Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Ihre  Aufgabe  war,  den  Verkehr  mit  der  Leitung  der  Gesamtparter
aufrechtzuerhalten  und  in  kürzeren  Zwischenräumen  zur  Besprechung  solcher
Berliner  Parteiangclegenheiten  zusammenzukommen,  welche  eine  einheitliche
Regelung  nötig  erscheinen  ließen,  wie:  die  Veranstaltung  von  größeren
Demonstrationen,  die  Stellungnahme  zu  Boykottvorschlägen  und  Streiks
von  Bedeutung,  die  Bestimmung  über  wichtige  Finanzfragen,  Wahlen
und  dergleichen  mehr.  Neben  ihnen  amtierten  noch  Spezialkommissionen  für
solche  bestimmte  Zwecke,  wie  die  Sicherung  von  Versammlungslokalen  für
die  Arbeiterschaft  und  die  dazu  erforderlichen  Maßnahmen  gegen  Lokalbcsitzer,
die  systematische  Besorgung  der  Agitation  in  der  Provinz  Brandenburg
und  die  Kontrolle  über  die  „Berliner  Volkstribüne"  sowie  auch  über  den
„Vorwärts"  innerhalb  der  Vollmachten,  welche  der  Parteimitgliedschaft
Berlins  auf  den  Parteitagen  der  Gesamtpartei  in  bezug  auf  das  Zcntralorgan
eingeräumt  wurden.  In  diese  Kommissionen  —  Lokalkommission,  Agitationskommission, ­
  Preßkommistion  —  entsandte  jeder  Wahlkreis  zwei  Vertreter.
Überblickt  man  das  alles  und  vergleicht  man  es  mit  der  Organisation,
wie  sie  unter  dem  Sozialistengesetz  bestanden  hatte,  und  der  Ausbildung  der
Organisation  seit  der  1899  erfolgten  Aufhebung  des  Verbindungsverbots,
so  wird  man  zu  der  Erkenntnis  gedrängt,  daß  Wortlaut  und  Handhabung
des  Gesetzes  auf  den  Ausbau  der  Organisationen  einen  sehr  viel  geringeren
Einfluß  gehabt  haben  als  das  Wachstum  der  Bewegung  selbst  und  die
sich  damit  einstellenden  neuen  Bedürfnisse.  Die  aus  Größe  und  Zwecken
der  Bewegung  sich  ergebenden  Bedürfnisse  bestimmen  das  Wesen  der
Organisation,  das  Gesetz  hat  nur  Einfluß  auf  die  äußere  Form.  Wir
werden  denn  auch  sehen,  daß,  was  das  Wesen  der  „Korpora"  ausmachte,
alle  Wandlungen  des  Gesetzes  und  seiner  Handhabung  überdauert  hat.
Die  Abgrenzung  der  Arbeitsgebiete  zwischen  Vertrauenspersonen  und
Wahlvereinen,  wie  sie  in  den  ersten  Jahren  eingehalten  wurde,  war  der
Entwickelung  der  Vereine  nicht  sonderlich  günstig.  Sie  wurden  danach
meist  als  untergeordnete  Organe  aufgefaßt,  als  bloße  Werbekörper  für  die
durch  die  Vertrauensmänner  vertretene  Parteiorganisation.  Da  die  Parteifragen, ­
  welche  die  Geister  lebhafter  beschäftigten,  meist  in  Versammlungen
behandelt  wurden,  die  von  den  Vertrauenspersonen  einberufen  wurden,  übten
die  Wahlvereine  längere  Zeit  nur  eine  mäßige  Anziehungskraft  aus.  Kein
Wunder,  daß  man  das  dort  allmählich  unliebsam  empfand  und  auf  Mittel
zu  sinnen  anfing,  wie  die  Wahlvereine  zu  weiterem  selbständigen  Leben
gebracht  werden  könnten.  Reibungen,  wie  sie  beim  Nebeneinanderbestehen
von  Organisationen  für  wesentlich  gleiche  Zwecke  unvermeidlich  sind,  hatten
gleichfalls  die  Wirkung,  daß  in  den  Wahlvereine»  sich  ein  Drang  zur
Erweiterung  der  Arbeitssphäre  geltend  machte.  Man  erkannte  an,  daß  das
System  derVertrauenspersonen  eine  durch  die  vereinsgesetzlichen  Bestimmungen
notwendig  gemachte  Einrichtung  war,  mochte  aber  nicht  auf  Grund  seiner
bevormundet  werden.  Denn  die  Korporas  der  Vertrauenspersonen  konnten
nicht  im  gleichen  Maße  die  Demokratie  durchführen,  wie  die  Wahlvereine ­
  es  bei  sich  taten,  Amgekehrt  mußte  sich  bei  denjenigen,  welche
eine  Ausdehnung  des  Arbeitsgebietes  der  Wahlvereine  gerade  wegen  der
Gefahr  der  Reibungen  mit  dem  Vertrauensmännersystem  für  untunlich
hielten,  die  Frage  erheben,  ob  die  Organisation  besonderer  Wahlvereine
für  die  einzelnen  Wahlkreise  Berlins  überhaupt  einen  Zweck  hatte.  So  oder
            
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