählten Stücke vor der
Aufführung in den Mitgliederversammlungen zu erläutern, aufgegeben
werden. Die Polizei leitete aus den Vorträgen das Recht her, den
Verein „Freie Volksbühne" unter das Vereinsgesetz zu stellen, und ließ
den Vorstand wissen, daß, wenn diese Vorträge fortgesetzt würden, der
Verein für „politisch" erklärt werden würde, was den Ausschluß der
Frauen zur Folge gehabt hätte. Lätten nicht schon prinzipielle Gründe
es zur Pflicht gemacht, so würde dieser eine Amstand allein dazu genötigt
haben, gegen die Verfügung der Polizei den Rechtsweg zu beschreitcn.
Aber der Entscheid des Oberverwaltungsgerichts gab der Polizei Recht,
und da die „Freie Volksbühne" ohne Heranziehung der Frauen ihren Zweck
nie erfüllen konnte, ward von diesen Vorttägen Abstand genommen. Statt
ihrer wurden den Mitgliedern fortan erläuternde Abhandlungen über die
zur Aufführung ausgewählten Stücke in gedruckten Bühnenheften zugestellt.
Dies wurde auch dadurch notwendig, da die Mitgliederzahl beständig
wuchs und ein immer größerer Prozentsatz der Mitglieder gar nicht in die
Lage kam, den Versammlungen beizuwohnen, in denen die erläuternden