c
72
Sulfitzellstoffe meist geringerer Qualität sind. Ge
länge es also für Zellstoff eine Minderung der
amerikanischen Zölle durchzusetzen, so könnte
hier der Export gesteigert werden.
In Phantasiekartonnagen ist uns Amerika
in einfacheren Sachen, wo die maschinelle Arbeit
eine Rolle spielt, überlegen. Zoll und Transport
lassen hier einen Wettbewerb ausgeschlossen er
scheinen, Würde jedoch eine Minderung des
Zolls um 20°/ 0 stattfinden, so könnte eine Steigerung
unserer Ausfuhr in feinerer Ware stattfinden.
Ganz besonders wäre es zu begrüßen, wenn
es gelänge, eine Ermäßigung für geprägte Papp
waren durchzusetzen. Diese Fabrikation ist in den
Vereinigten Staaten erst in der Entwicklung be
griffen; was die Amerikaner hier kaufen wollen,
müssen sie zum weitaus größten Teil aus Deutsch
land beziehen. Die deutsche Ware wird gerne
genommen, und die Ausfuhr würde ganz bedeutend
steigen, wenn es gelänge, hier eine Reduktion der
Zölle zu erlangen.
In Betracht kommen vor allem die sog. Wand
taschen (Wallpockets), die Rückwände für Kalender,
Spiele zum Zusammensetzen usw. Diese Sachen
werden meist in Arbeiterkreisen gekauft und müssen
infolgedessen sehr billig hergestellt werden. Wäh
rend sie früher anstandslos als manufactures of
paper mit 35 Prozent vom Wert verzollt wurden,
hat man sie letzthin unter die Position »Litho
graphie prints« gebracht, sie mit einem Zoll von
6 Cents per Pfund (65 bis 70 Prozent vom Wert)
belegt und sie so direkt unverkäuflich gemacht.
Man hat nun vielfach zu dem Ausweg gegriffen,
daß man an den betreffenden Waren einen Ka
lender angebracht hat und so wieder den Zollsatz
von 35 Prozent vom Werte für diese Ware er
langte. Dieses Verfahren muß aber natürlich die
Herstellung verteuern.
Unter § 400 des amerikanischen Tarifs »Litho
graphie prints« fallen eigentlich nur direkt auf
feinen, weißen Chromokarton gedruckte Litho
graphien, während die geprägten Pappwaren aus
schwerer ordinärer Pappe bestehen, überklebt mit
dünnem Papier, welches mit Figuren usw. bedruckt
ist. Es wäre infolgedessen wünschenswert, wenn
es gelänge, vertragsmäßig eine Position zu schaffen,
dergemäß ausgestanzte, geprägte, bronzierte oder
bemalte Waren aus Pappe, desgleichen Waren
aus Pappe, mit lithographisch bedrucktem Papier
beklebt, ausgestanzt und geprägt, als manufactures
of paper mit etwa 30 Prozent vom Wert verzollt
werden.
Lithographische Erzeugnisse (Zigarrenetiketts)
sind mit Zöllen von 138 M. (Bronzedruck) bis
458 M. pro 100 Kilo (in Blattgold) belegt. Diese