Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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Sulfitzellstoffe meist geringerer Qualität sind. Ge 
länge es also für Zellstoff eine Minderung der 
amerikanischen Zölle durchzusetzen, so könnte 
hier der Export gesteigert werden. 
In Phantasiekartonnagen ist uns Amerika 
in einfacheren Sachen, wo die maschinelle Arbeit 
eine Rolle spielt, überlegen. Zoll und Transport 
lassen hier einen Wettbewerb ausgeschlossen er 
scheinen, Würde jedoch eine Minderung des 
Zolls um 20°/ 0 stattfinden, so könnte eine Steigerung 
unserer Ausfuhr in feinerer Ware stattfinden. 
Ganz besonders wäre es zu begrüßen, wenn 
es gelänge, eine Ermäßigung für geprägte Papp 
waren durchzusetzen. Diese Fabrikation ist in den 
Vereinigten Staaten erst in der Entwicklung be 
griffen; was die Amerikaner hier kaufen wollen, 
müssen sie zum weitaus größten Teil aus Deutsch 
land beziehen. Die deutsche Ware wird gerne 
genommen, und die Ausfuhr würde ganz bedeutend 
steigen, wenn es gelänge, hier eine Reduktion der 
Zölle zu erlangen. 
In Betracht kommen vor allem die sog. Wand 
taschen (Wallpockets), die Rückwände für Kalender, 
Spiele zum Zusammensetzen usw. Diese Sachen 
werden meist in Arbeiterkreisen gekauft und müssen 
infolgedessen sehr billig hergestellt werden. Wäh 
rend sie früher anstandslos als manufactures of 
paper mit 35 Prozent vom Wert verzollt wurden, 
hat man sie letzthin unter die Position »Litho 
graphie prints« gebracht, sie mit einem Zoll von 
6 Cents per Pfund (65 bis 70 Prozent vom Wert) 
belegt und sie so direkt unverkäuflich gemacht. 
Man hat nun vielfach zu dem Ausweg gegriffen, 
daß man an den betreffenden Waren einen Ka 
lender angebracht hat und so wieder den Zollsatz 
von 35 Prozent vom Werte für diese Ware er 
langte. Dieses Verfahren muß aber natürlich die 
Herstellung verteuern. 
Unter § 400 des amerikanischen Tarifs »Litho 
graphie prints« fallen eigentlich nur direkt auf 
feinen, weißen Chromokarton gedruckte Litho 
graphien, während die geprägten Pappwaren aus 
schwerer ordinärer Pappe bestehen, überklebt mit 
dünnem Papier, welches mit Figuren usw. bedruckt 
ist. Es wäre infolgedessen wünschenswert, wenn 
es gelänge, vertragsmäßig eine Position zu schaffen, 
dergemäß ausgestanzte, geprägte, bronzierte oder 
bemalte Waren aus Pappe, desgleichen Waren 
aus Pappe, mit lithographisch bedrucktem Papier 
beklebt, ausgestanzt und geprägt, als manufactures 
of paper mit etwa 30 Prozent vom Wert verzollt 
werden. 
Lithographische Erzeugnisse (Zigarrenetiketts) 
sind mit Zöllen von 138 M. (Bronzedruck) bis 
458 M. pro 100 Kilo (in Blattgold) belegt. Diese
	        
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