Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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2.  Die  Freie  Volksbühne.
Mit  weit  geringeren  materiellen  Schwierigkeiten  als  die  Arbeiterbildungsschule ­
  hat  die  „Freie  Volksbühne"  zu  kämpfen  gehabt,  deren
Gründung  noch  in  die  Zeit  des  Sozialistengesetzes  entfällt  und  im  zweiten
Band  unserer  Geschichte  geschildert  worden  ist.  Aber  dafür  hat  die  „Freie
Volksbühne"  andere  Krisen  zu  überstehen  gehabt,  und  gerade  sie  ist  während
einer  längeren  Zeitspanne  in  ihrem  Bestand  unterbrochen  worden.
Das  Datum  der  ersten  Theatervorstellung  der  „Freien  Volksbühne"  entfällt ­
  in  unsere  Epoche,  nämlich  in  den  Oktober  1890.  Das  gewählte
Stück  war  Ibsens  „Stützen  der  Gesellschaft",  ein  Drama,  das,  ohne
direkt  sozialistisch  zu  sein,  schärfere  Töne  in  der  Gesellschaftskritik  anschlägt
und  in  der  Charakteristik  moderner  Menschen  größere  Wahrheit  an  den
Tag  legte  als  die  überlieferte  Dramatik.  Gespielt  wurde  das  Drama  im
Ostend-Theater,  einer  bescheidenen  Vorstadtbühne  des  östlichen  Berlin,  und
selbstverständlich  von  Berufsschauspielern.  Denn  nicht  die  Ausbildung  von
Proletariern  zu  Schauspielern  war  der  Zweck  dieses  Unternehmens,  sondern
die  Lebung  des  Arteils  und  Geschmacks  der  Arbeiter  durch  Vorführung
der  besten  Produkte  der  dramatischen  Dichtung.  Aber  von  Anbeginn  an
wurden  jedesmal  möglichst  gute  Kräfte  aus  Berliner  Theatern  für  diese
Vorstellungen  geworben  und  durch  einen  Regisseur  von  Fach  für  das
Zusammenspiel  eingeübt.  Von  der  ersten  Vorstellung  an  wurde  ferner  das
Prinzip  durchgeführt,  durch  Erhebung  eines  Einheitspreises  und  Verteilung
der  Plätze  durch  das  Los  den  Einfluß  des  Geldes  auf  die  Besetzung  der
Plätze  auszuschalten,  ein  Prinzip,  das  sich  so  gut  bewährt  hat,  daß  zu
keiner  Zeit  der  Wunsch  aufgetaucht  ist,  von  ihm  abzugehen  oder  an  ihm
zu  ändern.  In  gleicher  Weise  hat  sich  die  Ansetzung  der  Vorstellungen
auf  den  frühen  Sonntagnachmittag  bewährt,  und  ebenso  auch  die  Überwachung ­
  der  Verlosung  der  Plätze  und  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  bei
Vorstellungen,  Vorträgen  und  Festen  durch  von  den  Mitgliedern  selbst
gewählte  Ordner  und  Obleute.
An  alledem  ist  nichts  Wesentliches  geändert  worden.  Dagegen  mußte
die  ursprünglich  getroffene  Einrichtung,  die  ausgewählten  Stücke  vor  der
Aufführung  in  den  Mitgliederversammlungen  zu  erläutern,  aufgegeben
werden.  Die  Polizei  leitete  aus  den  Vorträgen  das  Recht  her,  den
Verein  „Freie  Volksbühne"  unter  das  Vereinsgesetz  zu  stellen,  und  ließ
den  Vorstand  wissen,  daß,  wenn  diese  Vorträge  fortgesetzt  würden,  der
Verein  für  „politisch"  erklärt  werden  würde,  was  den  Ausschluß  der
Frauen  zur  Folge  gehabt  hätte.  Lätten  nicht  schon  prinzipielle  Gründe
es  zur  Pflicht  gemacht,  so  würde  dieser  eine  Amstand  allein  dazu  genötigt
haben,  gegen  die  Verfügung  der  Polizei  den  Rechtsweg  zu  beschreitcn.
Aber  der  Entscheid  des  Oberverwaltungsgerichts  gab  der  Polizei  Recht,
und  da  die  „Freie  Volksbühne"  ohne  Heranziehung  der  Frauen  ihren  Zweck
nie  erfüllen  konnte,  ward  von  diesen  Vorttägen  Abstand  genommen.  Statt
ihrer  wurden  den  Mitgliedern  fortan  erläuternde  Abhandlungen  über  die
zur  Aufführung  ausgewählten  Stücke  in  gedruckten  Bühnenheften  zugestellt.
Dies  wurde  auch  dadurch  notwendig,  da  die  Mitgliederzahl  beständig
wuchs  und  ein  immer  größerer  Prozentsatz  der  Mitglieder  gar  nicht  in  die
Lage  kam,  den  Versammlungen  beizuwohnen,  in  denen  die  erläuternden
            
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