77
so erschien der Zustand, wie er sich zunächst herausgearbeitet hatte, doch für
die Dauer unhaltbar, und in den beteiligten Kreisen beschäftigte man sich
in vertraulichen Besprechungen bald mit der Frage der Reorganisation
des Berliner Parteilebens.
Eine Frucht dieser Besprechungen war ein Entwurf zur Abänderung
des Statuts für den Wahlverein des vierten Berliner Reichstagswahl
kreises, den eine Gruppe von Mitgliedern dieses Vereins im Lerbst 1893
ausarbeitete und in einer Denkschrift begründete, die zuerst im „Vorwärts"
vom 26. November 1893 und dann im Separat-Abzug als Flugschrift
veröffentlicht wurde. Die wesentliche Neuerung, die der Entwurf vorschlug,
bestand in einem solchen Ausbau der Gliederung des Wahlvereins, der
ein stärkeres örtliches Leben seiner Glieder möglich machte und damit dem
Verein selbst mehr Leben und Betätigung einzutragen versprach. Es sollte
der Wahlverein für die Durchführung der Vereinsarbeit in vier als
„Viertel" bezeichnete Abteilungen eingeteilt werden, die Viertel selbst aber
wieder in Bezirke zerfallen, die sich möglichst mit den Stadtbezirken
decken sollten. So wenig wie die Bezirke, sollten die „Viertel" besondere
Vereine bilden. Für die ersteren sollte in der Generalversammlung des
Wahlvereins je ein Bezirksführer pro Bezirk gewählt werden, der die
Beiträge einzukassieren, gesellige Zusammenkünfte der Mitglieder des Be
zirks zu veranstalten und Helfer für Flugblätterverbreitung und dergleichen
heranzubilden habe, die Viertel sollten durch je zwei Beisitzer im Vorstand des
Wahlvereins vertreten sein und regelmäßige Viertelsversammlungen für den
Meinungsaustausch über parteipolitische und sonstige Fragen von Interesse
abhalten, bei denen in der Regel einer der Beisitzer des Vorstandes den
Vorsitz führen werde.
Die Denkschrift, die von P. Böhm, G. Ledebour und H. Mattutat
als Beauftragten unterzeichnet ist, empfiehlt die „Viertels"-Einteilung auch
für den zweiten und sechsten Wahlkreis, die Organisierung der Bezirke für-
alle Wahlkreise Berlins. Für den zweiten Wahlkreis sollten ebenfalls
vier, für den sechsten Wahlkreis im Anschluß an die dort schon bestehende
Gliederung sechs Viertel gebildet werden.
Aus dem begründenden Teil der Denkschrift seien folgende Sähe
herausgehoben, die das, was oben über die Momente gesagt wurde, die
zur Reorganisation drängten, teils bestätigen und teils ergänzen:
„Da die wichtigeren Partei-Angelegenheiten alle durch die Vertrauens
männer ihre Erledigung fanden, konnte» bisher die Wahlvereine zu
keinem rechten Leben gelangen und blieben bedeutungslos für die Ent-
Wickelung der Partei. Das hat dazu beigetragen, daß die Parteigenossen
ihr Bedürfnis des persönlichen Zusammenschlusses vielfach durch gesellige
Vereine mancher Art zu befriedigen suchten und dadurch wieder vom
politischen Leben abgezogen wurden I"
Es wird nun dargetan, daß von den Befferungsvorschlägen das Ver
trauensmännersystem unberührt bleiben müsse, da es ein wesentlicher Bestand
teil der Organisation der Gesamtpartei sei und nur durch Beschlüsse dieser
abgeändert werden könne. Die Besserung könne nur die Wahlvereine betreffen.
„Da war dann zunächst die Vorfrage zu erledigen, ob es '"cht an
gebracht sein würde, nach Auslösung aller sechs Wahlvereme er
einen einzigen neuen Wahlverein an deren Stelle zu ,eyen.
neuen