Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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Monarch in den Gesetzartikeln I und II des Jahres 1723 
versprochen habe, daß er auch Ungarn gegen Angriffe 
von außen verteidigen werde, ebenso sei umgekehrt auch 
Ungarn verpflichtet, den Monarchen und das Herrscher 
haus in ihren Rechten zu beschützen. «Csak annyi foly, 
hogy valamint a pragmatica sanctiot kepezö törvenyeink- 
ben, t. i. az 1723. esztendei I. es II. t.-czikkelyben az ural- 
kodo Felseg megajanlotta, hogy külmegtämadäsok eilen 
Magyarorszägot is vedeni fogja, ugy viszont Magyarorszäg 
is ö Felseget es az uralkodo häzat jogaiban megvedeni 
tartozik. » 
Der ständestaatliche Unionsmonarch mußte naturgmäß 
auf eine einheitliche Regelung der allen Unionsländern 
gemeinsamen Angelegenheiten bedacht sein. So entstand 
der zentralistische Beamtenapparat, den Graf Albert 
Apponyi so wenig aus der Entstehungsgeschichte zu be 
greifen bemüht ist. Und es gelingt dem Schutzherrn der 
patrimonialen Union, die Grenzen seiner Kompetenzen auf 
Kosten der Stände zu ziehen und sie allmählich immer 
weiter hinaus zu verlegen. Aus dem Sicherheitszweck 
der Union ergab sich von selbst die Organisations 
und Befehlsgewalt des Monarchen. Im Zusammen 
hang damit wurde auch der diplomatische Verkehr 
mit dem Ausland dem Herrscher Vorbehalten. Jedes 
Sonderinteresse eines einzelnen Landes war seit Formulie 
rung der Union an den gemeinsamen Interessen abzumessen. 
Auch in den Testamenten Leopolds I. kommen, bei Bestim 
mung der eventuellen « Abfertigung » für den jüngeren Sohn 
Karl und an anderen Stellen, gesamtstaatliche, keineswegs 
ungarisch-dualistische Rücksichten zum Ausdruck. Ferdi- 
nandy 1 weist mit Recht darauf hin, daß der Erzherzog von 
Österreich, der König von Böhmen usw. sich nicht nur für 
einen «absoluten» Herrn hielt, sondern zugleich auch für 
einen « Patrimonial »-Herrn, der nicht die Geschäfte eines 
1 A kirälyi meltosäg es hatalom Magyarorszägon [Die könig 
liche Würde und Gewalt in Ungarn], közjogi tanülmäny [öffentlich- 
rechtliche Studie], Budapest 1895, S. 185.
	        
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