Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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so  erschien  der  Zustand,  wie  er  sich  zunächst  herausgearbeitet  hatte,  doch  für
die  Dauer  unhaltbar,  und  in  den  beteiligten  Kreisen  beschäftigte  man  sich
in  vertraulichen  Besprechungen  bald  mit  der  Frage  der  Reorganisation
des  Berliner  Parteilebens.
Eine  Frucht  dieser  Besprechungen  war  ein  Entwurf  zur  Abänderung
des  Statuts  für  den  Wahlverein  des  vierten  Berliner  Reichstagswahlkreises, ­
  den  eine  Gruppe  von  Mitgliedern  dieses  Vereins  im  Lerbst  1893
ausarbeitete  und  in  einer  Denkschrift  begründete,  die  zuerst  im  „Vorwärts"
vom  26.  November  1893  und  dann  im  Separat-Abzug  als  Flugschrift
veröffentlicht  wurde.  Die  wesentliche  Neuerung,  die  der  Entwurf  vorschlug,
bestand  in  einem  solchen  Ausbau  der  Gliederung  des  Wahlvereins,  der
ein  stärkeres  örtliches  Leben  seiner  Glieder  möglich  machte  und  damit  dem
Verein  selbst  mehr  Leben  und  Betätigung  einzutragen  versprach.  Es  sollte
der  Wahlverein  für  die  Durchführung  der  Vereinsarbeit  in  vier  als
„Viertel"  bezeichnete  Abteilungen  eingeteilt  werden,  die  Viertel  selbst  aber
wieder  in  Bezirke  zerfallen,  die  sich  möglichst  mit  den  Stadtbezirken
decken  sollten.  So  wenig  wie  die  Bezirke,  sollten  die  „Viertel"  besondere
Vereine  bilden.  Für  die  ersteren  sollte  in  der  Generalversammlung  des
Wahlvereins  je  ein  Bezirksführer  pro  Bezirk  gewählt  werden,  der  die
Beiträge  einzukassieren,  gesellige  Zusammenkünfte  der  Mitglieder  des  Bezirks ­
  zu  veranstalten  und  Helfer  für  Flugblätterverbreitung  und  dergleichen
heranzubilden  habe,  die  Viertel  sollten  durch  je  zwei  Beisitzer  im  Vorstand  des
Wahlvereins  vertreten  sein  und  regelmäßige  Viertelsversammlungen  für  den
Meinungsaustausch  über  parteipolitische  und  sonstige  Fragen  von  Interesse
abhalten,  bei  denen  in  der  Regel  einer  der  Beisitzer  des  Vorstandes  den
Vorsitz  führen  werde.
Die  Denkschrift,  die  von  P.  Böhm,  G.  Ledebour  und  H.  Mattutat
als  Beauftragten  unterzeichnet  ist,  empfiehlt  die  „Viertels"-Einteilung  auch
für  den  zweiten  und  sechsten  Wahlkreis,  die  Organisierung  der  Bezirke  füralle
  Wahlkreise  Berlins.  Für  den  zweiten  Wahlkreis  sollten  ebenfalls
vier,  für  den  sechsten  Wahlkreis  im  Anschluß  an  die  dort  schon  bestehende
Gliederung  sechs  Viertel  gebildet  werden.
Aus  dem  begründenden  Teil  der  Denkschrift  seien  folgende  Sähe
herausgehoben,  die  das,  was  oben  über  die  Momente  gesagt  wurde,  die
zur  Reorganisation  drängten,  teils  bestätigen  und  teils  ergänzen:

„Da  die  wichtigeren  Partei-Angelegenheiten  alle  durch  die  Vertrauensmänner ­
  ihre  Erledigung  fanden,  konnte»  bisher  die  Wahlvereine  zu
keinem  rechten  Leben  gelangen  und  blieben  bedeutungslos  für  die  Ent-Wickelung
  der  Partei.  Das  hat  dazu  beigetragen,  daß  die  Parteigenossen
ihr  Bedürfnis  des  persönlichen  Zusammenschlusses  vielfach  durch  gesellige
Vereine  mancher  Art  zu  befriedigen  suchten  und  dadurch  wieder  vom
politischen  Leben  abgezogen  wurden  I"

Es  wird  nun  dargetan,  daß  von  den  Befferungsvorschlägen  das  Vertrauensmännersystem ­
  unberührt  bleiben  müsse,  da  es  ein  wesentlicher  Bestandteil ­
  der  Organisation  der  Gesamtpartei  sei  und  nur  durch  Beschlüsse  dieser
abgeändert  werden  könne.  Die  Besserung  könne  nur  die  Wahlvereine  betreffen.
„Da  war  dann  zunächst  die  Vorfrage  zu  erledigen,  ob  es  '"cht  angebracht ­
  sein  würde,  nach  Auslösung  aller  sechs  Wahlvereme  er
einen  einzigen  neuen  Wahlverein  an  deren  Stelle  zu  ,eyen.

neuen
            
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