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Ihre Aufgabe war, den Verkehr mit der Leitung der Gesamtparter
aufrechtzuerhalten und in kürzeren Zwischenräumen zur Besprechung solcher
Berliner Parteiangclegenheiten zusammenzukommen, welche eine einheitliche
Regelung nötig erscheinen ließen, wie: die Veranstaltung von größeren
Demonstrationen, die Stellungnahme zu Boykottvorschlägen und Streiks
von Bedeutung, die Bestimmung über wichtige Finanzfragen, Wahlen
und dergleichen mehr. Neben ihnen amtierten noch Spezialkommissionen für
solche bestimmte Zwecke, wie die Sicherung von Versammlungslokalen für
die Arbeiterschaft und die dazu erforderlichen Maßnahmen gegen Lokalbcsitzer,
die systematische Besorgung der Agitation in der Provinz Brandenburg
und die Kontrolle über die „Berliner Volkstribüne" sowie auch über den
„Vorwärts" innerhalb der Vollmachten, welche der Parteimitgliedschaft
Berlins auf den Parteitagen der Gesamtpartei in bezug auf das Zcntralorgan
eingeräumt wurden. In diese Kommissionen — Lokalkommission, Agitationskommission,
Preßkommistion — entsandte jeder Wahlkreis zwei Vertreter.
Überblickt man das alles und vergleicht man es mit der Organisation,
wie sie unter dem Sozialistengesetz bestanden hatte, und der Ausbildung der
Organisation seit der 1899 erfolgten Aufhebung des Verbindungsverbots,
so wird man zu der Erkenntnis gedrängt, daß Wortlaut und Handhabung
des Gesetzes auf den Ausbau der Organisationen einen sehr viel geringeren
Einfluß gehabt haben als das Wachstum der Bewegung selbst und die
sich damit einstellenden neuen Bedürfnisse. Die aus Größe und Zwecken
der Bewegung sich ergebenden Bedürfnisse bestimmen das Wesen der
Organisation, das Gesetz hat nur Einfluß auf die äußere Form. Wir
werden denn auch sehen, daß, was das Wesen der „Korpora" ausmachte,
alle Wandlungen des Gesetzes und seiner Handhabung überdauert hat.
Die Abgrenzung der Arbeitsgebiete zwischen Vertrauenspersonen und
Wahlvereinen, wie sie in den ersten Jahren eingehalten wurde, war der
Entwickelung der Vereine nicht sonderlich günstig. Sie wurden danach
meist als untergeordnete Organe aufgefaßt, als bloße Werbekörper für die
durch die Vertrauensmänner vertretene Parteiorganisation. Da die Parteifragen,
welche die Geister lebhafter beschäftigten, meist in Versammlungen
behandelt wurden, die von den Vertrauenspersonen einberufen wurden, übten
die Wahlvereine längere Zeit nur eine mäßige Anziehungskraft aus. Kein
Wunder, daß man das dort allmählich unliebsam empfand und auf Mittel
zu sinnen anfing, wie die Wahlvereine zu weiterem selbständigen Leben
gebracht werden könnten. Reibungen, wie sie beim Nebeneinanderbestehen
von Organisationen für wesentlich gleiche Zwecke unvermeidlich sind, hatten
gleichfalls die Wirkung, daß in den Wahlvereine» sich ein Drang zur
Erweiterung der Arbeitssphäre geltend machte. Man erkannte an, daß das
System derVertrauenspersonen eine durch die vereinsgesetzlichen Bestimmungen
notwendig gemachte Einrichtung war, mochte aber nicht auf Grund seiner
bevormundet werden. Denn die Korporas der Vertrauenspersonen konnten
nicht im gleichen Maße die Demokratie durchführen, wie die Wahlvereine
es bei sich taten, Amgekehrt mußte sich bei denjenigen, welche
eine Ausdehnung des Arbeitsgebietes der Wahlvereine gerade wegen der
Gefahr der Reibungen mit dem Vertrauensmännersystem für untunlich
hielten, die Frage erheben, ob die Organisation besonderer Wahlvereine
für die einzelnen Wahlkreise Berlins überhaupt einen Zweck hatte. So oder