Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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Einklang mit den Partidas in seinem Testament vom 
26. September 1711, welche Sukzessionsordnung in seinen 
beiden Majoraten, Monarchien als Gesetz zu gelten habe : 
«eam huic ordini legem dicimus, ut . . . » Ohne Nennung 
des Pactums erläutert und ergänzt es Karl durch sein 
Testament. 
Ein heftiges Protestschreiben der Witwe Josephs I., 
die sich und ihre Töchter im Rang zurückgesetzt glaubte 
und endliche Regelung der Rangfrage vor der Ankunft der 
neuen Kaiserin aus Spanien verlangte, verhinderte die 
weitere Vertagung des Themas. Nach der Meinung einer 
Kommission von vier Mitgliedern, darunter wieder Seilern, 
— der « Deputation », geheimsten Konferenz, dem geheimeren 
Ministerium — war die Beantwortung der aufgeworfenen 
Frage nur durch Mitteilung der Thronfolgeordnung möglich. 
Dies sollte geschehen : erstens am Hof und zweitens in den 
Landtagen. Jede Verzögerung sei zu vermeiden. Dabei sei 
übrigens die Rangfrage minder wichtig. Die Deklaration 
über die Thronanwartschaft wird befürwortet aus Furcht 
vor dem «Ruin der Länder», aus Furcht vor Gefahren, 
Faktionen, Kabalen, aus «Gewüssens-, Staats- und Justiz 
motiven ». 
In der damals üblichen Weise, in der auch 1703 die 
Zessionsurkunden kundgemacht worden waren, und wozu 
Turba mit Recht an das Zeremoniell vom 2. Dezember 1848 
erinnert, erfolgte nun die Publikation des Familien Vertrages, 
damit er «überall kund» werde, damit sowohl die 
Ohrenzeugen selbst ihn, «nunmehro die einzige und ohn- 
fehlbare Richtschnur auf folgende Weldtzeiten», beachten 
wie « auch andere observieren machen » sollten. Also in der 
Absicht weitester Verbreitung. Durch die feierliche 
Deklaration vom 19. April 1713 1 , deren Protokoll, nota 
rielle Beurkundung ungenau als «Pragmatische Sanktion 
Karls VI. » zitiert wurde, hat man erreicht, daß alle Mit 
glieder der Dynastie den Familien vertrag von 1703 kennen 
lernten und ihm unterworfen wurden. Dadurch erfüllte sich 
1 Daher zum 19. April 1913 die oben genannte Festschrift.
	        
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