Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Zu  mehr  konnten  sich  die  Lerren  vom  Zentrum  und  Freisinn  jedoch
nicht  verstehen.  Anträge  der  Sozialdemokratie,  das  Koalitionsrecht  dev
Arbeiter,  von  dem  erwiesen  war,  daß  es  nur  erst  ganz  unzulänglich  bestand,
nun  auch  sicherzustellen,  wurden  am  1.  Dezember  1899  unter  Mitwirkung
derselben  Parteien  abgelehnt,  die  mit  der  Sozialdemokratie  die  Regierungsvorlage ­
  verworfen  hatten.  Dagegen  nahm  der  Reichstag  fünf  Tage
darauf  in  letzter  Lesung  das  schon  oben  erwähnte  „Not-Vereinsgeseh"  an,
das  "für  ganz  Deutschland  alle  Bestimmungen  aufhob,  die  politischen
Vereinen  verboten,  untereinander  in  Verbindung  zu  treten.  Damit  war
wenigstens  den  Gewerkschaften  eine  größere  Bewegungsfreiheit  ermöglicht,
als  ihnen  bis  dahin  zustand.
Was  die  Agitation  der  Arbeiterschaft  gegen  die  Regierungsvorlage
ungemein  stärkte  und  der  sozialdemokratischen  Propaganda  überhaupt
großen  Nachdruck  verlieh,  war  das  im  Februar  1899  ergangene  Lirteil  im
Prozeß  gegen  neun  Maurer  in  Löbtau,  die,  von  einem  Richtschmaus
komniend,  auf  einem  Ban  im  Streit  mit  dem  Bauherrn,  der  ihnen  den
Zutritt  verwehren  wollte,  Gewalttätigkeiten  verübt  hatten.  Sieben  von
ihnen  waren  zu  durchschnittlich  acht  Jahren  Zuchthaus,  zwei  zu  je
vier  Jahren  Gefängnis  verurteilt  worden.  Wenn  je,  so  war  in  diesem
Erkenntnis  des  Dresdener  Schwurgerichts,  vor  dem  die  Sache  verhandelt
war,  der  Ausdruck  Klassenjustiz  am  Platze.  Denn  wenn  die  Arbeiter
sich  auch  straffällig  gemacht  hatten,  so  rechtfertigte  doch  nichts  eine  Verurteilung, ­
  die  über  das  Maß  der  Bestrafung  gewöhnlicher  Raufereien
hinausging.  Die  Maurer  hatten  den  Bauherrn,  der  auf  sie  aus  einem
allerdings  blind  geladenen  Revolver  geschossen  hatte,  so  geschlagen,  daß  er
mehrere  Tage  das  Bett  hüten  mußte,  aber  weder  ihm  noch  sonst  jemand
war  ein  ernsthaftes  Übel  zugefügt  worden.  Wenn  trotzdem  jene  furchtbaren ­
  Strafen  verfügt  wurden,  so  stand  das  in  so  schreienden,  Widerspruch ­
  zu  dem  Verhalten  der  Gerichte,  wo  vornehme  Raufbolde  in  Betracht
kommen,  daß  der  Spruch  überall,  wo  Arbeiter  zu  denken  angefangen  hatten,
die  tiefste  Entrüstung  Hervorrufen  und  die  Gemüter  mehr  als  je  für  den
politischen  und  gewerkschaftlichen  Kainpf  anstacheln  mußte.
Das  hatte  aber  um  so  mehr  zu  bedeuten,  als  unter  dem  Einfluß  der
Eaprivischen  Handelsverträge  die  Entwickelung  Deutschlands  zum  Industriestaat ­
  gerade  in  dieser  Zeit  Riesenfortschritte  machte.  Zwischen  1882  und  1895
hatte  die  landwirtschaftliche  Bevölkerung  Deutschlands  um  700  000  Köpfe
abgenommen,  die  industrielle  um  4  200  000  Köpfe  sich  vermehrt,  in  der
Industrie  aber  entfiel  der  Zuwachs  auf  die  Arbeiterklasse,  die  mit  ihren
Angehörigen  von  8,7  Millionen  auf  12,9  Millionen  Köpfe  gestiegen  war.
Lind  dieser  Entwickelungsgang,  der  sich  ähnlich,  wenn  auch  nicht  in  gleicher
Schroffheit,  im  Lande!  und  Verkehr  vollzogen  hatte,  —  von  einer  Gesamtzunahme ­
  um  1  400  000  entfiel  eine  Million  auf  die  Arbeiter  dieser  Berufsgruppen ­
  —  nahm  unausgesetzt  in  der  gleichen  Richtung  seinen  Weg.  Die
Industrieorte  wuchsen  mit  einer  Schnelligkeit,  die  vielfach  an  amerikanische
Vorgänge  erinnert,  und  die  Arbeiterschaft  nahm  einen  immer  breiteren
Raum  in  der  Öffentlichkeit  ein.  Die  Arbeitseinstellungen  nahmen  an  Zahl
und  Ausdehnung  zu,  und  öfter  als  früher  fanden  die  Arbeiter  bei  ihren
Kämpfen  bürgerliche  Elemente  auf  ihrer  Seite,  wofür  ein  besonders  bekannt
gewordenes  Beispiel  die  Unterstützung  der  Hafenarbeiter  Hamburgs  bei
            
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