Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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schichtlichen  Betrachtung  in  Widerspruch,  so  gilt  dies  in
noch  höherem  Grade  von  der  neueren  ungarischen  Lehre,  daß
der  Pragmatischen  Sanktion  ein  länderverbindender  Charakter ­
  überhaupt  nicht  anhafte,  und  daß  sie  in  keiner  Beziehung
mehr  als  ein  ungarisches  Gesetz  sei,  welches  durch  die
ungarische  Gesetzgebung  allein  ausgelegt,  geändert  und
aufgehoben  werden  kann.
Nicht  die  Stände,  sondern  der  andere,  immer  mächtiger
werdende  Machtfaktor  im  neuzeitlichen  Territorialstaat,  der
Monarch  wird  zum  Schöpfer  der  Union.  Er  verkörpert  sie,
er  allein  ist  ihr  Hüter,  und  das  bestimmt  ihren  Inhalt.  Nach
ihrer  Entstehung  bedeutet  diese  Union,  wie  Unger  und
Fischhof  sogar  für  eine  spätere  Zeit  erkennen,  nicht  eine
organische  staatsrechtliche  Vereinigung  der  Völker  untereinander, ­
  sondern  im  Prinzip  bloß  ein  äußerliches,  «erbrechtliches ­
  »  Beisammenbleiben  L  In  der  Person  des  Herrschers ­
  liefen  die  Fäden  zusammen.  Woraus  von  ungarischen
Autoren  nicht  etwa  ein  innerer  Föderalismus  des  nach  außen
als  Einheit  erscheinenden  Komplexes  abgeleitet  wird,  sondern ­
  [nicht  nur  wegen  des  Anachronismus  unrichtig],  die
Zweiheit,  der  Dualismus  mit  reiner  Personalunion  zwischen
Ungarn  und  einem  schon  damals  vorhandenen  Österreich.
Daher  folgte  für  Koloman  von  Ghyczy,  eines  der  vier
Mitglieder  der  Minorität  im  15-er  Subkomitee  von  1866,
aus  den  ungarischen  Unionsgesetzen  von  1723  nicht  «  a  közös
es  együttes  vedelem  »  —  Sinn  ungefähr  :  die  gemeinsam  zu
leistende  und  auch  nach  außen  als  gemeinsam  zu  erscheinende ­
  2  Verteidigung  —  sondern  eine  Art  militärischer
Allianz  zwischen  Ungarn  und  dem  Monarchen  3 .  Wie  der
darstellungen  für  den  praktischen  Gebrauch,  Bd.  I],  Wien  1909,
S.  139.
1  Charmatz,  Adolf  Fischhof,  das  Lebensbild  eines  österreichischen ­
  Politikers,  Stuttgart  und  Berlin,  1910,  S.  150.
2  Vgl.  együttes  czegvezetes  ;  Kollektiv-Prokura,  Gesamt-Prokura.

3  Instruktiv  in  diesem  Sinne  Beksics,  A  Dualismus,  törtenete,
  közjogi  ertelme  es  nemzeti  törekveseink  [Der  Dualismus,  seine
Geschichte,  seine  staatsrechtliche  Bedeutung  und  unsere  nationalen ­
  Bestrebungen],  Budapest  1892.
            
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