Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

Unabänderlichkeit  («lex  in  perpetuum  valitura»)  hervor.
In  Übereinstimmung  mit  dem  Oktober-Diplom  gebraucht
Graf  Stürgkh  1  die  Worte  «endgültig  und  unabänderlich».
Pragmatisches  ist  fundamentales  gleich  unwandelbares  Recht.
Ein  für  die  historische  Betrachtungsweise  nicht  existierendes,
undenkbares  Recht.  Die  1703  auf  Frauen  ausgedehnte
Primogeniturfolge  ist,  so  führt  Turba  aus,  durch  die  Veröffentlichung ­
  von  1713  zu  einer  Pragmatischen  Sanktion
geworden.  Die  in  vim  legis  et  Sanctionis  Pragmaticae  erklärte ­
  und  stabilierte  Sukzessionsordnung  [so  im  Heiratsvertrag ­
  vom  10.  August  1719].  Ebenso  wird  die  Renunziation
Maria  Josephas  von  1719  als  eine  Pragmatische  Sanktion
bezeichnet.  Auch  sie  ist  ein  Teil  der  Pragmatischen  Sanktion
im  Sinne  der  von  Karl  VI.  gemeinten  Thronfolgeordnung  2 .
In  diesem  Sinne  ist  Pragmatische  Sanktion  der  gesamte
Rechtszustand  des  Erzhauses  über  die  Thronfolge,  einschließlich ­
  die  Gewohnheit;  ein  Komplex  autonomer  Anordnungen
des  Erzhauses  von  1621  bis  einschließlich  1719.  Die  Zustimmungen ­
  der  Landtage  sind  ein  sowohl  formelles  wie  für
die  Zukunft  materiell  wichtiges,  schon  in  Spanien  immer  angewandtes ­
  Bekräftigungsmittel.  Das  Gesetz  des  Monarchen
(1  passiert»  den  Landtag,  es  wird  dadurch  auf  ihm  «solemnisiert»,
  promulgiert,  den  Gesetzen  inkorporiert,  durch  das
Land  deklarativ  zur  Kenntnis  genommen,  seine  Befolgung
durch  das  Land  verbürgt,  registriert  [in  einer  besonderen
Ausfertigung  hinterlegt]  und  eventuell  auch  intabuliert.  Die
oben  erwähnte  Festschrift,  ein  bleibendes,  sowohl  wissenschaftliches ­
  wie  patriotisches  Verdienst  des  österreichischen
Premiers  und  Ivan  Zolgers,  die  bisher  reifste  Arbeit
Gustav  Turbas,  an  der  auch  sein  Bruder  Richard  Turba
großen  Anteil  hat,  enthält  die  erste,  nach  den  Originaltexten
hergestellte  Sammlung  der  zur  Pragmatischen  Sanktion
gehörenden  Urkunden.
Die  einschlägigen  ungarischen  Gesetzartikel  aus  1723
werden  häufig  als  «ungarische  Pragmatische  Sanktion»

1  Festschrift,  S.  III.
2  Verfassungswandlungen,  S.  10  f.
            
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