Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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Einklang  mit  den  Partidas  in  seinem  Testament  vom
26.  September  1711,  welche  Sukzessionsordnung  in  seinen
beiden  Majoraten,  Monarchien  als  Gesetz  zu  gelten  habe  :
«eam  huic  ordini  legem  dicimus,  ut  .  .  .  »  Ohne  Nennung
des  Pactums  erläutert  und  ergänzt  es  Karl  durch  sein
Testament.
Ein  heftiges  Protestschreiben  der  Witwe  Josephs  I.,
die  sich  und  ihre  Töchter  im  Rang  zurückgesetzt  glaubte
und  endliche  Regelung  der  Rangfrage  vor  der  Ankunft  der
neuen  Kaiserin  aus  Spanien  verlangte,  verhinderte  die
weitere  Vertagung  des  Themas.  Nach  der  Meinung  einer
Kommission  von  vier  Mitgliedern,  darunter  wieder  Seilern,
—  der  «  Deputation  »,  geheimsten  Konferenz,  dem  geheimeren
Ministerium  —  war  die  Beantwortung  der  aufgeworfenen
Frage  nur  durch  Mitteilung  der  Thronfolgeordnung  möglich.
Dies  sollte  geschehen  :  erstens  am  Hof  und  zweitens  in  den
Landtagen.  Jede  Verzögerung  sei  zu  vermeiden.  Dabei  sei
übrigens  die  Rangfrage  minder  wichtig.  Die  Deklaration
über  die  Thronanwartschaft  wird  befürwortet  aus  Furcht
vor  dem  «Ruin  der  Länder»,  aus  Furcht  vor  Gefahren,
Faktionen,  Kabalen,  aus  «Gewüssens-,  Staats-  und  Justizmotiven ­
  ».
In  der  damals  üblichen  Weise,  in  der  auch  1703  die
Zessionsurkunden  kundgemacht  worden  waren,  und  wozu
Turba  mit  Recht  an  das  Zeremoniell  vom  2.  Dezember  1848
erinnert,  erfolgte  nun  die  Publikation  des  Familien  Vertrages,
damit  er  «überall  kund»  werde,  damit  sowohl  die
Ohrenzeugen  selbst  ihn,  «nunmehro  die  einzige  und  ohnfehlbare
  Richtschnur  auf  folgende  Weldtzeiten»,  beachten
wie  «  auch  andere  observieren  machen  »  sollten.  Also  in  der
Absicht  weitester  Verbreitung.  Durch  die  feierliche
Deklaration  vom  19.  April  1713 1 ,  deren  Protokoll,  notarielle ­
  Beurkundung  ungenau  als  «Pragmatische  Sanktion
Karls  VI.  »  zitiert  wurde,  hat  man  erreicht,  daß  alle  Mitglieder ­
  der  Dynastie  den  Familien  vertrag  von  1703  kennen
lernten  und  ihm  unterworfen  wurden.  Dadurch  erfüllte  sich

1  Daher  zum  19.  April  1913  die  oben  genannte  Festschrift.
            
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