Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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gramm  des  Kaisers  empfindlich  gestört  hat.  Das  ist  für  die
Beurteilung  der  gesamtstaatlichen  Entwicklung  von  Wichtigkeit, ­
  weil  Beksics  und  andere  aus  der  kroatischen  Formel
schließen,  az  együttbirtokläs  [wofür  als  Übersetzung  vorgeschlagen ­
  wird:  das  Zusammenbesitzen;  wohl  zu  unterscheiden ­
  vom  einheitlichen  Besitz  x ]  sei  zunächst  gar  nicht
beabsichtigt  worden 2 .  Turba  vermutet,  der  Wunsch  nach
Regelung  der  Thronfolge  sei  damals  nicht  bloß  vom  kroatischen, ­
  sondern  auch  von  anderen  Landtagen  geäußert
worden.  Jedenfalls  hebt  nach  dem  kroatischen  Beschluß,
wie  Brockhausen  sagt,  förmlich  ein  Wettrennen  um  die
Einheit  in  dynastischer,  militärischer  und  kommerzieller
Hinsicht  an.  Eine  Loyalitätsparade.  Schwierigkeiten  bereitete ­
  der  Wunsch  der  Ungarn,  sofort  auch  den  Gemahl
der  Thronerbin  zu  erfahren.  Darauf  wollte  und  konnte  der
Kaiser  aus  verschiedenen  Gründen  nicht  eingehen.  Auch
mit  den  übrigen  Vorschlägen,  die  nicht  ganz  zutreffend  als
Bedingungen  bezeichnet  werden,  war  er  nicht  insgesamt
zufrieden.  Rangstreitigkeiten  unter  den  Erzherzoginnen
machten  eine  Klärung  der  Frage  wünschenswert,  wer  denn
dem  Throne  näher  stehe.  Aber  um  seine  Mutter  zu  schonen,
ist  der  Kaiser  noch  im  Januar  1712  dagegen,  den  Familienvertrag ­
  von  1703  zu  publizieren.  Als  Ersatz  für  die  Publikation ­
  bestimmt  er  selbstherrlich  und  nicht  ganz  im
Ende  April  1712  :  «  daß,  nachdem  die  Stände  dero  Königreich  Croaten
in  puncto  successionis  foemineae  in  defectum  masculorum  sich
also  trew  und  devot  gegen  dero  durchlauchtigstes  Ertzhaus  freywillig ­
  und  ohne  mindesten  dero  antrib  oder  Veranlassung  durch
öffentliche  erklährung  herbeygelassen  und  ihnen  Selbsten  in  futuros
possibilcs  Casus  vorgesehen,  E.  K.  M.  denenselben  hierunter  nicht  aus
handen  gehen,  noch  sie  in  disem  ihrem  eyffer  aufhallten  konnten,  ...  »
In  diesem  Sinne  ist  auch  Horn,  Le  compromis  de  1868  entre  la
Hongrie  et  la  Croatie  et  celui  de  1867  entre  l’Autriche  et  la  Hongrie,
Ltude  historique  et  critique,  Paris  1907,  zu  korrigieren.
1  Zolger,  Ausgleich,  S.  68.
2  Beksics,  A  Dualismus,  S.  23  .  «  Kitünik  ebböl,  hogy  kezdetben
  meg  az  együtt  birtokläs  sem  volt  a  tulajdonkep  valo  czel.  »
[Daraus  geht  hervor,  daß  anfangs  noch  nicht  einmal  das  «együtt
birtokläs  »  das  eigentliche  Ziel  war.]
            
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